VIII. DAS BANKGESCHÄFT 215
Verkauf der Pfandbriefe das gewünschte Bargeld erhalten; häufig
bedingt sich die Bank auch die Durchführung dieses Verkaufes aus,
um sich die Verkaufsprovision zu sichern.
Zuweilen sieht die Bank von der Berechnung einer Verkaufs-
provision ab, rechnet aber dafür dem Schuldner einen geringeren
Kurs (Zuzählungskurs) an. Für den Darlehensnehmer stellt das
Pfandbriefdarlehen (namentlich bei niedrigem Kurse) wohl eine
große Einschuldung dar, anderseits kann er die Rückzahlung in
Pfandbriefen leisten (besonders vorteilhaft bei Kursen unter pari),
auch ist das Darlehen unkündbar und eine Zinsfußerhöhung kommt
nicht in Frage.
Der Kurs der Pfandbriefe ist wie der aller fest verzinslichen
Wertpapiere zunächst abhängig von dem Verhältnis ihres Zinsfußes
zum jeweiligen allgemeinen Anlagezinsfuß, dann vom Kredite des
Pfandbriefinstitutes. Dessen Bestreben muß darauf gerichtet sein,
den Kurs nicht allzusehr unter pari sinken zu lassen, weil hiedurch
der vom Institut in Anspruch genommene Kredit sich sehr ver-
teuern würde. Aus diesem Grunde und um überhaupt die Kapital-
beschaffung in Fluß zu erhalten, wird die Leitung des Pfandbrief-
institutes stets bemüht bleiben, einen Markt für ihre Pfandbriefe
zu schaffen, der das Placement der Pfandbriefe ermöglicht und
erleichtert. Zu diesem Zwecke steht sie entweder mit einer Bank
in Verbindung, die über einen entsprechenden Vertriebsapparat
verfügt und das Placement besorgt, oder das Pfandbriefinstitut ist
vereinigt mit einer solchen Bank, wie z. B. die meisten Boden-
kreditbanken,
Nicht zu verwechseln mit den Pfandbriefen sind die Bank-
schuldverschreibungen, die von bestimmten Banken auf Grund nicht
hypothekarisch sichergestellter Forderungen ausgegeben werden
dürfen,
3, Das Notengeschäft der Notenbanken erfordert eine beson-
dere Konzession des Staates, Häufig hat nur eine Bank in einem
Staate das Recht der Notenausgabe, so in Österreich, Ungarn, in
Frankreich, Italien und Holland; in anderen Staaten, wie im
Deutschen Reich, in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten
von Amerika, sind mehrere Zettelbanken; gewöhnlich erlangt aber
auch in solchen Staaten nur eine Notenbank hervorragende Be-
deutung, wie im Deutschen Reich die Deutsche Reichsbank, in
Großbritannien die Bank von England.
Das Notengeschäft wird in der Weise betrieben, daß die Bank
ihre Darlehen, die sie in ihren Aktivgeschäften gewährt, nicht in
barem, sondern in Banknoten ausbezahlt. Da diese Noten bei einer
barzahlenden . Notenbank bar auf Sicht zahlbar sind, muß die Bank