Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

130 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
ä 20 Fes. (Napoleondor) & 100, 50, 40, 10 und 5 Fes.; Hauptmünze 
in Silber A 5 Fes.; Scheidemünzen aus Silber zu 2 und 1 Fes,, 
zu 50 und 20 Cts., aus Nickel zu 25 Cts., aus Bronze zu 10, 5 (Sou), 
2 und 1 Cis. 
Die obigen Staaten sicherten sich gegenseitig die Annahme ihrer 
Kurant- und Scheidemünzen (von 100 Fes. an) zu; da aber Italien 
infolge seiner Papierwährung seine gesamten Scheidemünzen an die 
übrigen Staaten verlor, wurde die Zahlkraft der Scheidemünzen auf 
ihr Prägungsland beschränkt (die sogenannte Nationalisierung der 
Scheidemünzen). — Infolge der Silberentwertung mußte 1878 die Aus- 
prägung der Fünffrancsstücke aus Silber eingestellt werden; sie er- 
hielten dadurch die Eigenschaft von Nebenmünzen, so daß in den 
Ländern der lateinischen Münzunion tatsächlich eine stark hinkende 
Goldwährung bestand. 
Seit dem Weltkriege hat nur die Schweiz die Metallwährung auf- 
recht erhalten. Zur Vermeidung einer Silberinflation wurde in der 
Schweiz zunächst den französischen Fünffranesstücken aus Silber 
(und umgekehrt) die Zahlkraft entzogen, später die Einfuhr der sil- 
bernen Fünffrancsstücke aller Unionstaaten in die Schweiz ver- 
boten 11) und anfangs 1927 die Zahlkraft der fremden Goldmünzen 
aufgehoben. Da Belgien die Konvention gekündigt hat und in den 
übrigen Unionsländern Papierwährung herrscht, ist dieser Münz- 
vertrag praktisch gegenstandslos geworden. 
Die Noten der Banque de France waren vor dem, Kriege in Gold 
oder Silber einlöslich mit Zwangskurs; eine bestimmte Notendeckung 
war nicht vorgeschrieben, die Bank war bloß verpflichtet, nicht mehr 
als 6800 Millionen Francs Noten zu emittieren und das Verhältnis 
zwischen Noten und Barvorrat so zu halten, daß die Einlösbarkeit 
der Noten gewahrt blieb (absolute Kontingentierung). Während des 
Krieges und nachher wurde das Notenmaximum allmählich auf 
60 Milliarden Francs (Juli 1926) erhöht und die Einlöslichkeit der 
Noten aufgehoben, so daß auch in Frankreich tatsächlich Papier- 
währung herrscht. Als Scheidemünzen zirkuliert Notgeld der chambres 
de commerce. 
“Belgien besitzt eine Notenbank, die Belgische Nationalbank, 
deren Noten gleichfalls uneinlöslich sind. Ein Höchstbetrag des 
Notenumlaufes ist nicht vorgeschrieben, die Notendeckung soll in 
leicht realisierbaren Aktiva bestehen. Als neue Rechnungseinheit 
wurde der Belga — 5 Papierfrancs (72 Goldcentimes) bestimmt. 
Die Schweiz hat seit dem Jahre 1907 eine einheitliche Schwei- 
zerische Nationalbank in Bern mit der kommerziellen Zentrale in 
1) Anfangs 1921 wurde beschlossen, die silbernen Fünffrancsstücke 
der anderen Unionsstaaten auch aus dem Verkehr zu ziehen.
	        
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