Full text: Der mitteldeutsche Industriebezirk

II. Umgrenzung des mitteldeutschen 
Industriebezirkes. 
Nicht ganz einfach ist es indessen, diesen mitteldeutschen In- 
dustriebezirk genau zu umgrenzen. Oberster Gesichtspunkt wird 
nach dem ausgangs des vorigen Abschnittes Gesagten das Ver- 
hältnis der Industrie zu den übrigen Berufszweigen sein müssen. 
Nicht alle Landstriche, die überhaupt Industrie enthalten, wird man 
zu ihm rechnen dürfen, sondern nur diejenigen, in denen sie inner- 
halb des gesamten Wirtschaftslebens die vorherrschende Stellung 
einnimmt. Zweifellos ist in der Aufstellung dieser Begriffsbestim- 
mung ein erhebliches Unsicherheitsmoment enthalten, da im einzelnen 
Falle oft schwierig zu entscheiden sein wird, ob eine solche „vor- 
herrschende Stellung“ vorhanden ist oder nicht. Nicht jeder wird 
daher mit der Umgrenzung, die nachstehend gegeben werden wird, 
voll und ganz einverstanden sein, wird vielmehr je nach seiner Auf- 
fassung geneigt sein, die Grenzen enger oder weiter zu ziehen; 
sicher mit dem gleichen Rechte, mit dem der Verfasser dieser 
Zeilen seine Vorschläge macht. Ebenso zweifellos wird aber der- 
jenige, der im einzelnen anderer Meinung ist, den Hauptteil des 
Gebietes, das hier als „mitteldeutscher Industriebezirk“ angesehen 
werden soll, auch für seine Umgrenzung in Anspruch nehmen. Auf 
die Übereinstimmung in den Hauptlinien wird es aber auch allein 
ankommen, da die Einzelheiten sich schon wegen des ständigen 
raschen Anwachsens der Industrie in vielen Teilen Mitteldeutsch- 
lands verhältnismäßig schnell verschieben. 
Die geeignetste Abgrenzung des mitteldeutschen Industrie- 
bezirks scheint uns nun folgende zu sein: Im Südosten bildet die 
Landesgrenze Sachsens nach der Tschechoslowakei hin einen 
zweifelsfreien Abschluß, Im Südwesten wird die Grenze an den 
Abfall des Thüringer- und Frankenwaldes sowie des Fichtelgebirges 
nach der Fränkischen Hügellandschaft hin anzulehnen sein, da bei 
den starken Höhenunterschieden zwischen Gebirge und Hügelland 
die Abgrenzung der für die Landwirtschaft in Betracht kommenden
	        
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