208 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Kunden oder für einen solchen Geld empfängt, das er über Auf-
forderung oder durch Honorierung der von dem Kunden auf ihn
gezogenen Schecks zurückzahlt.
Die Zahlungsvermittlung umfaßt jenen Teil des Bankgeschäftes,
der die Durchführung von Zahlungen für dritte Rechnung zum
Gegenstand hat und sich sowohl auf den inländischen wie auch
auf den internationalen Zahlungsverkehr bezieht. Hier werden neben
der einfachen Zahlung für Rechnung einer dritten Person die Besor-
gung der Einkassierung von Wechseln, Anweisungen, Schecks und
Kupons ebenso in Betracht kommen wie die Einlösung dieser Forde-
rungspapiere für einen Auftraggeber, die Ausstellung von Kredit-
briefen und Anweisungen und deren Einlösung, insbesondere aber
der gesamte Giroverkehr, für dessen Besorgung vielfach eigene Giro-
abteilungen errichtet werden. Ihre letzte Ausgestaltung und not-
wendige Vereinfachung erfährt diese Zahlungsvermittlung durch den
Clearing- oder Abrechnungsverkehr.
Die Kreditvermittlung bezweckt die Beschaffung von Geldern
zum Zwecke der Weiterverleihung. Die Banken arbeiten hier nicht
bloß mit ihrem eigenen Kapital, sondern nehmen fremde Kapitalien
in Verzinsung, um sie an andere zu höherem Zinsfuß auszuleihen;
im ersteren Falle entstehen Passivgeschäfte, weil die Banken als
Schuldner aus diesen Geschäften hervorgehen, im letzteren Falle
Aktivgeschäfte, weil die Banken in ihnen als Gläubiger auftreten.
Zwischen den Aktiv- und Passivgeschäften stehen die soge-
nannten indifferenten oder neutralen Bankgeschäfte. Es sind dies
das Effektengeschäft, das Kommissions- oder Kontokorrentgeschäft
und das Finanzierungsgeschäft, bei denen die Bank abwechselnd als
Schuldner und als Gläubiger. auftritt; auch sie dienen größtenteils
der Kreditvermittlung.
DIE PASSIVGESCHÄFTE
Passivgeschäfte der Banken sind das Depositen-, das Pfandbrief-
und das Notengeschäft.
1. Das Depositengeschäft entwickelte sich aus dem Hinterlege-
geschäft der ehemaligen Geldbanken in Venedig und in England; aus
Gründen der Sicherheit und der Bequemlichkeit übergaben Kaufleute
und Private ihr Geld den Banken zur Aufbewahrung. Die Erfahrung
lehrte, daß nur ein gewisser Bruchteil dieser Gelder zurückverlangt
wurde, während der größere Teil ständig liegen blieb. Die Banken
konnten daher diesen letzteren Teil mit Einwilligung der Hinterleger
benutzen, um Aktivgeschäfte zu machen und aus ihrem Gewinn
Zinsen an die Einleger zu vergüten. Danach unterscheidet man heute
das eigentliche Depositengeschäft und das uneigentliche oder moderne
Depositengeschäft.