Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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wohl hinreichend sein, die doctrinaren Anfeindungen seiner 
Maximen aufzuwiegen. Er, der es verstanden hatte, in der 
kürzesten Frist eine Flotte zu schaffen und die verwirrten 
Finanzen in Ordnung zu bringen, sollte auch in Rücksicht auf 
seine eigentliche Wirthschaftspolitik nicht so angesehen wer 
den, als w enn nur etwas schulknabenmässigo Oekonomie dazu 
gehörte, um ihn angemessen zu beurtheilen. Zwar würde er aus 
dem Gesichtspunkt seiner Behandlung der Staatsfinanzen, die 
den Mittelpunkt seiner Thätigkeit bildete, auch dann eine 
bedeutende Persönlichkeit bleiben, wenn sein sonstiges wirth- 
schaftliohes System ganz ausser Betracht gelassen werden sollte ; 
indessen ist die Trennung in dieser Art kaum ausführbar; denn 
man kann wohl die volkswirthschaftliche Praxis ohne die 
Staatsfinanzen, die letzteren aber nicht ohne die erstere gehand- 
habt denken. 
Die schliessliche Entscheidung über die Verdienste und den 
rationellen Sinn des Colbertschen Systems, insofern es mehr 
als blos finanziell war und sich unmittelbarer auf die Entwicklung 
und Vertheidig'ung der Industrie des Landes richtete, wird 
offenbar nicht von denjenigen Doctrinen ausgehen können, 
welche die erste Stufe der wissenschaftlichen Oekonomie und 
die mit dieser Stufe verbundene Einseitigkeit und Ideologie 
vertreten. Erst indem die Wissenschaft immer mehr dazu ge- 
langt, die Kluft, welche zwischen ihr und der Praxis zunächst 
in der grössten Ausdehnung entstanden ist, durch höhere Ent 
wicklung wieder auszugleichen, wird sie auch dem Oolbertismus 
gerecht zu worden vermögen. Sie wird alsdann einsehen und 
im Einzelnen nachweisen, dass die Instincte der nationalen 
Selbsterhaltung inmitten eines vorherrschend feindlichen Völkei- 
vorkchrs die wesentlichen Züge jenes Systems mit sich brach 
ten, und dass die Gegenseitigkeiten und die Rechtsgemein 
schaften im internationalen Handel von einer auch in allen 
andern Beziehungen vorhandenen Möglichkeit des friedlichen 
Verhaltens abhängig sind. Die Völkerverhältnisse wollen zu 
einem wirtlischaft 1 ichen Recht im Laufe der Zeit erst ent 
wickelt sein und bieten von vornherein und als natürlichen 
Ausgangspunkt nur das Bild eines Zustandes der Abschliessuug 
sowie der gegenseitigen Eifersucht dar. Wenn nun ein prak 
tisches System der Wirthschaftspolitik alle ausserwirthschaft- 
lichen Relationen der Völker ganz übersehen und sich nicht
	        
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