EINFÜHRUNG 13
In Zeiten finanzieller Bedrängnis ist der Staat, um seinen Ver-
pflichtungen nachzukommen, gezwungen, entweder selbst uneinlös-
liche Staatsnoten auszugeben oder Darlehen bei der Notenbank auf-
zunehmen, die dafür wieder uneinlösliche Banknoten ausgibt. Je
mehr solcher Noten ausgegeben werden, desto mehr sinkt ihr Wert;
der Staat muß ihnen, um sie im Verkehre zu erhalten, den Zwangs-
kurs verleihen, das heißt das Recht, bei allen Zahlungen verwendet
werden zu können. Jedermann leistet seine Zahlungen in dem
minderwertigen Gelde, daher in Noten, die infolge des Zwangskurses
von jedermann im Inland angenommen werden müssen; die Kurant-
münzen dagegen werden zurückgehalten oder zu Zahlungen an das
Ausland verwendet, weil der Zwangskurs der Noten sich nur auf das
Inland erstreckt. Die Kurantmünzen eines solchen Landes sind nicht
Mehr gleichwertig (pari) mit dem uneinlöslichen Papiergeld: um
Kurantmünzen zu bekommen, muß ein Aufgeld oder Agio auf den
Betrag in Noten gezahlt werden, während die Noten nur mit einem
Abzuge, Disagio, von dem gleichen Betrag in Kurantmünzen ge-
nommen werden,
Der Notenbank eines solchen. Landes muß gestattet werden, die
Einlösung ihrer Noten in barem Gelde einzustellen („ihre Bar-
zahlungen zu sistieren‘“), weil ihr sonst der gesamte Barvorrat ent-
zogen würde,
Die Ausgabe von uneinlöslichen Staatsnoten hat somit die Un-
einlöslichkeit der Banknoten und, falls die Ausgabe in größerer
Menge erfolgt, die Höherbewertung und daher das Verschwinden der
Kurantmünzen und selbst auch der Scheidemünzen zur Folge; der
gesamte Zahlungsverkehr eines solchen Landes wird nur durch
Papiergeld bewirkt: man bezeichnet solche Geldverhältnisse kurzweg
mit Papierwährung,
Uneinlösliches Papiergeld ist unelastisch: seine Aufgabe wird
nicht geregelt durch den Bedarf des wirtschaftlichen Verkehrs. an
Geld, sondern durch den Geldbedarf des Staates. Daher kann die
Menge der ausgegebenen Noten so groß werden, daß ein Überfluß an
Zahlungsmitteln entsteht, der ihre Kaufkraft vermindert, und die
Preise und Löhne in die Höhe treibt, Man bezeichnet diese Über-
sättigung des Verkehrs mit Zahlungsmitteln als Inflation1!!). Der
Wert des uneinlöslichen Papiergeldes ist fortwährenden Schwan-
kungen unterworfen, denn er hängt ab von dem Kredite des Staates
beziehungsweise der Bank, von der Menge der ausgegebenen Noten
und von vielen anderen Einflüssen, Weil aber in diesem so be-
1) Eine Inflation kann sohin auch durch Metallgeld hervorgerufen
werden, siehe die Folgen der Bland und der Sherman Bill in den Vereinigten
Staaten von Amerika, die Goldinflation in Schweden während des Welt-
krieges u. a.