234 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
geschlossen werden; häufig übernimmt die Bank die Geschäfts-
führung dieses Kartells, indem sie ein gemeinsames Verkaufsbureau
(unter selbständiger Firma) errichtet, die eingelaufenen Bestellungen
den beteiligten Unternehmungen zuteilt und die Fakturierung sowie
die gesamte Verrechnung besorgt. Auch die Unternehmungen eines
Trusts werden einheitlich von der Bank durch ihre in die Ver-
waltung entsendeten Organe geleitet?).
Zu jeder größeren Bank stehen so eine Reihe von Aktiengesell-
schaften oder anderen Unternehmungen im Abhängigkeitsverhältnisse,
weil ihre Geschäftsführung von der Bank durch ihren Aktienbesitz
oder ihre sonstige Kapitalsbeteiligung beeinflußt wird. Diese Unter-
nehmungen gehören dann zum sogenannten Konzern der betreffen-
den Bank. Ein solcher Konzern erstreckt sich nicht nur auf Industrie-
und Verkehrsunternehmungen, sondern auch auf das Bankgeschäft.
Die größeren Banken beteiligen sich an anderen Bankunternehmungen
des In- und Auslandes mit Kapitalseinlagen oder durch Ankauf ihrer
Aktien und gründen auch Banken als Tochtergesellschaften.
Es ist klar, daß alle zum Konzern einer Bank gehörigen Unter-
nehmungen diese wieder zur Durchführung ihrer gesamten Bank-
transaktionen benutzen, so daß das Kommissionsgeschäft, von dem
die meisten Geschäftsbeziehungen ihren Ausgang genommen haben,
durch diese Angliederungen immer wieder alimentiert und ausge-
Staltet wird. Das Kommissionsgeschäft ist so bei den meisten Banken
des europäischen Kontinents der Mittelpunkt und der Träger des ge-
samten Bankbetriebes geworden, mit dem alle übrigen Bankgeschäfte
mehr oder weniger zusammenhängen. Durch das Kommissions-
geschäft stehen die Banken mit Handel und Industrie in inniger
Fühlung und verfügen über jene Einsicht in die wirtschaftlichen
Verhältnisse der einzelnen Firmen wie der einzelnen Geschäfts-
zweige, die ihnen die erforderliche verläßliche Abschätzung bei der
Gewährung der Kredite ermöglicht.
Die vorstehend gekennzeichnete Entwicklung des Kommissions-
geschäftes ist charakteristisch für die meisten Banken des euro-
päischen Kontinents. Doch gibt es in Frankreich, Holland und Belgien
bereits Banken, hauptsächlich Gründungsbanken (siehe unten), die
sich grundsätzlich vom Kommissionsgeschäft fernhalten oder es doch
nur für die von ihnen gegründeten Unternehmungen betreiben;
auch bei den großen französischen Depositenbanken hat das Kom-
27) Stehen die vertrusteten Unternehmungen unter der Kontrolle mehrerer
Banken, so kann die Errichtung einer neutralen Kontrollstelle erforderlich
werden. Als solche fungieren auch eigens zu diesem Zwecke gegründete
DO wie z. B. die Österreichische Kontrollbank für Industrie und Handel
1eNn.