IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 131
Zürich. Ihre Noten müssen mit 40% bar gedeckt sein und haben
nur bei den eidgenössischen Kassen gesetzliche Zahlkraft.
Italien hat gleichfalls Papierwährung (der Franc heißt Lira
ä 100 Centesimi); es sind uneinlösliche Staatsnoten und uneinlösliche
Banknoten im Umlauf, Bis 1926 hatten 3 Banken das Recht der
Notenausgabe, die Banca d’Italia, der Banco di Napoli und der
Banco di Sicilia; diesen beiden letzteren Banken wurde das Privi-
legium entzogen, so daß nunmehr die Notenausgabe in der Banca
d’Italia zentralisiert ist. Hinsichtlich der Deckung scheiden sich die
Banknoten in solche für Rechnung des Staates, deren Gegenwert in
Darlehen der Bank an den Staat besteht, und in solche für Rechnung
der Banken, für die die im In- und Auslande befindlichen metalli-
schen Reserven, Devisen, Staatswerte und Wechsel als Deckung vor-
gesehen sind, Die Höchstgrenze der Banknotenemission ist seit 1926
mit 7 Milliarden Lire festgesetzt; sie kann auf 8 Milliarden erhöht
werden gegen Bezahlung einer Taxe, die um 1!/, höher ist als der
Eskontsatz,
Griechenland ist im Jahre 1868 der lateinischen Münzunion
beigetreten (Franc = Drachme & 100 Lepta), besitzt aber tatsächlich
Papierwährung. Es zirkulieren die Noten der Griechischen National-
bank, deren Gegenwert zum größten Teil in Darlehen an den Staat
besteht. An Stelle der Scheidemünzen zirkulieren Staatsnoten von
50 Lepta bis 2 Drachmen,
Außerdem hat eine Reihe anderer Staaten die Francswährung
angenommen, ohne der lateinischen Münzunion beizutreten:
Spanien (1 Peseta zu 100 Centavos). Die Bank von Spanien
hat das ausschließliche Recht der Notenausgabe bis zum Betrage
von 5 Milliarden Pesetas, mit Genehmigung der Regierung bis 6 Mil-
liarden, Deckung bis 4 Milliarden 45% mit Edelmetall (40% Gold,
5% Silber), der Überschuß mit 60% (50% Gold, 10% Silber)!?). Die
Vorschüsse der Bank an den Staat sind mit 350 Millionen Pesetas
limitiert,
Jugoslawien (1 Dinar zu 100 Para). Im Jänner 1920 trat an
die Stelle der früheren Serbischen Nationalbank die Nationalbank des
Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen; sie erhielt das aus-
schließliche Notenprivilegium und wurde beauftragt, die im Umlauf
befindlichen Noten der Serbischen Nationalbank, der Österreichisch-
ungarischen Bank, die Dinar-Kronen-Noten (im Verhältnis 1 D =
12) Bemerkenswert ist der Vorzugszinsfuß für Wechseldiskont, den
die Bank von Spanien den im Consejo Superior Bancario organisierten
Privatbanken einräumt, um den direkten Wechseleskont von sich abzu-
lenken und so eine größere Liquidität zu erzielen.
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