IV. DIE. WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 149
Deckung dieser Noten bestehen keinerlei gesetzliche Vorschriften16).
Shanghai notiert für einen Tal London'in s/d; Paris, Deutschland,
New York in der ausländischen Währung on demand und 4 Monate
nach Sicht, London überdies noch C. T., ferner direkt in Taödls:
Hongkong für 100 britische $ und Japan für 100 Yen, 3 Tage nach
Sicht. Das Devisen: und Valutengeschäft wird in Shanghai durch
Kursmakler besorgt und ist ungemein vielseitig, weil nicht nur aus-
ländische Sorten und Wechsel umgesetzt werden, sondern auch zahl-
reiche Arbitragegeschäfte in den verschiedenen inländischen Zah-
lungsmitteln (verschiedene Taels und Dollars), in Goldbarren, Gold-
blatt und Barrensilber gemacht werden,
Die Hongkong and Shanghai Banking Corporation veröffentlichte am
14. Mai 1927 folgende ostasiatische Kurse für Transfers auf London:
Hongkong I.» DE 2/—1; Manila 2. 7 ae ee 2 — 1
Shanghal 0 0, 7 Kobe U EAU
Singapore 2/3? a Bombay ee hs 010
C. Die Pfund-Sterling-Länder.
Das englische Geld ist in Australien und in einem großen Teile
Afrikas gesetzliches Zahlungsmittel.
In Australien (Commonwealth of Australia) zirkulieren außer
dem Metällgelde Noten der Bank of Commonwealth, die am 10. Ok-
tober 1924 an die Stelle von mehreren Privatbanken getreten ist.
Deckung 1/, in Gold, der Rest in Depots bei anderen Banken, in
englischen Staatswerten und in Wechseln mit höchstens 120 Tagen
Laufzeit. Die australischen Plätze notieren in erster Linie London
für 100 £ in Prozenten Prämie oder Diskont 3 Tage, 30, 60 und
90 Tage nach Sicht, das heißt. 100 £ auf London werden je nach
Angebot und Nachfrage, z. B. mit 101 oder 99 australischen. £ be-
zahlt.
Der Südafrikanische Bund (Union of South Africa) hat
gleichfalls englische Währung. Eine Reihe von Banken besaß das
Recht der Notenausgabe, doch wurde durch die Currency Banking Bill
vom Jahre 1920 eine Zentral-Reservebank geschaffen, die nun das
alleinige Recht der Notenausgabe besitzt. Diese Noten sind gedeckt mit
40% in Gold, der Rest bankmäßig. Hiefür können, da ausreichendes
Wechselmaterial fehlt, bis Juni 1928 auch Schatzscheine der Regie-
rung verwendet werden. Bei sinkender Golddeckung ist der Zinsfuß
progressiv zu erhöhen. Außerdem ist für die Sichtfälligkeiten eine
16) Es ist daher wiederholt vorgekommen, daß selbst „amtliche Banken‘
(an denen die Regierung oder höhere Beamte beteiligt sind), wie die Bank
von China und die Verkehrsbank von China, ihre Noten eine Zeitlang gar
nicht und dann nur teilweise einlösen konnten.