248 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
kapitalkräftige Privatfirmen, die neben dem Finanzierungsgeschäft
(siehe unten) das Kommissionsgeschäft, insbesondere das Akzept-
geschäft pflegen, Devisen und Edelmetalle kaufen und verkaufen,
sich mit der Devisen- und Effektenarbitrage befassen und das über-
seeische Remboursgeschäft betreiben. In diesem Zweige ist ihnen
in den letzten Jahrzehnten in den überall erstandenen colonial und
foreign banks ein starker Wettbewerb erwachsen. Diese Banken
arbeiten durchwegs mit englischem Kapital, haben ihren Hauptsitz
bzw. eine Niederlassung in London oder ihren Sitz bzw. ihre Nieder-
lassungen in: den englischen Kolonien (colonial banks) oder in
anderen ausländischen Gebieten (Foreign banks, hauptsächlich in
Amerika, im nahen und fernen Orient). In Übersee betreiben diese
Banken alle Bankgeschäfte und häufig auch sehr intensiv das Waren-
kommissionsgeschäft. In London konzentriert sich bei ihnen das
sogenannte „Exchange business‘, das heißt sie stellen Wechsel und
Cable transfers auf von ihnen bearbeitete Gebiete aus und kaufen
diese Zahlungsmittel, sie pflegen das Edelmetallgeschäft und ver-
mitteln den Rembours im Überseegeschäft. Sie bevorschussen dem
Exporteur seine Verschiffungen nach Übersee gegen Aushändigung
der Verschiffungsdokumente und händigen diese durch ihre Nieder-
lassung in Übersee dem Käufer gegen Bezahlung der Ware aus
(Lien-Kredit). Auf Grund eines letter of credit akzeptieren sie die
Tratte des Verkäufers gegen Aushändigung der Dokumente oder
kaufen die auf ihre Kommittenten gezogenen Tratten an. Sie unter-
halten vielfach in Übersee Lagerhäuser und geben auf die dort
eingelagerten Waren Darlehen, besorgen auch ihren Verkauf und
die Verladung. Die foreign banks arbeiten zumeist mit eigenem
Kapital, die colonial banks vielfach auch mit englischen Depositen-
geldern. Die Niederlassungen ausländischer Banken in England
schließlich pflegen das Kontokorrentgeschäft mit ihren heimischen
Kommittenten und besorgen für diese die im internationalen Ver-
kehr übliche Zahlungs- und Kreditvermittlung über den Londoner
Platz. Größtenteils sind es Filialen französischer (früher auch
deutscher), aber auch indischer, japanischer und amerikanischer
Banken.
Auch in der Union sind die merchant und foreign bankers die
eigentlichen. Handelsbanken, weil sie in ihrer Geschäftsführung
gesetzlichen Beschränkungen nicht unterworfen sind. Durch die
Bankreform ist allerdings auch den Nationalbanken das Wechsel-
akzept im Import- und Exportgeschäft gestattet worden, aber in der
Kreditgewährung sind sie durch die Vorschrift behindert, daß der einem
Kommittenten eingeräumte Kredit ein Zehntel ihres eigenen Kapitals
nicht übersteigen darf. Hingegen werden die Nationalbanken durch
ihre ausländischen Filialen, die sie nunmehr errichten dürfen, einen