EINFÜHRUNG 11
Krisenzeiten, die Golddeckung der Noten und sohin die stabile
Bewertung der Währungseinheit aufrecht erhalten werden :kann, Die
Einlöslichkeit der Noten ist nicht mehr die primäre Voraussetzung
für die Stabilisierung der Währung; in den Vordergrund tritt das
Bestreben, : die Kurse der stabilen ausländischen Währungen und
damit den Außenwert der inländischen Währungseinheit auf dem
Niveau der Münzparität zu halten, und man erreicht diesen Zweck,
wie oben angeführt, dadurch, daß Gold, auch ungemünzt, für Zah-
lungen an das Ausland zu einem Preise, der der Münzparität ent-
spricht, abgegeben wird. Die Notenbank wird in diesem Falle nicht
verpflichtet, ihre Noten in Gold einzulösen, wohl aber Gold zur
Münzparität für Zahlungen an das Ausland abzugeben, um so ein
Steigen der Kurse der ausländischen Währungen über die Münz-
parität zu verhindern (sogenannte Goldbullionwährung). Da solche
Zahlungen an das Ausland billiger, weil ohne erhebliche Versen-
dungsspesen, auch in Anweisungen auf ausländisches wertbeständiges
Geld (Schecks, Wechseln u. ä.) geleistet werden können, kann die
Notenbank ihren Bestand an gemünztem oder ungemünztem Gold
ganz oder zum Teil durch solche auswärtige Zahlungsmittel ersetzen.
Daher wird vielfach ein mehr oder weniger großer Betrag von
Schecks und Wechseln, die auf stabile Auslandswährungen lauten, in
die Bardeckung eingerechnet. Hiedurch soll der Bank gleichzeitig
ermöglicht werden, einen größeren Vorrat in solchen Auslands-
wechseln zu halten, der sie in den Stand setzt, die Kurse der aus-
ländischen Währungen und damit auch den Außenwert des in-
ländischen Geldes zu stabilisieren (manipulierte Währung, siehe
Devisenpolitik S. 68). Anderseits muß in einem solchen Falle der
Bank auch gestattet werden, ihre Noten gegebenenfalls nicht in
barem, sondern in Schecks und Anweisungen auf das Ausland ein-
zulösen; man bezeichnet solche Währungsverhältnisse als Gold-
wechsel-, Goldexchange- oder goldgeränderte Währung, auch
als Goldkernwährung.
Durch die Notenemission wird der Bank fremdes Kapital zinsfrei
zur Verfügung gestellt, das sie zinsbringend. in Darlehen, die durch
wechselrechtliche Haftung (Wechseleskontgeschäft) oder durch Faust-
pfand (Lombardgeschäft) gesichert sind, anlegt. Allerdings ergibt sich
ein Gewinn aus dem Notenprivilegium erst dann, wenn die Noten-
emission die effektive Bardeckung übersteigt, und ist daher um so
größer, je mehr bankmäßig oder .durch Goldwechsel gedeckte Noten
ausgegeben werden, bei der Goldwechselwährung sohin größer als
bei reiner Metallwährung.
Das Verhältnis der Deckung zu den ausgegebenen Noten ist ge-
setzlich bestimmt und bei den einzelnen Notenbanken verschieden,