Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

EINFÜHRUNG 11 
Krisenzeiten, die Golddeckung der Noten und sohin die stabile 
Bewertung der Währungseinheit aufrecht erhalten werden :kann, Die 
Einlöslichkeit der Noten ist nicht mehr die primäre Voraussetzung 
für die Stabilisierung der Währung; in den Vordergrund tritt das 
Bestreben, : die Kurse der stabilen ausländischen Währungen und 
damit den Außenwert der inländischen Währungseinheit auf dem 
Niveau der Münzparität zu halten, und man erreicht diesen Zweck, 
wie oben angeführt, dadurch, daß Gold, auch ungemünzt, für Zah- 
lungen an das Ausland zu einem Preise, der der Münzparität ent- 
spricht, abgegeben wird. Die Notenbank wird in diesem Falle nicht 
verpflichtet, ihre Noten in Gold einzulösen, wohl aber Gold zur 
Münzparität für Zahlungen an das Ausland abzugeben, um so ein 
Steigen der Kurse der ausländischen Währungen über die Münz- 
parität zu verhindern (sogenannte Goldbullionwährung). Da solche 
Zahlungen an das Ausland billiger, weil ohne erhebliche Versen- 
dungsspesen, auch in Anweisungen auf ausländisches wertbeständiges 
Geld (Schecks, Wechseln u. ä.) geleistet werden können, kann die 
Notenbank ihren Bestand an gemünztem oder ungemünztem Gold 
ganz oder zum Teil durch solche auswärtige Zahlungsmittel ersetzen. 
Daher wird vielfach ein mehr oder weniger großer Betrag von 
Schecks und Wechseln, die auf stabile Auslandswährungen lauten, in 
die Bardeckung eingerechnet. Hiedurch soll der Bank gleichzeitig 
ermöglicht werden, einen größeren Vorrat in solchen Auslands- 
wechseln zu halten, der sie in den Stand setzt, die Kurse der aus- 
ländischen Währungen und damit auch den Außenwert des in- 
ländischen Geldes zu stabilisieren (manipulierte Währung, siehe 
Devisenpolitik S. 68). Anderseits muß in einem solchen Falle der 
Bank auch gestattet werden, ihre Noten gegebenenfalls nicht in 
barem, sondern in Schecks und Anweisungen auf das Ausland ein- 
zulösen; man bezeichnet solche Währungsverhältnisse als Gold- 
wechsel-, Goldexchange- oder goldgeränderte Währung, auch 
als Goldkernwährung. 
Durch die Notenemission wird der Bank fremdes Kapital zinsfrei 
zur Verfügung gestellt, das sie zinsbringend. in Darlehen, die durch 
wechselrechtliche Haftung (Wechseleskontgeschäft) oder durch Faust- 
pfand (Lombardgeschäft) gesichert sind, anlegt. Allerdings ergibt sich 
ein Gewinn aus dem Notenprivilegium erst dann, wenn die Noten- 
emission die effektive Bardeckung übersteigt, und ist daher um so 
größer, je mehr bankmäßig oder .durch Goldwechsel gedeckte Noten 
ausgegeben werden, bei der Goldwechselwährung sohin größer als 
bei reiner Metallwährung. 
Das Verhältnis der Deckung zu den ausgegebenen Noten ist ge- 
setzlich bestimmt und bei den einzelnen Notenbanken verschieden,
	        
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