IX. MARKTORGANISATIONEN 317
Streitfalles hätte den Ausschluß von der Börse zur Folge. So hat
die chambre de commerce von Antwerpen eine Reihe solcher
chambres arbitrales et de conciliation für die einzelnen Warengattungen
aufgestellt. Die London Corn Trade Association hat in
ihre “Schlußkontrakttypen durchwegs die Arbitrationsklausel aufgenommen;
darnach müssen Differenzen aus dem Kontrakte zwei
Schiedsrichtern unterbreitet werden, von denen je einer von jeder
Partei bestimmt wird, worauf diese beiden einen dritten Schiedsrichter
aufstellen. Kommt dieses Schiedsgericht infolge Uneinigkeit
nicht zustande oder zu keinem Ergebnis, so müssen die Streitfragen
zwei Schiedsrichtern unterbreitet werden, die vom Kxecutive
Committee der London Corn Trade Association normiert werden,
und diese sind ermächtigt, einen Dritten zu wählen. Gelingt dies
nicht, so wird auch der Dritte vom Executive Committee nominiert.
Die Schiedsrichter müssen Prinzipale sein, Kaufleute, Müller, Factors
oder Brokers, und einer der Londoner Getreidebörsen angehören.
Das Erkenntnis wird in einem Amtsformular hinausgegeben und ist
als bindend zu erachten. Im Falle der Unzufriedenheit eines Streitteiles
kann Berufung beim Committee of Appeal eingelegt werden.
An der Liverpool Cotton Kxchange wird die Arbitration der Baumwolle
durch Brokers besorgt.
In ganz gleicher Weise werden an den Börsen in den Vereinigten
Staaten von Amerika Streitigkeiten aus Börsegeschäften
erledigt. Es wird mit den verschiedenen anderen Committees
gewöhnlich alljährlich ein Arbitration Committee gewählt,
aus dem im Streitfalle die Mitglieder des Schiedsgerichtes entnommen
werden. So werden an der New Orleans Cotton Exchange
Streitigkeiten in Spyot-, Termin- und fob-Cotton einem Schiedsgerichte
von drei Mitgliedern zugewiesen, die dem neungliedrigen
Arbitration Committee durch das Los entnommen werden. Für alle
übrigen Anstände besteht ein General Arbiträtion Committee und
ein General Appeal Committee.
Literatur: Brenninkmeyer, Die Amsterdamer Effektenbörse. Leipzig
1920. Bürger, Die Arten der Kursfeststellung an den Weltbörsen. Heidelberg
1913. Ehrensperger, Die Pariser Börse und die französischen Bankinstitute.
Zürich 1925. Hellauer, System der Welthandelslehre. I. Bad.
1. Teil. Berlin 1920. Meithner, Abschluß und Abwicklung der Effektengeschäfte
im Wiener Börsenverkehr. Wien 1924. Nicklisch, Handwörterbuch
der Betriebswirtschaft. Stuttgart 1926. Norden, Die Berichterstattung über
Welthandelsartikel. Leipzig 1910. Oberparleiter, Der Londoner Kaffeemarkt.
Wien 1912 (Exportakademie). Passow, Materialien für das wirtschafts:
wissenschaftliche Studium. II. Effektenbörsen. III. Warenbörsen. Berlin 1912.
Poley, The History, Law and Practice of the Stock Exchange. London 1924.