Object: Das Konkursverfahren

112 Das Konkursverfahren. 
der abgesonderten Befriedigung sich ergebenden Ausfalls vor Vor 
nahme der Schlußverteilung geführt oder der Verzicht auf ab 
gesonderte Befriedigung erklärt wurde. Die bei Abschlagsver 
teilungen für aufschiebend bedingte Konkursforderungen zurück 
behaltenen Anteile werden gleichfalls für die Schlußverteilung 
frei, falls die lllöglichkeit des Eintritts der Bedingung nach der 
Sachlage, wie sie sich im Zeitpunkte der Schlußverteilung ge 
staltet, eine so entfernte ist, daß die bedingte Forderung einen 
gegenwärtigen vermögenswert nicht hat. Beträge, welche zur 
Sicherstellung eines aufschiebend bedingt zur Aufrechnung be 
fugten Gläubigers bei Abschlagsverteilungen hinterlegt wurden, 
fließen gleichfalls zur Konkursmasse zurück, wenn die Möglich 
keit des Eintritts der Bedingung eine so entfernte ist, daß die 
bedingte Forderung einen gegenwärtigen vermögenswert nicht hat. 
vie Beträge, welche beim Vollzug der Schlußverteilung zurück 
behalten werden, sowie jene Beträge, welche von den Berech 
tigten bis zum Ende des Vollzugs der Schlußverteilung nicht er 
hoben werden, hat der Verwalter nach Einholung der Anord 
nung des Gerichts für Rechnung der Beteiligten zu hinterlegen. 
8 18. Die Konkursbeendigung. 
Die llonkursordnung kennt verschiedene Arten der Konkurs 
beendigung ^): 
1. die Aufhebung des Konkurses nach Durchführung der Schluß 
verteilung,- 
2. die Aufhebung des Konkurses auf Grund eines rechtskräftig 
bestätigten Zwangsvergleichs- 
3. die Einstellung des Konkurses wegen Mangels an Masse- 
4. die Einstellung des Konkurses auf Grund Konkursverzichts 
(Zustimmung sämtlicher Gläubiger). 
Im Normalfalle * 2 ) der Konkursbeendigung beschließt das Gericht 
nach der Abhaltung des Schlußtermins die Aufhebung 
v §§ 163, 173 ff., 202 ff. K®. • 
2) In den Fahren 1895—1912 wurden 67,7% sämtlicher Konkurse 
nach Durchführung der Schlußverteilung, 22,9% auf Grund Abschlusses 
eines Zwangsverglcichs aufgehoben, 7,3% mangels Masse und nur 
2,1% mit Zustimmung der Konkursgläubiger eingestellt. Im Fahre 
1912 erfolgten 67,6% Aufhebungen nach Durchführung der Schlußver 
teilung, 21,2% nach Genehmigung eines Zwangsvergleichs, 9,4% Ein 
stellungen wegen Massenmangels und 1,8% Einstellungen auf Grund 
Gläubigerbewflligung.
	        
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