VIII. DAS BANKGESCHÄFT 247
(Jobbers) der Stock Exchange und sie stellen. schließlich Gelder auf
einige Tage den Money Brokers zur Verfügung*%). Diese Art der
Kreditvermittlung ermöglicht es den englischen Depositenbanken,
die Depositengelder sicher und auf solche Fristen anzulegen, die
eine stete Zahlungsbereitschaft gewährleisten.
In der Union können neben den Federal reserve banks die
States banks und die National banks zu den. Depositenbanken gezählt
werden. Ihre Geschäfte sind, wie bereits erwähnt, durch die strengen
gesetzlichen Bestimmungen über die Depositenreserven sehr be-
schränkt. Neben dem Wechseleskont- und Lombardgeschäft ist ihnen
nach dem Bankgesetz vom Jahre 1913 auch das Akzeptieren von
Wechseln gestattet, die keine längere Laufzeit als sechs Monate haben
und aus Export- oder Importgeschäften hervorgehen.
3. Die Handelsbanken; unter diesem Namen faßt man alle
jene Banken zusammen, die durch ihr ausgebreitetes Kommissions-
bzw. Kontokorrentgeschäft sowie durch ihr Giro-, Eskont- und Lom-
bardgeschäft hauptsächlich den Zwecken des Handels und der
Industrie dienen. Die meisten Banken in Mitteleuropa gehören in
diese Kategorie; ihre engen Beziehungen zu Handel und Industrie
und das Bestreben, ihre Mittel nicht allzusehr im Vorschußgeschäft
zu immobilisieren, haben es mit sich gebracht, daß sie, wie bereits
ausgeführt wurde, auch die Finanzierung der mit ihnen liierten
Unternehmungen besorgen, weitgehenden Einfluß auf ihre Geschäfts-
‘führung gewinnen und wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse
schaffen, die in der Konzernbildung ihren Ausdruck finden. Daher
sind diese Banken in Mitteleuropa fast durchwegs nicht beim
Kontokorrentgeschäft stehen geblieben, sondern befassen sich auch
mit der Umwandlung bestehender Unternehmungen in Aktiengesell-
schaften, führen Kapitalerhöhungen durch und übernehmen die
Emission von Anleihen.
In den westlichen Ländern des Kontinents wird das Konto-
korrentgeschäft einerseits von‘ den Depositenbanken betrieben,
anderseits von den credits mobiliers, von diesen allerdings nur für
die von ihnen gegründeten Unternehmungen.
In England gehören zu den Handelsbanken die Merchant bankers,
die colonial und die foreign banks, schließlich die Niederlassungen
ausländischer, das heißt mit ausländischem Kapital betriebener
Banken in England. Die Merchant bankers sind zumeist große,
36) Der Rückgang des Wechseleskontgeschäftes hat in letzter Zeit die
englischen Depositenbanken veranlaßt, sich auch dem Wechselakzeptgeschäft
und der Placierung von Geldern im Ausland durch Gründung von foreign
banks zuzuwenden.