Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

VIII. DAS BANKGESCHÄFT 217 
bank um ein Viertel), so verringert sich der Zinsverlust der Bank 
für die Barreserve, weil sie für in Devisen angelegte Deckung 
Zinsen erhält. 
3. DIE AKTIVGESCHÄFTE 
Aktivgeschäfte der Banken sind das Eskont-, Lombard- und 
Hypothekargeschäft. 
1. Das Diskont- oder Eskontgeschäft besteht im Ankauf 
nicht fälliger Wechsel, Schatzscheine, Kassascheine, Kupons, ver- 
loster Effekten, Warrants und Buchforderungen gegen Abzug des 
Diskonts, das ist des für die Zeit vom Kauftag bis zum Verfalltag 
entfallenden Zinsbetrages. Das Eskontgeschäft ist privatwirtschaftlich 
(nicht rechtlich) ein auf die Wechselstrenge gegründetes, auf persön- 
lichem Kredit beruhendes Darlehensgeschäft. Der Darlehensgeber 
schießt die um den Diskont verminderte Wechselsumme dem Dar- 
lehensnehmer vor und zieht den vollen Wechselbetrag am Ver- 
fallstage vom Bezogenen ein; im Falle der Nichtzahlung nimmt 
er Regreß gegen den Vormann, gegen den Darlehensnehmer. Die 
Darlehenssumme wird daher durch den diskontierten Wechselbetrag 
dargestellt, die Darlehenszinsen (Diskont) sind Antizipativzinsen, 
der Eskontzinsfuß muß daher, um ihn mit dem sonst üblichen 
Zinsfuß vergleichen zu können, in einen dekursiven Zinsfuß ver- 
wandelt werden. (Ein Eskontzinsfuß von 8% p. a. z. B. entspricht für 
einen Dreimonatwechsel einem dekursiven Zinsfuß von zirka 
81/6% p. a.) 
Sowohl Banken als auch Privateskonteure eskontieren haupt- 
sächlich Rimessen, „nehmen sie in Eskont‘“ und behalten sie 
entweder bis zum Verfalltag, um sie einzukassieren, oder geben 
sie an größere Anstalten, gewöhnlich an die Notenbank des be- 
treffenden Landes, weiter in Eskont (sogenannter Reeskont). Die 
Notenbanken betreiben das Eskontgeschäft im großen, indem sie 
hiefür ihre Noten ausgeben; je mehr Wechsel zum Eskont einge- 
reicht werden, desto größer die Anzahl der ausgegebenen Noten. 
Die Notenbank verhindert eine zu große Ausgabe ihrer Noten 
durch Erhöhen des Eskontzinfußes, sie erhöht hiedurch den Preis 
des Geldes für die Einreicher und bewirkt eine Verminderung der 
Wechseleinreichungen so lange, bis infolge des allmählichen In- 
kassos der eskontierten Rimessen die Noten wieder in die Bank 
zurückströmen; bei erhöhtem Geldstand kann die Bank den Zins- 
fuß ermäßigen und hiedurch stärkere Wechseleinreichungen ver- 
anlassen. 
Die Höhe des Diskontzinsfußes richtet sich demnach in erster 
Linie nach dem Geldstand und wird bestimmt durch die Notenbank
	        
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