IX. MARKTORGANISATIONEN 7
der betreffenden Waren während der folgenden Periode und Auk-
tionsberichte werden daher sofort nach der Auktion telegraphisch
und brieflich an alle Interessenten versendet.
Auch im Kleinhandel sind Auktionen namentlich in Kunst-
gegenständen und in Lebensmitteln von Bedeutung geworden; so
die Fischauktionen in Altona, London und anderen Hafenplätzen,
die crices in den Markthallen von Paris, die Auktionen in Süd-
früchten in Hamburg und Triest u. a.
Den gleichen Zweck wie die Auktionen. verfolgen die Ein-
schreibungen in Holland für Tabak, Kaffee und Kapok, in Ant-
werpen für Kautschuk. Es sind öffentlich bekanntgemachte Verkäufe
größerer Warenpartien!), wobei jedoch die Kaufanbote nicht münd-
lich, sondern schriftlich verschlossen bis zu einem bestimmten Termin
einzureichen. sind. Die Muster werden wie bei der Auktion von
Maklern valuiert, öffentlich zur Schau gestellt, auch den Maklern zur
Ausbietung übergeben, die auch gewöhnlich die Kaufanbote über-
mitteln. Der Zuschlag erfolgt nach Ablauf des Einschreibungs-
termines nach freiem Ermessen des Eigners. Gegenüber den Auk-
tionen haben die Einschreibungen für den Käufer den Nachteil der
Unsicherheit in der Preisfestsetzung, weil er über das Verhältnis
des Angebotes zur Nachfrage im unklaren ist.
Zu erwähnen sind ferner. die öffentlichen Lieferungsaus-
schreibungen, die aber zum Unterschiede von den Auktionen
und Einschreibungen nicht vom Verkäufer, sondern vom Käufer
ausgehen; dieser, gewöhnlich der Staat oder eine andere öffent-
liche Körperschaft, auch eine größere Unternehmung, sucht im
Wege dieses öffentlichen Submissionsverfahrens die Lieferung von
Waren oder die Ausführung von Arbeiten zu den ihm günstigsten
Bedingungen zu vergeben. Die Lieferungsausschreibungen werden
öffentlich kundgemacht, ihre Bedingungen in Bedingnisheften (cahiers
de charges) zur Einsicht aufgelegt. Auch hier sind die Offerte ver-
schlossen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Die
Festsetzung des Offertpreises bleibt entweder dem Offerenten über-
lassen oder es wird in den Bedingungen ein Einheitspreis normiert,
auf den dann prozentuelle Zu- oder Abschläge geboten werden.
Zumeist haben die Offerenten behufs Sicherstellung der Vertrags-
erfüllung ein. vorgeschriebenes Vadium zu erlegen.
3. BÖRSEN
Das Wort Börse, das ursprünglich einen ledernen Geldbeutel bedeutete,
wurde zuerst in Brügge für geschäftliche Zusammenkünfte angewendet, die
italienische Kaufleute vor ihrem Logierhaus abhielten; dieses gehörte einer
alten Patrizierfamilie van der Burse und trug das Wappen dieser Familie,
1) Eine Einteilung in Lose findet nicht statt.
Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
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