100 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
gebührentarif und Tarifteil II die besonderen Bestimmungen, die
Entfernungen, die Frachtsätze und die Ausnahmetarife.
Das Tarifschema hat folgende Einteilung:
Stückgut
EEE | Ermäßigte We Allgemeine | „Ermäßigte
Silgut-Klasse . Eilgut-Klasse | Stückgut-Klasse ]_ Stückgut-Klasse_
m IT 8 7]
nn 7 Wageniadungen a .
a Frachtsätze für alle Güter, ausgenommen Kohlen und Koks a
| As An] A | B [Bao B | G |°| 6 | Ds] Dao| D Es [Bu E |Fıo| Fı
Den Wagenladungsklassen A—F ist ein Mindestgewicht von
15.000 kg zugrunde gelegt. Eilgutwagenladungen von Gütern, die
nicht nach Klasse IIe tarifieren, werden nach den Wagenladungsklassen
A, Ay oder Az unter Anrechnung des Doppelten des der
Frachtberechnung zugrunde liegenden Gewichtes berechnet.
Die Gütereinteilung zerfällt in zwei Teile: für Stückgüter und
für Wagenladungsklassen; von den Stückgütern sind alphabetisch
nur jene Güter angeführt, die nicht der allgemeinen Stückgutklasse
angehören, bei den Wagenladungsklassen wieder nur jene Güter,
die nicht nach Klasse A tarifieren, z. B.:
Wagenladungsklassen:
Klasse B Klasse € Klasse D ' Klasse E Klasse F
Eier Kalk, schwefelig Kohlensäure Kalk, phosphor- Kalkschlamm
Butter saurer u, doppelt flüssige saurer, aus (kalkhaltige
schwefeligsaurer, Knochen gefäll- Rückstände),
or auch getrocknet,
flüssig oder pul- ter gemahlen oder
verförmig gesiebt
Außerdem bestehen Ausnahmetarife, Durchfuhrausnahmetarife
für verschiedene Güter‘ von Öösterreichisch-deutschen, tschechischdeutschen
und polnisch-deutschen Grenzstationen nach holländischdeutschen,
belgisch-deutschen und französisch-deutschen Grenzstationen,
sowie von den erstgenannten Grenzstationen für Güter zur
Ausfuhr über See.
In Österreich teilt der Eisenbahngütertarif vom 1. Juli 1926
die Eilgüter in gewöhnliche Eilgüter mit den Klassen 1 bis 3 und
ermäßigte Eilgüter mit den Klassen 4 bis 6; die Klassen 1 und 4
sind für Stückgüter, 2 und 5 bei Frachtzahlungen für mindestens
5 t für Frachtbrief und Wagen und die Klassen 3 und 6 für solche
von mindestens 10 t.
Die Frachtgüter werden eingeteilt in die Klassen 7 bis 31,
und zwar sind die Klassen 7, 9 und 11 für sperrige Güter unter
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