V. DIE SUBJEKTE DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 163.
Das italienische Handelsgesetzbuch*) ist im Wesen eine Nachahmung
des deutschen und französischen Hendelsfahies: es bezeichnet
als Kaufleute diejenigen, die gewerbemäßig Handelsgeschäfte‘
betreiben, und die Handelsgesellschaften. Die Verpflichtung zur Buchführung
ist wie in Frankreich geregelt. — Die Handelsgesellschaften
scheiden sich in die societä in nome collettivo (offene Handelsgesellschaft),
bei der die gesellschaftlichen Verpflichtungen durch die-ünbegrenzte
und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter gewährleistet
werden, die societ@ in accomandita, bei der das Kapital
der Kommanditisten auch in Aktien zerlegt sein kann, und die societä
anönima (Aktiengesellschaft).
Aktiengesellschaften und. Kommanditgesellschaften auf Aktien
werden durch öffentliche Urkunden - errichtet; Errichtungsurkunde
und Statut werden. beim Zivilgerichte hinterlegt, das auch die Eintragung
in das Gesellschaftsregister verfügt. Die Gründer haften als
Gesamtschuldner und unbeschränkt für die Verpflichtungen, die sie
zum Zwecke der Gründung eingehen.
Die Aktiengesellschaft wird von einem oder mehreren mandatarii
verwaltet, die auf Zeit ernannt, absetzbar und Gesellschafter
oder Nichtgesellschafter sind. Sie dürfen nur die in der Errichtungsurkunde
ausdrücklich erwähnten Geschäfte abschließen und haften
persönlich im Falle der Überschreitung ihrer Befugnisse, weiters
für die Richtigkeit der von den Aktionären geleisteten Einzahlungen
und das wirkliche Vorhandensein der gezahlten Dividenden sowie
für die regelrechte Buchführung und die genaue Ausführung. der Beschlüsse
der Generalversammlung. Zu diesem Behufe müssen sie
mindestens den fünfzigsten Teil des Gesellschaftskapitals in Aktien
hinterlegen (dieser Teil kann in der Errichtungsurkunde auf höchstens.
50.000 £ begrenzt werden). In der Generalversammlung sind
3 oder 5 Aufsichtsräte und 2 Vertreter für die Überwachung der
Gesellschaftsunternehmungen und die Prüfung der Bilanz zu bestellen.
Großbritannien®). Der Begriff des Kaufmannes ist dem englischen
Recht fremd. Die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes
gelten für die Handeltreibenden wie für alle übrigen Gewerbetreibenden.
Daher fehlt eine besondere Handelsgesetzgebung ebenso wie
eine besondere Handelsgerichtsbarkeit, Streitigkeiten aus Handelssachen
werden lediglich einer besonderen Gerichtsabteilung zugewiesen:
Ebensowenig bestehen Vorschriften über die Führung von
Handelsbüchern, die Aufbewahrung von Handelsbriefen und die Wert-4)
Ein neuer Entwurf steht in Beratung.
. 5) Eine einheitliche Gesetzgebung besteht nicht. Englisches Recht ist
verschieden vom schottischen und irischen Recht; doch hat in den letzten
Jahrzehnten vielfach eine Angleichung stattgefunden.
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