II. Umgrenzung des mitteldeutschen
Industriebezirkes.
Nicht ganz einfach ist es indessen, diesen mitteldeutschen In-
dustriebezirk genau zu umgrenzen. Oberster Gesichtspunkt wird
nach dem ausgangs des vorigen Abschnittes Gesagten das Ver-
hältnis der Industrie zu den übrigen Berufszweigen sein müssen.
Nicht alle Landstriche, die überhaupt Industrie enthalten, wird man
zu ihm rechnen dürfen, sondern nur diejenigen, in denen sie inner-
halb des gesamten Wirtschaftslebens die vorherrschende Stellung
einnimmt. Zweifellos ist in der Aufstellung dieser Begriffsbestim-
mung ein erhebliches Unsicherheitsmoment enthalten, da im einzelnen
Falle oft schwierig zu entscheiden sein wird, ob eine solche „vor-
herrschende Stellung“ vorhanden ist oder nicht. Nicht jeder wird
daher mit der Umgrenzung, die nachstehend gegeben werden wird,
voll und ganz einverstanden sein, wird vielmehr je nach seiner Auf-
fassung geneigt sein, die Grenzen enger oder weiter zu ziehen;
sicher mit dem gleichen Rechte, mit dem der Verfasser dieser
Zeilen seine Vorschläge macht. Ebenso zweifellos wird aber der-
jenige, der im einzelnen anderer Meinung ist, den Hauptteil des
Gebietes, das hier als „mitteldeutscher Industriebezirk“ angesehen
werden soll, auch für seine Umgrenzung in Anspruch nehmen. Auf
die Übereinstimmung in den Hauptlinien wird es aber auch allein
ankommen, da die Einzelheiten sich schon wegen des ständigen
raschen Anwachsens der Industrie in vielen Teilen Mitteldeutsch-
lands verhältnismäßig schnell verschieben.
Die geeignetste Abgrenzung des mitteldeutschen Industrie-
bezirks scheint uns nun folgende zu sein: Im Südosten bildet die
Landesgrenze Sachsens nach der Tschechoslowakei hin einen
zweifelsfreien Abschluß, Im Südwesten wird die Grenze an den
Abfall des Thüringer- und Frankenwaldes sowie des Fichtelgebirges
nach der Fränkischen Hügellandschaft hin anzulehnen sein, da bei
den starken Höhenunterschieden zwischen Gebirge und Hügelland
die Abgrenzung der für die Landwirtschaft in Betracht kommenden