Metadata: Natural resources of Quebec

30 Vierzehntes Buch. Zweites Rapitel. 
gerichtete Verordnung alle Darlehensgeschäfte für ausschließlich 
dem städtischen Leihhause zuständig. Im 16. Jahrhundert war 
dann der Kredit, trotzdem daß die öffentliche Meinung ihn 
noch nicht als sittlich zulässig anerkannte, in den Städten ganz 
allgemein; sogar besondere Kreditanstalten wurden schon für 
Gruppen vornehmlich kapitalbedürftiger Handwerker begründet. 
Wie mußten nun all diese Vorgänge die Bedeutung kapital— 
kräftiger Bürgergeschlechter heben! Ihre wirtschaftliche Kraft 
verdoppelte sich gleichsam; schon seit dem 15. Jahrhundert 
waren sie dem Großunternehmen, wie es nicht bloß Kapital, 
sondern auch Kredit verlangt, gewachsen. Hatte man im 
14. Jahrhundert noch gelegentlich ungewiß sein können, ob 
die hervorragendsten Geschlechter der Stadt mehr Ritter, Land⸗ 
wirte, Rentner oder Kaufleute seien, so war jetzt kein Zweifel 
mehr: das kaufmännische Element überwog alles andere. Darum 
beteiligten sich jetzt die reichen Büurger am Bergbau und an 
der Ausnutzung von Salinen, an der Begründung hausindu— 
strieller Thätigkeit mit weitsichtigem Export, endlich an den 
vollkommen modernen Gewerben der Popierherstellung, des 
Buchverlags und des Buchdrucks. Daneben aber wurde das 
alte großkaufmännische Geschäft festgehalten und das Geld— 
geschäft entwickelt. Eine Mannigfaltigkeit kaufmännischer Be— 
triebe ergab sich, von der man früher nichts geahnt hatte. 
Und ihr entsprachen neue geschäftliche Formen. Den über— 
mächtigen Anforderungen der Großunternehmer war der Einzelne, 
wie kapitalkräftig immer, doch nicht gewachsen. Das Prinzip 
der Association des Kapitals trat auf. Im Norden waren 
Kompagniegeschäfte über „See und Land“ schon länger her— 
gebracht und nötig gewesen wegen des ungewöhnlichen Risikos 
der Piratengefahr und der Meeresgewalt; schon früh kommen 
darum Sechzehntelparte an Schiffen vor, und gern teilte man 
namentlich die Verantwortung für Schiffsgefäß und Befrach— 
tung. Jetzt wurde diese Form kapitalistischer Association, bisher 
noch gern genossenschaftlich gebunden, auf den reinen Boden 
des Geschäfts gestellt und zugleich verallgemeinert; so entstand 
die Form der kaufmännischen Kommanditgesellschaft. Eine andere
	        
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