IX. MARKTORGANISATIONEN 9
An der Effektensektion wird der weitaus größte Teil der
Geschäfte in Aktien, Völkerbundanleihe und Donau-Save-Adria-
Prioritäten „per Arrangement“ abgeschlossen. Die Abwicklung dieser
Geschäfte findet in Zeiträumen von acht bis zehn Tagen statt und
ist dem vom Wiener Giro- und Kassenverein errichteten Arrangement-
bureau an der Wiener Börse übertragen.
Alle Börsebesucher sind verpflichtet, dem Arrangementbureau beizu-
treten und demselben ihre Geschäfte in den bezeichneten Börsewerten aufzu-
geben, Die Tage für die einzelnen Arrangements werden von der Börse-
kammer in einem Arrangementkalender veröffentlicht. An dem in diesem
Kalender mit „Aufgabe“ bezeichneten Tage haben die Börsebesucher die
Arrangementbogen einzureichen; auf ihnen verzeichnen sie sämtliche für das
betreffende Arrangement gemachten Käufe und Verkäufe sowie die Kost-
geschäfte (siehe S. 269); für jedes Effekt ist ein besonderer Arrangement-
bogen zu verwenden. Er enthält auf der linken Seite die Anzahl der Schlüsse,
die zu beziehen, auf der rechten Seite jene, die zu liefern sind, ferner die
Namen der betreffenden Kontrahenten mit den für die Aufgabe vereinbarten
Kursen sowie die Saldi, die sich zwischen Übernahme und Ablieferung
ergeben. Das Arrangementbureau nimmt auf Grund aller für ein Effekt
eingereichten Arrangementbogen eine Kompensation vor, so daß jeder
Börsebesucher nur die Saldi der von ihm zu übernehmenden oder
von ihm zu liefernden Stücke (die Stückesaldi) wirklich zu über-
nehmen oder zu liefern hat. Ergibt sich bei dieser Kompensation ein
Saldo, der nicht aufgegeben wurde (infolge einer fehlerhaften Aufgabe), so
erhält der Betreffende hievon die sogenannte „Meldung“ an einem der Liqui-
dation vorhergehenden Tage. Am selben Tage bekommt auch derjenige, der
Saldi zu liefern hat, die Adressen, an wen diese Lieferung erfolgen soll;
in der Börsesprache wird diese Adresse „Hand‘ genannt. -— Zu den von
der Börsekammer festgesetzten Liquidationskursen liefern jene, die Saldi
zu liefern haben, am „Kassatage‘“ die Effekten an die ihnen aufgegebenen.
Adressen ab und erhalten von diesen die betreffenden Beträge (zum Liquida-
tionskurs) ausbezahlt. Die Differenzen zwischen den Liquidations- und Ab-
schlußkursen werden vom Arrangementbureau ausgeglichen. Die Namen. der-
jenigen, die die schuldigen Differenzen am Kassatage bis 11 Uhr nicht gezahlt
haben, werden bei Beginn der Börse am „Schwarzen Brette‘“ veröffentlicht.
Falls jemand nicht rechtzeitig übernimmt oder abliefert, wird er vom Arrange-
mentbureau zur Abnahme bzw. Ablieferung der Effekten innerhalb von
drei Werktagen schriftlich aufgefordert. Die innerhalb dieser drei Tage nicht
abgenommenen bzw. abgelieferten Effekten sind vom Wiener Giro- und
Kassenverein exekutiv am folgenden Börsetage zu verkaufen bzw. zu kaufen.
Den Schaden trägt der Schuldtragende bzw. alle diejenigen, die mit diesem
bezüglich des betreffenden Geschäftes in Verbindung standen. Die Teilnehmer
am Arrangement entrichten dem Wiener Giro- und Kassenverein eine nach
der Anzahl der arrangierten Effekten bemessene Gebühr; außerdem ist,
eine Eintrittsgebühr zu bezahlen und eine Kaution zu hinterlegen. Die Teil-
nehmer haben auch ein Effektengirokonto beim Wiener Giro- und Kassen-
verein, so daß sich die Ablieferung der Stückesaldi durch einfaches Zu-
und Abschreiben auf diesen Kontos abwickelt.
Geschäfte in nicht in das Arrangement einbezogenen Werten
(festverzinsliche Effekten und Lose) und solche, bei denen dies aus-
drücklich ausbedungen ist, werden „per Kassa“ abgeschlossen und
Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
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