12 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Die wichtigsten Systeme der Notendeckung sind gegenwärtig die
folgenden:
1. Die direkte Kontingentierung; über die Bardeckung dürfen
Noten nur in einem ganz bestimmten Betrage (Kontingent) aus-
gegeben werden (Bank of England, Norgesbank, Bank von Finnland,
Bank von Japan). Dieses Kontingent wird kleiner bei größerer Noten-
emission und entfällt vollkommen bei einem bestimmten Noten-
umlauf (Bank von Lettland).
2, Das Quotensystem; die Bardeckung muß einen bestimmten
Bruchteil (Quote) des Notenumlaufes betragen (Rumänische National-
bank, Bank von’ Litauen, Nationalbank von Albanien u. a.). Diese
Quotendeckung kann verbunden sein mit
a) der indirekten Kontingentierung; hiebei muß, wenn ein be-
stimmtes Kontingent unbedeckter Noten überschritten ist, eine Noten-
steuer an den Staat entrichtet werden (frühere Deutsche Reichsbank
und Österreichisch-ungarische Bank);
b) Notensteuer und obligatorischer Zinsfußerhöhung; hiebei muß,
wenn die Bardeckung unter die Quote sinkt, eine Notensteuer ent-
richtet, außerdem der Zinsfuß progressiv je nach dem Ausmaße, des
Mankos in der Bardeckung erhöht werden und gewöhnlich mindestens
5% p. a. getragen (Federal reserve banks in den Vereinigten Staaten
von Amerika und nach diesem Vorbilde fast alle neu organisierten
Notenbanken Mitteleuropas).
3. Die absolute Kontingentierung bestimmt lediglich den Höchst-
betrag der auszugebenden Noten. Die Höhe der Bardeckung ist der
Bank überlassen und in einem solchen. Verhältnis zu halten, daß die
Einlöslichkeit der Noten gewahrt bleibt (Banque de France, Banca
d’Italia), oder das Verhältnis der Bardeckung ist vorgeschrieben
(Bank von Spanien).
Die Staatsnote ist ein vom Staate ausgegebener Schein,
lautend auf einen bestimmten Geldbetrag, zu dem er an allen Staats-
kassen in Zahlung angenommen wird!%), Die Staatsnoten sind zu-
weilen einlöslich (vor dem Weltkriege die deutschen Reichskassen-
scheine), in der Regel aber uneinlöslich, Insolange ihre Ausgabe
wohl geregelt ist, ihre Menge zum Geldbedarf im Verhältnis steht, be-
deuten sie keinen Schaden für die Volkswirtschaft, denn sie treten
dann an die Stelle des Metallgeldes und erfreuen sich der Massen-
gewohnheit der Annahme, Einer ausgebreiteteren Verwendung des
Staatspapiergeldes: in normalen Zeiten stand bisher hauptsächlich
die Beschränkung seines Geltungsgebietes durch die Landesgrenzen
im Wege, Der internationale Zahlungsverkehr hat an der Goldbasis
festgehalten,
10) Philippovich, a. a. 0.8. 247.