Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

12 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Die wichtigsten Systeme der Notendeckung sind gegenwärtig die 
folgenden: 
1. Die direkte Kontingentierung; über die Bardeckung dürfen 
Noten nur in einem ganz bestimmten Betrage (Kontingent) aus- 
gegeben werden (Bank of England, Norgesbank, Bank von Finnland, 
Bank von Japan). Dieses Kontingent wird kleiner bei größerer Noten- 
emission und entfällt vollkommen bei einem bestimmten Noten- 
umlauf (Bank von Lettland). 
2, Das Quotensystem; die Bardeckung muß einen bestimmten 
Bruchteil (Quote) des Notenumlaufes betragen (Rumänische National- 
bank, Bank von’ Litauen, Nationalbank von Albanien u. a.). Diese 
Quotendeckung kann verbunden sein mit 
a) der indirekten Kontingentierung; hiebei muß, wenn ein be- 
stimmtes Kontingent unbedeckter Noten überschritten ist, eine Noten- 
steuer an den Staat entrichtet werden (frühere Deutsche Reichsbank 
und Österreichisch-ungarische Bank); 
b) Notensteuer und obligatorischer Zinsfußerhöhung; hiebei muß, 
wenn die Bardeckung unter die Quote sinkt, eine Notensteuer ent- 
richtet, außerdem der Zinsfuß progressiv je nach dem Ausmaße, des 
Mankos in der Bardeckung erhöht werden und gewöhnlich mindestens 
5% p. a. getragen (Federal reserve banks in den Vereinigten Staaten 
von Amerika und nach diesem Vorbilde fast alle neu organisierten 
Notenbanken Mitteleuropas). 
3. Die absolute Kontingentierung bestimmt lediglich den Höchst- 
betrag der auszugebenden Noten. Die Höhe der Bardeckung ist der 
Bank überlassen und in einem solchen. Verhältnis zu halten, daß die 
Einlöslichkeit der Noten gewahrt bleibt (Banque de France, Banca 
d’Italia), oder das Verhältnis der Bardeckung ist vorgeschrieben 
(Bank von Spanien). 
Die Staatsnote ist ein vom Staate ausgegebener Schein, 
lautend auf einen bestimmten Geldbetrag, zu dem er an allen Staats- 
kassen in Zahlung angenommen wird!%), Die Staatsnoten sind zu- 
weilen einlöslich (vor dem Weltkriege die deutschen Reichskassen- 
scheine), in der Regel aber uneinlöslich, Insolange ihre Ausgabe 
wohl geregelt ist, ihre Menge zum Geldbedarf im Verhältnis steht, be- 
deuten sie keinen Schaden für die Volkswirtschaft, denn sie treten 
dann an die Stelle des Metallgeldes und erfreuen sich der Massen- 
gewohnheit der Annahme, Einer ausgebreiteteren Verwendung des 
Staatspapiergeldes: in normalen Zeiten stand bisher hauptsächlich 
die Beschränkung seines Geltungsgebietes durch die Landesgrenzen 
im Wege, Der internationale Zahlungsverkehr hat an der Goldbasis 
festgehalten, 
10) Philippovich, a. a. 0.8. 247.
	        
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