Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

218 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
des betreffenden Landes. Im Eskontgeschäft der übrigen Banken 
und der Privateskonteure (sogenannter Privateskont) wird der Zins- 
fuß außerdem noch beeinflußt durch die Sicherheit des Wechsels 
bzw. durch die Kreditwürdigkeit der auf demselben unterschriebenen 
Personen und bei außergewöhnlich langfristigen Wechseln auch 
durch die Laufzeit des Wechsels (bei Wechseln mit einer Laufzeit 
über drei Monate wird gewöhnlich ein höherer Zinsfuß berechnet): 
Demnach unterscheidet man im Wechseleskont eine offı- 
zielle oder Bankrate und eine private oder Marktrate. Diese 
ist die stets wechselnde, jene die konstantere, weil ihre Ab- 
änderung die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse nachhaltig 
beeinflußt. In der Regel wird die Marktrate höher sein, doch kann 
sie bei starkem Geldangebot auch unter die Bankrate gedrückt 
werden, ohne daß diese, da ihre Festsetzung von Erwägungen auf 
lange Sicht abhängt, zu folgen braucht. Manche Notenbanken, so 
die Bank of England, unterbieten dann ihre eigene Rate auf dem 
offenen Markte, um Wechselmaterial zu erhalten1®). Anderen Noten- 
banken, wie der Deutschen Reichsbank und der Banque de France, 
ist ein solches Unterbieten untersagt. 
So wie bei den Notenbanken vollzieht sich auch bei den 
übrigen Banken und Wechseleskonteuren die Diskontierung von 
Wechseln auf eine zweifache Weise: entweder im Wege der Ein- 
reichung, indem der Bank an ihren Schaltern Wechsel zur Diskon- 
tierung angeboten werden, oder auf dem Markte, zumeist an der 
Börse. 
Das Wechseleskontgeschäft setzt eine große Firmen- und Ge- 
schäftskenntnis voraus. Sein Umfang hängt ab von den jeweiligen 
wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere von der Lage des Geld- 
marktes und der Höhe des Diskontfußes. Es erfordert eine SOTg- 
fältige Prüfung und Sichtung des Wechselmaterials, wobei insbe- 
sondere die Kreditfähigkeit der Wechselverpflichteten und der Ur- 
sprung der Wechsel in Betracht kommen. 
Hinsichtlich des Ursprunges ist zu scheiden in Waren-, 
Kunden- oder Kommerzwechsel, die einen Warenbegleich darstellen, 
und in Finanzwechsel, die eine Geldbeschaffung ohne unmittel- 
baren Zusammenhang mit einem bestimmten Geschäfte zum Zwecke 
haben. Diese erheischen eine besonders sorgfältige Prüfung, vor 
allem, um Reit- und Kellerwechsel auszuscheiden, aber auch weil 
ihnen eine sachliche Unterlage vielfach fehlt. Nicht selten werden 
daher Finanzwechsel grundsätzlich zurückgewiesen; freilich ist es 
nicht immer leicht, Finanzwechsel als solche zu erkennen. Ein 
13) Daher ist die englische Bankrate lediglich der Höchstsatz, zu dem 
die Bank of England Wechsel disköntiert.
	        
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