VII. DAS BANKGESCHÄFT 2283
mit 50 bis 90% des Kurswertes festgesetzt werden.!®). Der Lombard-
zinsfuß ist dekursiv und in der Regel um 1/2 bis 1% höher als der
jeweilige Wechseldiskontsatz, weil die Bank für die Aufbewahrung
und Verwaltung des Pfandes Entschädigung sucht. Die Dauer der
Lombarddarlehen ist zumeist begrenzt; so gewähren die meisten
Notenbanken Lombarddarlehen auf nicht länger als drei Monate,
doch sind Prolongationen auf weitere drei Monate zulässig. Die
Bank of England lombardiert Effekten und Wechsel (ohne diese zu
diskontieren) auf mindestens sieben Tage. Anderseits kann das
Darlehen jederzeit zurückgezahlt werden, wobei sich die Bank ge-
wöhnlich ein Zinsminimum vorbehält. Dadurch wahrt sich der
Darlehensnehmer seine Dispositionsfreiheit, weil er das Darlehen
nur für die Zeit des Geldbedarfes aufnimmt, während er sich beim
Wechseldiskont bis zur Verfallzeit des Wechsels binden muß.
Der börsenmäßige Effektenlombard besteht darin, daß
die Banken an der Börse runde Geldsummen zu Börsegeschäften
gegen Verpfändung von Effekten zur Verfügung stellen. Die zur
Deckung übergebenen Effekten werden hiebei je nach ihren Kurs-
schwankungen und der Kreditfähigkeit des Kreditnehmers mit 50 bis
90% des Kurswertes belehnt. Diese Darlehen werden entweder auf
bestimmte kurzfristige Termine (bis Mitte oder Ende des Monates)
als sogenanntes Medio- oder Ultimogeld oder mit täglicher Kündigung,
sogenanntes tägliches Geld, gegeben. Der Zinsfuß richtet sich voll-
ständig nach der Lage des Geldmarktes und wird an den meisten
Börsen besonders notiert. — In England werden solche kurzfristige
Darlehen für die Bedürfnisse des Börsegeschäftes, money at call,
auf drei bis vier, höchstens acht Tage gegeben; diese Kreditgewäh-
rung erfolgt aber nicht direkt durch die Banken, zumal diese an
der Stock Exchange in London keinen Zutritt haben, sondern durch
Vermittlung der Money Brokers, das sind große, kapitalskräftige
Brokerfirmen, die bei den Banken entsprechenden Kredit genießen
und die von diesen auf wenige Tage zur Verfügung gestellten Gelder
wieder an die Börsemitglieder (Dealer und Broker, siehe englische
Börsen und Börsegeschäfte) weiterverleihen.
Nahe verwandt mit dem Effektenlombard, wenn auch rechtlich
von ihm verschieden, ist das Effektenreportgeschäft, das die Banken
an der Börse betreiben (siehe dort); sie legen für die Spekulanten
die fehlenden Beträge für die gekauften Effekten aus, „nehmen
die Effekten herein‘ und verkaufen sie nach einiger Zeit gewöhnlich
zu einem um den sogenannten Report höheren Kurs an die Speku-
18) Die neueren Statuten der Notenbanken schließen die Aktien von
der Lombardierung aus; so die Deutsche Reichsbank und die Österreichische
Nationalbank.