IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 143
sondern beziehen die erforderlichen Notenmengen vom Schatzamt
der Vereinigten Staaten, dem sie ursprünglich den vollen Nennwert,
seit 1917 nur 60% desselben, in diskontierten Wechseln als Deckung
zu übergeben haben, überdies müssen 40% der ausgegebenen Noten
in Gold gedeckt sein und soll 1/3 dieser Deckung beim genannten
Schatzamt als Guthaben unterhalten werden. Fällt die Goldreserve
unter 40%, so kann der Bundesreserverat eine Notensteuer be-
schließen, die, solange die Goldreserve nicht unter 321/,% sinkt,
1% beträgt und für jede weiteren 21/„% des Defizits um 11/2%
steigt. Um diese Steuer müssen die Banken ihre Diskontsätze hinauf-
setzen. Die Noten lauten auf 5, 10, 20, 50 und 100 #, sind beim
Schatzamt der Vereinigten Staaten in Gold, bei allen Bundesreserve-
banken in Gold oder gesetzlichem Geld einlöslich und müssen von
allen Bundesreservebanken, Mitglieds- und Nationalbanken sowie bei
Zahlung von öffentlichen Abgaben angenommen werden®).
Mit dieser Bankreform ist die Union zu dem System der in
Europa allgemein üblichen bankmäßigen Deckung, und zwar zur
bedingten Quotendeckung, übergegangen; hiebei wird die bank-
mäßige Deckung ausschließlich auf Wechsel zum Nennwert von 60%
der ausgegebenen Noten beschränkt und darüber hinaus noch eine
40%ige Golddeckung gefordert. Zur Beschaffung des erforderlichen
Wechselmateriales ist den Bundesreservebanken der Reeskont kauf-
männischer Wechsel von den Mitgliedsbanken, diesen auch das
Akzeptieren von ausländischen Rembourswechseln gestattet worden.
Bisher war den Nationalbanken untersagt, Zeitwechsel mit ihrem
Akzept zu versehen; im inländischen Verkehr der Union fehlte daher
bis nun der gezogene Wechsel fast vollständig, nur der Solawechsel,
die Promissory-Note, fand zum Teil Anwendung, doch eignet sich
dieser nicht für die Zirkulation. Durch das neue Bankgesetz wird das
Bankakzept aus dem internationalen Verkehr gestattet1°) und das
9) Diese Noten heißen Federal Reserve Notes; sie sind zu unterscheiden
von den Federal Reserve Banknotes. Diese werden von einzelnen Federal
Reservebanks gegen Hinterlegung von einjährigen Zertifikaten bei der Regie-
rung herausgegeben, die wieder der Gegenwert für an die Regierung auf
Grund der Pittman-Akte vom Jahre 1918 eingeliefertes Inlandssilber sind.
Dieses Gesetz verfügte die Einschmelzung und Abstoßung von Silberdollars
an das Ausland, jedoch mit der Bedingung, daß für jede exportierte oz. im
Inland produziertes Silber zu 1 # die oz. angekauft werden mußte. Daher
notiert Inlandsilber nur wenig unter 100 c, während für Auslandsilber der
Weltmarktpreis gilt. S. auch S. 312,
10) Doch ist das Akzeptgeschäft der Mitgliedsbanken Beschränkungen
unterworfen. Für ein Konto dürfen sie nur bis 10% ihres Eigenkapitals
akzeptieren und der Gesamtbetrag der Akzepte einer Mitgliedsbank darf
nur mit Zustimmung des Federal Reserve Board 100% ihres Eigenkapitals
erreichen, wobei aber nicht mehr als 50% dieser Akzepte aus inländischen
Geschäften stammen müssen.