30 Vierzehntes Buch. Zweites Rapitel.
gerichtete Verordnung alle Darlehensgeschäfte für ausschließlich
dem städtischen Leihhause zuständig. Im 16. Jahrhundert war
dann der Kredit, trotzdem daß die öffentliche Meinung ihn
noch nicht als sittlich zulässig anerkannte, in den Städten ganz
allgemein; sogar besondere Kreditanstalten wurden schon für
Gruppen vornehmlich kapitalbedürftiger Handwerker begründet.
Wie mußten nun all diese Vorgänge die Bedeutung kapital—
kräftiger Bürgergeschlechter heben! Ihre wirtschaftliche Kraft
verdoppelte sich gleichsam; schon seit dem 15. Jahrhundert
waren sie dem Großunternehmen, wie es nicht bloß Kapital,
sondern auch Kredit verlangt, gewachsen. Hatte man im
14. Jahrhundert noch gelegentlich ungewiß sein können, ob
die hervorragendsten Geschlechter der Stadt mehr Ritter, Land⸗
wirte, Rentner oder Kaufleute seien, so war jetzt kein Zweifel
mehr: das kaufmännische Element überwog alles andere. Darum
beteiligten sich jetzt die reichen Büurger am Bergbau und an
der Ausnutzung von Salinen, an der Begründung hausindu—
strieller Thätigkeit mit weitsichtigem Export, endlich an den
vollkommen modernen Gewerben der Popierherstellung, des
Buchverlags und des Buchdrucks. Daneben aber wurde das
alte großkaufmännische Geschäft festgehalten und das Geld—
geschäft entwickelt. Eine Mannigfaltigkeit kaufmännischer Be—
triebe ergab sich, von der man früher nichts geahnt hatte.
Und ihr entsprachen neue geschäftliche Formen. Den über—
mächtigen Anforderungen der Großunternehmer war der Einzelne,
wie kapitalkräftig immer, doch nicht gewachsen. Das Prinzip
der Association des Kapitals trat auf. Im Norden waren
Kompagniegeschäfte über „See und Land“ schon länger her—
gebracht und nötig gewesen wegen des ungewöhnlichen Risikos
der Piratengefahr und der Meeresgewalt; schon früh kommen
darum Sechzehntelparte an Schiffen vor, und gern teilte man
namentlich die Verantwortung für Schiffsgefäß und Befrach—
tung. Jetzt wurde diese Form kapitalistischer Association, bisher
noch gern genossenschaftlich gebunden, auf den reinen Boden
des Geschäfts gestellt und zugleich verallgemeinert; so entstand
die Form der kaufmännischen Kommanditgesellschaft. Eine andere