Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

59 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
sie ist nur indossierbar, wenn sie an Order lautet und die Lei- 
stung nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht wurde. 
Die kaufmännische Anweisung wird hauptsächlich zur Ein- 
ziehung kurzfristiger Forderungen benutzt. 
In neuerer Zeit wird der Zahlungsauftrag, also das Ersuchen, 
an eine dritte Person eine bestimmte Summe sofort oder an einem 
bestimmten Tage auszuzahlen, immer häufiger in Briefform erteilt 
und dann briefliche Auszahlung oder, wenn der Auftrag tele- 
graphisch gegeben wird, telegraphische Auszahlung, Telegraphic 
transfer (T. T.) oder Cable transfer (C. T.) genannt. Diese Aus- 
zahlungen, besonders aber die telegraphischen Anweisungen sind 
das häufigste Zahlungsmittel im internationalen Verkehr geworden 
(s. unter Devisen). 
Eine Anweisung kann auch in der Form gegeben werden, daß 
jemand einen anderen beauftragt, Dispositionen eines Dritten bis zu 
einer bestimmten Höhe zu honorieren ; innerhalb dieser Grenze bleibt 
die Bestimmung des Betrages dem Dritten (dem Begünstigten) vor- 
behalten. Solche Anweisungen bezeichnet man als Akkreditive. 
Sie finden Anwendung ım Reiseverkehr und beim Rembours im 
Warengeschäfte. 
1. Im Reiseverkehr wird das Akkreditiv oder der Kreditbrief 
ausgestellt als offener Brief, in dem der Adressant dem Überbringer 
des’ Briefes beim Adressaten für eine bestimmte Summe Geldes 
akkreditiert, das heißt den Überbringer für berechtigt erklärt, Gelder 
bis zu einer bestimmten Höhe vom Adressaten sich ausbezahlen zu 
lassen. Für den Reisenden ist es mißlich, größere Summen längere 
Zeit mit sich führen zu müssen; er kauft sich daher vor der Reise 
bei einem Bankier einen Kreditbrief, lautend auf einen bestimmten 
Betrag und zahlbar bei einem Bankier des Reisezieles; will der 
Reisende an mehreren Orten Geld beheben, so läßt er sich einen 
Zirkularkreditbrief ausstellen, der an mehrere Bankhäuser gerichtet 
ist, die dann auf Grund des Akkreditivs Beträge bis zur genannten 
Höhe auszahlen (siehe auch Travelercheck). 
Solche Akkreditive im Reiseverkehr werden in neuerer Zeit 
auch in der Weise ausgestellt, daß der Akkreditierte ermächtigt wird, 
Schecks auf die ausstellende Bank zu ziehen, die an den Adressaten 
des Kreditbriefes begeben werden. 
2. Im Warengeschäft ist das Akkreditiv in der Nachkriegszeit 
auch im Binnenhandel zur Bedeutung gelangt, nachdem es im Waren- 
verkehr mit Übersee schon seit langem üblich war. Auch hier ist 
das Akkreditiv ein Auftrag an die Bank, Verfügungen (Dispositionen) 
einer dritten Person bis zu einer bestimmten Höhe zu honorieren, 
Diese begünstigte Person, der Akkreditierte, ist im Warengeschäfte 
der Verkäufer; er wird über den Kredit, der ihm vom Käufer bei 
“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.