30 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Bei der inneren Verpackung werden Stroh, Papier, Holzwolle
und andere Füllsel gegen Bruch, Blechemballagen gegen Feuchtig-
keit (namentlich beim Seetransport) verwendet.
Eine besondere Sorgfalt erfordert die seemäßige Verpackung,
die auf Grund der gewonnenen Erfahrungen nach bestimmten Regeln
vorgenommen und dann auch als „gebräuchliche Exportpackung‘“
oder „usual exportpacking‘ bezeichnet wird,
Die Kisten sollen aus starken Brettern, auch an den Seitenwänden, ge-
fügt sein, die sich nicht zeitweise eindrücken und wieder zurückbiegen
lassen, weil hiedurch Diebstähle ermöglicht werden. Die Seitenteile der
Kisten sollen ein Ganzes bilden durch Zusammenleimen oder durch Quer-
verbindungen im Innern, Deckel und Boden besonders fest gefügt sein und
nicht über die Seiten hinausragen; überhaupt sind möglichst glatte Außen-
seiten zu erzielen. Das Schließen der Kisten erfolgt am besten durch
Schrauben oder doch mit starken Drahtstiften gleicher Qualität. An beiden
Enden und in der Mitte werden Eisenreifen aus starkem Bandeisen angebracht.
Waren in Ballen müssen durch gut und sicher verbundene Eisenreifen gegen
das Zerfallen gesichert sein, wo Haken der Lastträger eingesetzt werden
können, sollen Holzunterlagen angewendet werden. — Der Inhalt muß,
besonders bei größerem spezifischem Gewicht, so fest verpackt sein, daß
Verschiebungen im Innern, ein „Setzen“, unmöglich ist. Namentlich in Fässern
werden Mehl, Zement, Nägel u. dgl. durch Rütteln auf ein bedeutend ge-
ringeres Volumen gebracht, so daß der Deckel keinen Halt mehr hat und
einfällt. Wertvolle Waren (Seidenstoffe, Tuche) sollen, wenn sie nicht
in Blechkisten verpackt werden, in wasserdichte Leinwand gehüllt sein,
um sie vor Regen, Seewasser und sonstiger Feuchtigkeit zu schützen —
Das Gewicht der Kolli soll 100—150 kg nicht übersteigen. Ihre Markierung
soll aus möglichst einfachen Zeichen bestehen. Ein Buchstabe allein ist
nie anzuwenden, Zeichen, Nummern und Bestimmungsort müssen deutlich
mit unverwischbarer Farbe und bei Kisten auf beiden Stirnseiten mit
mindestens 5 cm hohen Buchstaben geschrieben sein. Bei Holz, KEisen-
stangen und anderen Waren, bei denen die gewöhnliche Markierung nicht
durchführbar ist, sind Farbenbezeichnungen anzuwenden, bei Maschinen-
teilen und ähnlichem Täfelchen mit der Markierung zu befestigen. Auf-
schriften, wie „Vorsicht‘, „Glas“, „Nicht stürzen‘, sind vollkommen wertlos,
weil sie beim Ein- und Ausladen gar nicht befolgt werden können und weil die
Leute, die damit zu tun haben, zumeist nicht lesen können oder die
Sprache nicht verstehen. Nach einzelnen Ländern, die den Einfuhrzoll Brutto
für Netto einheben, empfiehlt sich eine besondere Verpackung, die vor der
Verzollung abgeschlagen werden kann; die Order hiezu wird an die Schiff-
fahrtsgesellschaft auf vorgedrucktem Formular erteilt.
Nicht zu verwechseln mit der Verpackung ist die Aufmachung
der Ware, Darunter versteht man ihre äußere Form, ihre Aus-
stattung und übliche Mengeneinheit; z. B. die Ausstattung der Zi-
garren mit Etiquetten, ihre Einordnung in gefällig ausgestatteten
Kistchen, die wieder mit Bildern geschmückt sind; oder die Legung
der Stoffe von bestimmter Länge in Stücken, die mit bunten Bändern
gebunden und mit Etiketten versehen werden*) und ähnliches. Die
4) Den Etiketten oder Labels kommt namentlich im Verkehr mit Übersee