Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

144 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Wechseldiskontgeschäft auf breiter Grundlage gefördert, so daß die 
amerikanische Bankreform berufen erscheint, nicht nur die Währungs- 
verhältnisse, sondern auch den gesamten Zahlungs- und Kredit- 
verkehr der Union einer gründlichen Wändlung zu unterziehen. — 
Eine weitere Neuerung, die namentlich für den internationalen Ver- 
kehr von Bedeutung ist, besteht darin, daß den Nationalbanken, denen 
bisher die Errichtung von Filialen verboten war, erlaubt wurde, 
Filialen im Auslande zu gründen, und daß auch die Bundesreserve- 
banken im Auslande Konten unterhalten und Agenturen errichten 
dürfen, die insbesondere das Wechselgeschäft pflegen sollen. Diesen 
Auslandsfilialen der amerikanischen Banken wird wohl in. erster 
Linie die Wertausgleichung des amerikanischen Ex- und Importes, 
die bisher hauptsächlich von englischen Banken besorgt würde, ob- 
liegen. 
Der größte Handelsplatz ist New York. Der Handel in Devisen 
wickelt sich größtenteils von Bank zu Bank ab, Die wichtigsten 
Devisennotierungen sind: 
London für 1 £ in #1) und c, Cable transfer, Scheck und 
60 Tage nach Sicht; Paris, belgische, schweizerische, spanische und 
italienische, ferner deutsche, holländische und skandinavische Plätze 
für 100 fremde Einheiten in Dollars und Cents, kurze Sicht, d. h. bis 
21 Tage Laufzeit. 
Am 13. Mai 1927 notierte New York: 
London T. T;:..... 485658 Kopenhagen ‚7... 26:68 
Löndon 60 Tage =. 4. 7 48206); Prag ku ualıııf« wm: 1 20026 
VER EA 
Brüssel. ......... 1389 Budapest... .....', 1740 
ROM U W405 Belgrad; +. N 176 
Madrid: 2 u 17:08 Arten er 08 
Bern»... .. 0.0... 10282 VADAl re een vun AUOS 
Amsterdam ........ 4002 Buenos Aires ...... 4237 
Stockholm u. 2 N 2674 RIO lea AO 
080 han . 2583 Berlin (Mittelkurs) ... 23685 
Kanada (Britisch-Nordamerika). Einheit 1 Dollar = 100 Cents 
gleich dem Dollar der Vereinigten Staaten von Amerika, der auch 
in Kanada legal tender ist. Als Papiergeld zirkulieren Staatsnoten und 
Noten von 22 chartered banks. Die Staatsnoten, sogenannte Domi- 
ion notes, haben gesetzliche Zahlkraft und werden bis 76 Millionen 
Dollar ungedeckt, darüber hinaus nur gegen volle Golddeckung in 
zwei Emissionen ausgegeben: kleine Abschnitte von 25c bis 5 $, die 
zirkulieren, und größere Abschnitte, die von den chartered banks als 
Notendeckung zurückgehalten werden. Die Noten dieser Banken 
haben keine gesetzliche Zahlkraft. Jede dieser Banken kann Noten 
ausgeben bis zur Höhe ihres Aktienkapitals, darüber hinaus gegen 
11) Die Notierung wird auf 5 Dezimalen genau angegeben.
	        
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