Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

EINFÜHRUNG { 
Nachdem die verschiedenartigsten Güter, wie Vieh, Teeziegel, 
Felle, Muscheln und andere, als Tauschmittel Verwendung gefunden 
hatten, wurden sehr bald unedle Metalle (Eisen, Kupfer und Bronze) 
und später, als sich diese für die gesteigerten Umsätze als zu gering- 
wertig erwiesen (zuerst in Lydien), auch edle Metalle als Geld ver- 
wendet; diese waren hiefür durch ihre Dauerhaftigkeit, Teil- und 
Formbarkeit, durch ihren hohen Wert und ihre Wertbeständigkeit 
besonders geeignet, Zur Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit mischte, 
legierte man sie mit anderen Metallen und nannte eine solche 
Mischung Legierung. Das Gewicht derselben heißt Rauhgewicht, das 
Gewicht des edlen Metalles in der Legierung Feingewicht, das Ver- 
hältnis des Rauhgewichtes zum Feingewichte bezeichnet man‘ mit 
Feinheit. 
In neuerer Zeit wird die Feinheit in den meisten Ländern in 
1000 Teilen ausgedrückt; so bezeichnet 900/900 oder kurz 900 feines 
Gold eine Legierung, in der in je 1000 Gewichtsteilen 900 Gewichts- 
teile feines Gold enthalten sind. In England wird die Feinheit bei 
Gold für 24 Karat rauhen Metalls, bei Silber für 240 dwts rauhen 
Metalls angegeben; in Rußland bezieht sich die Feinheit auf 96 So- 
lotnik rauhen Metalls, 
Für den Wert der edlen Metalle ist deren Gewicht und Feinheit 
zunächst maßgebend. Um die Ermittlung dieser Faktoren nicht bei 
jedem Tausche vornehmen zu müssen, wurden das Gewicht und die 
Feinheit bzw. der Wert, in die Metallstücke eingeprägt. Zumeist 
nahm der Staat diese Prägung vor und haftete hiedurch für den an- 
gegebenen Metallwert. 
| Unter Münze verstehen wir daher ein. in bezug auf Gewicht und 
Feingehalt staatlich beglaubigtes Stück Metall von bestimmter Prä: 
gung. Das Rauhgewicht der Münze heißt Schrot, ihr Feingehalt Korn. 
Das’ Recht, Münzen zu prägen, das sogenannte Münzregal, 
ebenso wie das Recht, die gesetzlichen Bestimmungen über das 
Münzwesen zu regeln, die sogenannte Münzhoheit, steht heute in den 
Kulturländern ausschließlich dem Staate zu. Zur Ordnung eines 
Münzwesens gehört zunächst die Bestimmung der Währung und des 
Münzfußes 
Die ‘Währung ist das gesetzliche Recht der Münzen oder anderer 
Güter, als Zahlungsmittel in unbeschränkter Menge zu dienen”); alle 
(Stuttgart 1917) und auch in anderen Schriften (Die Geldentwertung im 
Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen. Stuttgart 1918 "u. a.), die 
Bezeichnung des Geldes als Wertmaßstab sei im höchsten‘ Maße irre- 
führend, weil nur Preise, aber nicht Werte in Geld ausgedrückt werden 
können. Dagegen heben Wieser (s. o.), Philippovich (Grundriß. der Poli- 
tischen Ökonomie. 1. Bd. 2. Aufl. Freiburg 1897) und.andere auch die Funk- 
tion des Geldes als Wertmaß hervor. 
7) Philippovich, Grundriß der. Politischen ‚Ökonomie. 1. Bd. 2. Aufl.
	        
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