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5
Die Verkaufspreise der Getreideverwaltung bieten
in den gleichen Zeiträumen gegenüber Zürich fol—
geudes Bild:
Während des Tiefstandes des Weltmarktes, 1923,
oerkaufte die Getreideverwaltung Manitoba Ifrei
jeder schweizerischen Mühlenstation zu 35,60 Fr. im
Zeitpunkt des höchsten Standes, ab J. Februar 1925,
zu 47,30 Fr. —3214 v. H. Steigerung, gegenüber
einer Steigerung von 65 v. H. nach den Notierungen
der Getreidebörse Zürich. Seither ermäßigte die Ge—
treideverwaltung den Verkaufspreis, erstmals am
1. April 1925 auf 43,50 Fr. und ein zweites Mal
am 22. September 1925 auf 39,20 Fr. Dieser Preis,
der bis Anfang 1926 unverändert bestand, stellt eine
Erhöhung von 10 v. H. dar, statt 36 v. H. wie
iach den Notierungen der Getreidebörse Zürich.
Eine an gleicher Stelles) gebrachte Gegenüber—
stellung der Durchschnittsnotierungen der Getreide—
börse Zürich im Vergleich zu den Abgabepreisen der
Getreideverwaltung seit dem Jahre 1922 eraibt fol—
gendes Bild!
Durchschnitts⸗¶ Durchschnittliche Nvon Auf⸗
aotierungen der n ee der
Getreidebörse der Getreide— Ferwe Wye n
Zürich verwaltung — nrd
ür Manitoball für Manitobal
zr
—183
1922 35, 68 39, 85 3, 86
19233,80 38, 20 4, 48
1924 37,52 36, 87 2,12
1925 42141 4914 198
Danach sei es der eidgenössischen Getreideverwal—
tung im Jahre 1924 gelungen, trotz des für In—
landsgetreide gezahlten Überpreises und trotz der
veiteren Aufwendungen für Vorratshaltung und
Ausgleich der örtlichen Preisunterschiede den Ab—
gabepreis durchschnittlich um O,ob Fr. für 100 Kg
unter dem Durchschnitt der Züricher Notierung zu
halten. Im Jahre 1925 hätten sich die Abgabepresse
der Getreideverwaltung trozz gleicher in sie eingerech—
neter Aufwendungen ungefähr in gleicher Höhe mit
den mittleren Züricher Notierungen gehalten.
Die Zahlen der Gegenüberstellung für 1924 stim—
men nicht völlig mit den Seite 50 gebrachten über—
ein. Nach den dortigen Zahlen blieb der Abgabe—
preis 1924 nur um 0O, s Fr. für 100 Kg hinter
der Durchschnittsnotierung der Züricher Börse
zurück.
Von den Monopolgegnern wird den oben zusam—
mengestellten Ziffern gegenüber auf folgendes hin—
gewiesen: Die seit dem Jahre 1922 wieder auf—
genommenen Weizennotierungen der Getreidebörse
Zürich seien lediglich Berechnungen und Schätzungen
beauftragter Börsenkommissare. Da sie nicht auf
tatsächlichen Geschäftsabschlüssen beruhten, seien sie
rein nominell und würden in den Börsenberichten
an die Presse auch ausdrücklich als nominell be—
zeichnet. Eine Gegenüberstellung der durchschnitt—
lichen Abgabepreise der Getreideverwaltung gegen—
über den Durchschnittsnotierungen der Londoner
185) A.a. O. Seite 60
4
Nr. 2785
Börse ergebe, daß der Abgabepreis immer erheblich
über dem Londoner Preis gestanden habe:
Manitoba J
je 100 ko
Londoner
Börse
GBold⸗xFr.
Eidgenössischer
Abgabepreis
Aweiz. Fr. Gold⸗Fr.
1921 Jahresdurchschnitt
1922
328
924 J
925 Anfangs Januar
— 1925 Anfanas April.
33,88 54, o0 48, 48
28,75. 839,3 39, 48
24, 91 38, 53 36, o0
27, 87 36, 84 34,79
40, 16 41, 80 42, 19
32, 83 44, 00 44., 04
Rechne man zu dem Londoner Kurs für Frachten
uind Spesen vom Meer bis zur Schweiz noch einen
Betrag von 5 Fr. hinzu, so ergebe sich, daß die
Betreideverwaltung das Brotgetreide
im Jahresdurchschnitt 1921 um 10,01 Gold⸗Fr.
sorg 375
19238- 640—
⸗ 1924 ⸗ 2,20 ⸗
über dem Weltmarktpreis schweizer Parität,
Anfang Januar 1925 um 8,02 Gold⸗Ir. unter und
»April 1925 ⸗640 ⸗ über dem
Weltmarktpreis schweizer Parität geliefert habe.
Rechne man nach dem System der eidgenössischen
Betreideverwaltung diese Preisunterschiede auf die
jeweilige Weizeneinfuhr um, so ergebe sich die
folgende Verteuerung des schweizerischen Brotpreises
durch das Getreidemonovol:
Jahreseinfuhr Verenenug durg
47
Gold⸗sFer
4116 488 — 41 206 045
3799 841 —22001079
4723 551 30 655 846
3869 080 — 8511976
1928
1924
Wer nach dem System der Monopolpverwaltung
— 0—
dann monatelang vom Markt fernzuhalten, der
nache Spekulationsgeschäfte und müsse die Risiken
nit in Kauf nehmenich.
Die Getreideverwaltung erwidert darauf:
Die Notierungen der Londoner Börse, die bei der
obigen Berechnung verwendet seien, hätten nur für
n London verfügbare Ware Geltung. Ihre An—
vendung gäbe ein falsches und irreführendes Bild.
Die Seefracht nach den englischen Häfen sei durch—
chnittlich etwas billiger als nach irgendeinem für die
3chweiz in Frage kommenden Hafen des Festlands.
Ferner sei der örtlich wechselnde Einfluß von An—
jebot und Nachfrage nicht berücksichtigt worden.
Vordere Ware könne in London billiger, aber auch
euerer sein als gleichzeitig in Antwerpen oder
Benuag. Es sei auch nicht zulässig, allgemein die
Unkosten für Fracht und Spesen vom Meer bis
14) Dr. P. Béguin. „Zur Getreide- und Monopol—
frage“, —J3— 1928, Seite 7