Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

220 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
der Bill Brokers, die ursprünglich den geldsuchenden Kaufleuten 
und Industriellen den Wechseldiskont bei den Banken vermittelten, 
später auch die Haftung durch Girierung der Wechsel übernahmen, 
schließlich diese selbst diskontierten und sie an die Banken weiter 
in Eskont oder als Pfand gaben. Diese Bill Brokers standen von jeher 
mit den einzelnen Handels- und Industriezweigen in naher Be- 
ziehung, spezialisierten sich fachlich und örtlich und verfügten 
daher über eine eingehende Firmen- und Branchenkenntnis. Diese 
setzt sie in den Stand, das ihnen zugehende Wechselmaterial zuver- 
lässig zu sichten und in der Bemessung der Diskontkredite das 
richtige Ausmaß einzuhalten. Die Banken, denen dieses Wechsel- 
material in Reeskont gegeben wird, sind dadurch einer weiteren 
Prüfung desselben überhoben und ziehen es vor, die Wechsel nicht 
unmittelbar von den Kaufleuten und Industriellen, in deren Kredit- 
und sonstige Verhältnisse ihnen infolge der großen Zahl der Firmen 
eine Einsicht gar nicht möglich ist, sondern vom Bill Broker zu 
eskontieren oder zu belehnen, weil dieser im eigensten Interesse 
nur gutes Wechselmaterial zuführen wird. Sein Gewinn ist, wenn 
er nur vermittelt, die Brokerage; da er aber zumeist Eigenhändler 
ist, so findet er seinen Nutzen in der Differenz der Diskontsätze. 
In neuerer Zeit sind vielfach an die Stelle der Bill Brokers kapital- 
kräftige Gesellschaften, sogenannte Discount-Companies, getreten 15). 
Anders liegen die Verhältnisse bei den englischen Provinzbanken, 
die in enger Fühlung zu den Firmen des Bezirkes stehen und daher 
selbst eine Prüfung des Wechselmaterials vornehmen können. 
Die Eskontierung von Warrants (Lagerpfandscheinen) erfolgt 
ähnlich dem Wechseldiskont durch Ankauf gegen Abzug der bis 
zum Verfallstag fälligen Zinsen. Die Österreichische Nationalbank 
eskontiert Warrants zu den gleichen Bedingungen wie Wechsel, 
wenn die Belehnung gewisse festgesetzte Wertgrenzen (faux) nicht 
übersteigt. Eine größere Bedeutung hat aber dieses Geschäft nicht 
erlangt. 
Die Eskontierung von Buchforderungen hat vor dem Kriege 
in Ländern und Geschäftszweigen, in denen sich lange offene Ziele 
im Warenhandel eingebürgert hatten, einen größeren Umfang ange- 
nommen. Bei den nach dem Kriege üblich gewordenen Kassakondi- 
tionen hat es zunächst wieder an Bedeutung verloren. In recht- 
licher Hinsicht wurde dieses Geschäft in zwei Formen durchgeführt: 
Entweder der Kaufmann zedierte seine Buchforderung an eine 
Bank und erhielt den Barwert (nach Abzug des Diskont bis zum 
Verfallstag) oder er verpfändete die Buchforderung an die Bank 
15) Diese behalten vielfach ihr Wechselmaterial, so daß das Eskont- 
geschäft der englischen Depositenbanken zurückgegangen ist; siehe.auch S. 247.
	        
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