VIII. DAS BANKGESCHÄFT 217
bank um ein Viertel), so verringert sich der Zinsverlust der Bank
für die Barreserve, weil sie für in Devisen angelegte Deckung
Zinsen erhält.
3. DIE AKTIVGESCHÄFTE
Aktivgeschäfte der Banken sind das Eskont-, Lombard- und
Hypothekargeschäft.
1. Das Diskont- oder Eskontgeschäft besteht im Ankauf
nicht fälliger Wechsel, Schatzscheine, Kassascheine, Kupons, ver-
loster Effekten, Warrants und Buchforderungen gegen Abzug des
Diskonts, das ist des für die Zeit vom Kauftag bis zum Verfalltag
entfallenden Zinsbetrages. Das Eskontgeschäft ist privatwirtschaftlich
(nicht rechtlich) ein auf die Wechselstrenge gegründetes, auf persön-
lichem Kredit beruhendes Darlehensgeschäft. Der Darlehensgeber
schießt die um den Diskont verminderte Wechselsumme dem Dar-
lehensnehmer vor und zieht den vollen Wechselbetrag am Ver-
fallstage vom Bezogenen ein; im Falle der Nichtzahlung nimmt
er Regreß gegen den Vormann, gegen den Darlehensnehmer. Die
Darlehenssumme wird daher durch den diskontierten Wechselbetrag
dargestellt, die Darlehenszinsen (Diskont) sind Antizipativzinsen,
der Eskontzinsfuß muß daher, um ihn mit dem sonst üblichen
Zinsfuß vergleichen zu können, in einen dekursiven Zinsfuß ver-
wandelt werden. (Ein Eskontzinsfuß von 8% p. a. z. B. entspricht für
einen Dreimonatwechsel einem dekursiven Zinsfuß von zirka
81/6% p. a.)
Sowohl Banken als auch Privateskonteure eskontieren haupt-
sächlich Rimessen, „nehmen sie in Eskont‘“ und behalten sie
entweder bis zum Verfalltag, um sie einzukassieren, oder geben
sie an größere Anstalten, gewöhnlich an die Notenbank des be-
treffenden Landes, weiter in Eskont (sogenannter Reeskont). Die
Notenbanken betreiben das Eskontgeschäft im großen, indem sie
hiefür ihre Noten ausgeben; je mehr Wechsel zum Eskont einge-
reicht werden, desto größer die Anzahl der ausgegebenen Noten.
Die Notenbank verhindert eine zu große Ausgabe ihrer Noten
durch Erhöhen des Eskontzinfußes, sie erhöht hiedurch den Preis
des Geldes für die Einreicher und bewirkt eine Verminderung der
Wechseleinreichungen so lange, bis infolge des allmählichen In-
kassos der eskontierten Rimessen die Noten wieder in die Bank
zurückströmen; bei erhöhtem Geldstand kann die Bank den Zins-
fuß ermäßigen und hiedurch stärkere Wechseleinreichungen ver-
anlassen.
Die Höhe des Diskontzinsfußes richtet sich demnach in erster
Linie nach dem Geldstand und wird bestimmt durch die Notenbank