Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

IX. MARKTORGANISATIONEN 317 
Streitfalles hätte den Ausschluß von der Börse zur Folge. So hat 
die chambre de commerce von Antwerpen eine Reihe solcher 
chambres arbitrales et de conciliation für die einzelnen Waren- 
gattungen aufgestellt. Die London Corn Trade Association hat in 
ihre “Schlußkontrakttypen durchwegs die Arbitrationsklausel aufge- 
nommen; darnach müssen Differenzen aus dem Kontrakte zwei 
Schiedsrichtern unterbreitet werden, von denen je einer von jeder 
Partei bestimmt wird, worauf diese beiden einen dritten Schieds- 
richter aufstellen. Kommt dieses Schiedsgericht infolge Uneinigkeit 
nicht zustande oder zu keinem Ergebnis, so müssen die Streit- 
fragen zwei Schiedsrichtern unterbreitet werden, die vom Kxecutive 
Committee der London Corn Trade Association normiert werden, 
und diese sind ermächtigt, einen Dritten zu wählen. Gelingt dies 
nicht, so wird auch der Dritte vom Executive Committee nominiert. 
Die Schiedsrichter müssen Prinzipale sein, Kaufleute, Müller, Factors 
oder Brokers, und einer der Londoner Getreidebörsen angehören. 
Das Erkenntnis wird in einem Amtsformular hinausgegeben und ist 
als bindend zu erachten. Im Falle der Unzufriedenheit eines Streit- 
teiles kann Berufung beim Committee of Appeal eingelegt werden. 
An der Liverpool Cotton Kxchange wird die Arbitration der Baum- 
wolle durch Brokers besorgt. 
In ganz gleicher Weise werden an den Börsen in den Ver- 
einigten Staaten von Amerika Streitigkeiten aus Börsege- 
schäften erledigt. Es wird mit den verschiedenen anderen Com- 
mittees gewöhnlich alljährlich ein Arbitration Committee gewählt, 
aus dem im Streitfalle die Mitglieder des Schiedsgerichtes ent- 
nommen werden. So werden an der New Orleans Cotton Exchange 
Streitigkeiten in Spyot-, Termin- und fob-Cotton einem Schieds- 
gerichte von drei Mitgliedern zugewiesen, die dem neungliedrigen 
Arbitration Committee durch das Los entnommen werden. Für alle 
übrigen Anstände besteht ein General Arbiträtion Committee und 
ein General Appeal Committee. 
Literatur: Brenninkmeyer, Die Amsterdamer Effektenbörse. Leip- 
zig 1920. Bürger, Die Arten der Kursfeststellung an den Weltbörsen. Heidel- 
berg 1913. Ehrensperger, Die Pariser Börse und die französischen Bank- 
institute. Zürich 1925. Hellauer, System der Welthandelslehre. I. Bad. 
1. Teil. Berlin 1920. Meithner, Abschluß und Abwicklung der Effekten- 
geschäfte im Wiener Börsenverkehr. Wien 1924. Nicklisch, Handwörterbuch 
der Betriebswirtschaft. Stuttgart 1926. Norden, Die Berichterstattung über 
Welthandelsartikel. Leipzig 1910. Oberparleiter, Der Londoner Kaffee- 
markt. Wien 1912 (Exportakademie). Passow, Materialien für das wirtschafts: 
wissenschaftliche Studium. II. Effektenbörsen. III. Warenbörsen. Berlin 1912. 
Poley, The History, Law and Practice of the Stock Exchange. London 1924.
	        
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