IV. DIE WÄHRUNGEN’ UND DEVISENNOTIERUNGEN 145
Deckung in Gold oder Dominion notes. Wird eine chartered bank
insolvent, so haftet für ihre Noten eine erste Hypothek auf ihre
Aktiva und ein Bank Circulation Redemption Fund, in:den jede
chartered bank 5% ihres durchschnittlichen Notenumlaufes einzahlen
muß. Montreal notiert die Devisen in gleicher Weise. wie New York.
Die Dollarwährung ist nicht auf diese beiden Länder Amerikas
beschränkt. Die stete Ausbreitung des wirtschaftlichen Einflusses der
Union hatte zur Folge, daß der Dollar auch in anderen amerikani-
schen Staaten das wichtigste Zahlungsmittel des Außenhandels, später
auch des Innenhandels wurde und so das heimische, zumeist minder-
wertige Papiergeld mehr und mehr verdrängte. Einzelne amerika-
nische Staaten haben den Dollar neben der heimischen Währung als
gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, andere Länder den Dollar
oder Halb-Dollar als Einheit ihrer Währung angenommen. So ‘haben
Portorico und der amerikanische Schutzstaat Kuba das ameri-
kanische Geld akzeptiert. In Panama ist der Balbao = 2 Pesos
gleich dem amerikanischen Dollar; die amerikanischen Golddollars
sind gesetzliches Zahlungsmittel.
Mexiko hat gesetzlich Goldwährung. 1 Peso oder Piaster
(0:75 g ©.£., nahezu 1/, Dollar) zu 100. Centavos. Der bisherige
Silberpiaster!?), der als mexikanischer Dollar, ebenso wie der ameri-
kanische Trade Dollar, in großen Mengen nach Ostasien ging, hat
im Inland keine Zahlkraft mehr, Es zirkulierten große Mengen un-
einlöslicher Noten von mehreren Banken, Seit 1. September 1925
hat der Banco de Mexiko das alleinige Recht der Notenausgabe;
diese Noten sind in Gold einlöslich, haben bei den öffentlichen
Kassen Zwangskurs und dürfen den doppelten Betrag des ‘Gold:
bestandes nicht überschreiten, nachdem dieser um 33%‘ der Depo-
siten zwecks deren Deckung vermindert worden ist. Die bedeutend-
sten Handelsplätze Mexiko und Vera Cruz’ notieren für 1. Gold-
peso London in d, New York in $, Paris in Fes,, Hamburg in M. und
spanische Plätze in Pa2®, Sicht und 90 Tage nach Sicht. ::
Die Vereinigten Staaten von Mittelamerika (Guatemala,
Honduras, Nicaragua, Costa Rica und San Salvador) stehen unter
dem wirtschaftlichen Einflusse der Union und haben daher deren
Geld als gesetzliches Zahlungsmittel angenommen und: zur ein-
heimischen Währung in ein bestimmtes Wertverhältnis gebracht,
So gilt in San Salvador 1 Colon (0:836 g f. ©, 900 f.) = 1/2. ameri:
kanischer $ und in Nicaragua 1 Cordoba = 1 $. Costa Rica.rech-
net 1 $ = 4 Colones; zu diesem Verhältnis gibt die Caja de Con-
version einlösliche Goldnoten‘ oder Sichtwechsel auf New York aus;
hauptsächlich zirkulieren die‘ uneinlöslichen Noten: des Banco Inter:
.. 12)’ Feingehalt 24-433 g.), 9022/, f.
Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
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