220 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
der Bill Brokers, die ursprünglich den geldsuchenden Kaufleuten
und Industriellen den Wechseldiskont bei den Banken vermittelten,
später auch die Haftung durch Girierung der Wechsel übernahmen,
schließlich diese selbst diskontierten und sie an die Banken weiter
in Eskont oder als Pfand gaben. Diese Bill Brokers standen von jeher
mit den einzelnen Handels- und Industriezweigen in naher Be-
ziehung, spezialisierten sich fachlich und örtlich und verfügten
daher über eine eingehende Firmen- und Branchenkenntnis. Diese
setzt sie in den Stand, das ihnen zugehende Wechselmaterial zuver-
lässig zu sichten und in der Bemessung der Diskontkredite das
richtige Ausmaß einzuhalten. Die Banken, denen dieses Wechsel-
material in Reeskont gegeben wird, sind dadurch einer weiteren
Prüfung desselben überhoben und ziehen es vor, die Wechsel nicht
unmittelbar von den Kaufleuten und Industriellen, in deren Kredit-
und sonstige Verhältnisse ihnen infolge der großen Zahl der Firmen
eine Einsicht gar nicht möglich ist, sondern vom Bill Broker zu
eskontieren oder zu belehnen, weil dieser im eigensten Interesse
nur gutes Wechselmaterial zuführen wird. Sein Gewinn ist, wenn
er nur vermittelt, die Brokerage; da er aber zumeist Eigenhändler
ist, so findet er seinen Nutzen in der Differenz der Diskontsätze.
In neuerer Zeit sind vielfach an die Stelle der Bill Brokers kapital-
kräftige Gesellschaften, sogenannte Discount-Companies, getreten 15).
Anders liegen die Verhältnisse bei den englischen Provinzbanken,
die in enger Fühlung zu den Firmen des Bezirkes stehen und daher
selbst eine Prüfung des Wechselmaterials vornehmen können.
Die Eskontierung von Warrants (Lagerpfandscheinen) erfolgt
ähnlich dem Wechseldiskont durch Ankauf gegen Abzug der bis
zum Verfallstag fälligen Zinsen. Die Österreichische Nationalbank
eskontiert Warrants zu den gleichen Bedingungen wie Wechsel,
wenn die Belehnung gewisse festgesetzte Wertgrenzen (faux) nicht
übersteigt. Eine größere Bedeutung hat aber dieses Geschäft nicht
erlangt.
Die Eskontierung von Buchforderungen hat vor dem Kriege
in Ländern und Geschäftszweigen, in denen sich lange offene Ziele
im Warenhandel eingebürgert hatten, einen größeren Umfang ange-
nommen. Bei den nach dem Kriege üblich gewordenen Kassakondi-
tionen hat es zunächst wieder an Bedeutung verloren. In recht-
licher Hinsicht wurde dieses Geschäft in zwei Formen durchgeführt:
Entweder der Kaufmann zedierte seine Buchforderung an eine
Bank und erhielt den Barwert (nach Abzug des Diskont bis zum
Verfallstag) oder er verpfändete die Buchforderung an die Bank
15) Diese behalten vielfach ihr Wechselmaterial, so daß das Eskont-
geschäft der englischen Depositenbanken zurückgegangen ist; siehe.auch S. 247.