VIII. DAS BANKGESCHÄFT 211
scheinen, das sind Bestätigungen der Bank über empfangene runde
Beträge, in denen sich die Bank verpflichtet, den Betrag und die
entfallenden Zinsen nach einer festgesetzten Kündigungsfrist (8 Tage
bis 3 Monate) zurückzuzahlen; je länger die Kündigungsfrist, desto
höher der Zinsfuß. Kassenscheine werden von Kaufleuten gekauft,
um größere, auf kurze Zeit disponible Beträge zinsbringend anzu-
legen.
Nicht zu übersehen ist das beiderseitige Kreditrisiko des KEin-
lagengeschäftes: seitens des Einlegers das Vertrauen in die Zahlungs-
fähigkeit und Zahlungsbereitschaft der Bank, seitens der Bank die
Gefahr plötzlicher größerer Abhebungen, die die liquiden Mittel der
Bank erschöpfen und sie zur Einstellung der Zahlungen zwingen,
Das Ausmaß der bereitzuhaltenden liquiden Mittel steht zur Wahr-
scheinlichkeit der Abhebungen im geraden Verhältnis. Für das
Ausmaß der Abhebungen ist in erster Linie das Vertrauensmoment
maßgebend, dessen aleatorischer Charakter stets die Gefahr eines
Run in sich birgt). Daneben werden die normalen Abhebungen
bestimmt durch bessere Verwertungsmöglichkeiten (Anlage in Effek-
ten, günstige Lebensversicherungen u. ä.) und durch soziale Schich-
tung der Einleger (Kaufleute u. a. produktive Stände, die Gelder
nur vorübergehend mangels besserer Verwertung einlegen, bäuer-
liche Einleger, die ihre Ernteerträgnisse bis zur Aussaat, ihre Ein-
nahmen aus Vieh- und Holzverkauf für neuerliche Anschaffungen
zurücklegen, dagegen eigentliche Spareinlagen auf lange Frist). Über-
dies werden allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse die Höhe der
Rückzahlungen ebenso wie die der Einlagen beeinflussen. Diese
Erwägungen sind maßgebend für die Veranlagung der Einlagengelder
in Aktivgeschäften, insbesondere für die Entscheidung, welche Be-
träge auf Grund des Gesetzes der großen Zahlen‘ zu langfristigen
Krediten verwendet werden können.
Das Einlagengeschäft der Banken hat in den letzten Jahrzehnten
einen ungeheuren Aufschwung genommen, und ein großer Teil
des ersparten Volksvermögens ist auf diese Weise den Banken zuge-
flossen. Diese Entwicklung ist von den Banken emsig gefördert
worden durch Errichtung zahlreicher Filialen, auch Depositenkassen
zu genehmigenden Statut auf einen bestimmten Höchstbetrag oder auf ein
Mehrfaches des Aktienkapitals.
5) Der Befestigung dieses Vertrauens dient die periodische Veröffent-
lichung der Bankbilanzen, so die Einmonatsbilanzen der englischen und
französischen Banken, die Zweimonatsbilanzen in Deutschland; anderwärts
begnügt man sich mit der Verlautbarung des jeweiligen Einlagenstandes oder
mit dem Hinweis auf die Höhe des Aktienkapitals und der Reserven. Weiter-
gehend sind die gesetzlichen Bestimmungen in der Union und anderen Ländern
über die Haltung von Barreserven und die staatliche Kontrolle (s. d.\.
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