Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

248 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
kapitalkräftige Privatfirmen, die neben dem Finanzierungsgeschäft 
(siehe unten) das Kommissionsgeschäft, insbesondere das Akzept- 
geschäft pflegen, Devisen und Edelmetalle kaufen und verkaufen, 
sich mit der Devisen- und Effektenarbitrage befassen und das über- 
seeische Remboursgeschäft betreiben. In diesem Zweige ist ihnen 
in den letzten Jahrzehnten in den überall erstandenen colonial und 
foreign banks ein starker Wettbewerb erwachsen. Diese Banken 
arbeiten durchwegs mit englischem Kapital, haben ihren Hauptsitz 
bzw. eine Niederlassung in London oder ihren Sitz bzw. ihre Nieder- 
lassungen in: den englischen Kolonien (colonial banks) oder in 
anderen ausländischen Gebieten (Foreign banks, hauptsächlich in 
Amerika, im nahen und fernen Orient). In Übersee betreiben diese 
Banken alle Bankgeschäfte und häufig auch sehr intensiv das Waren- 
kommissionsgeschäft. In London konzentriert sich bei ihnen das 
sogenannte „Exchange business‘, das heißt sie stellen Wechsel und 
Cable transfers auf von ihnen bearbeitete Gebiete aus und kaufen 
diese Zahlungsmittel, sie pflegen das Edelmetallgeschäft und ver- 
mitteln den Rembours im Überseegeschäft. Sie bevorschussen dem 
Exporteur seine Verschiffungen nach Übersee gegen Aushändigung 
der Verschiffungsdokumente und händigen diese durch ihre Nieder- 
lassung in Übersee dem Käufer gegen Bezahlung der Ware aus 
(Lien-Kredit). Auf Grund eines letter of credit akzeptieren sie die 
Tratte des Verkäufers gegen Aushändigung der Dokumente oder 
kaufen die auf ihre Kommittenten gezogenen Tratten an. Sie unter- 
halten vielfach in Übersee Lagerhäuser und geben auf die dort 
eingelagerten Waren Darlehen, besorgen auch ihren Verkauf und 
die Verladung. Die foreign banks arbeiten zumeist mit eigenem 
Kapital, die colonial banks vielfach auch mit englischen Depositen- 
geldern. Die Niederlassungen ausländischer Banken in England 
schließlich pflegen das Kontokorrentgeschäft mit ihren heimischen 
Kommittenten und besorgen für diese die im internationalen Ver- 
kehr übliche Zahlungs- und Kreditvermittlung über den Londoner 
Platz. Größtenteils sind es Filialen französischer (früher auch 
deutscher), aber auch indischer, japanischer und amerikanischer 
Banken. 
Auch in der Union sind die merchant und foreign bankers die 
eigentlichen. Handelsbanken, weil sie in ihrer Geschäftsführung 
gesetzlichen Beschränkungen nicht unterworfen sind. Durch die 
Bankreform ist allerdings auch den Nationalbanken das Wechsel- 
akzept im Import- und Exportgeschäft gestattet worden, aber in der 
Kreditgewährung sind sie durch die Vorschrift behindert, daß der einem 
Kommittenten eingeräumte Kredit ein Zehntel ihres eigenen Kapitals 
nicht übersteigen darf. Hingegen werden die Nationalbanken durch 
ihre ausländischen Filialen, die sie nunmehr errichten dürfen, einen
	        
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