Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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S. 40. 
Der von der Getreideverwaltung' gezahlte Über— 
dreis hat demnach bewirkt, daß sich die Anbaufläche 
oon Brotgetreide, wenn auch nicht erheblich, über der 
vor dem Zwangsanbau hielt. Die Ablieferung weist 
noch größere Schwankungen auf aäls der Ernteertrag 
und war wesentlich durch die Höhe der Garantie— 
»hreise und die erst seit Sommer 1924 in Wirkung 
getretene Mahlprämie beeinflußt (vgl. oben S. 15). 
Nach Berechnungen des Schweizerischen Bauern— 
sekretariats bringen Milchwirtschaft und Getreide— 
bau die gleiche Rente, wenn sich der Milchpreis zum 
Betreidepreis verhält wie 1:1,4. Bei einem 
Vilchpreis (Erzeugerpreis) von zum Beispiel O,ꝛo Fr 
lentiert also der Getreidebau, wenn der Weizen zu 
nindestens 28 Fr. Absatz findet. Im Jahre 1922 
var das Verhältnis des Milchpreises zum Abnahme— 
zreis für Weizen —1: 2,28, im Jahre 1923 - 1: 1,81. 
Für die späteren Jahre liegen Verhältniszahlen nicht 
»or. Die vorliegenden Zählen lassen es immerhin 
ruffallend erscheinen, daß die günstigere Rentabi— 
ität des Brotgetreidebaues nicht zu einer stärkeren 
Steigerung des Anbaues und der Erzeugung ge— 
ührt hat. 
Wie aus der auf Seite 3 wiedergegebenen Tabelle 
ersichtlich ist, spielt die Getreideerzeugung in der 
Besamtproduktion der schweizerischen Landwirtschaft 
mmer noch keine erhebliche Rolle. Auch die Erzeu— 
Jung von Futtergetreide betrachtet die schweizerische 
Landwirtschaft nicht als ihre Domäne. Da die Er— 
zeugung von Milch, Butter, Käse, Zucht- und 
Schlachtvieh ihr Hauptbetätigungsfeld ist, sind für sie 
Futtermittel Rohstoffe, die sie möglichst gut und 
illig haben muß. Deshalb wurde das Futtermittel— 
nonopol bereits im Jahre 1921 abgebaut. Die Be— 
eitigung hatte sofort eine erhebliche Preissenkung 
zur Folge, ohne daß darüber von seiten der Land— 
virtschaft irgendwelche Klage laut wurde. Die Ein— 
uhr von Mais, Gerste und Olkuchen hat sich seit— 
dem gegenüber der Vorkriegszeit gehoben, die von 
sverste sogar verdreifacht. Einem Monopol auf 
Futtergetreide würde die Landwirtschaft ablehnend 
gegenüberstehen. 
Das Brotgetreidehandelsmonopol bildet in der 
Schweiz ein Glied in einer Kette von Organisationen, 
die der Landwirtschaft einen preiswerten Absatz ihrer 
Produkte sichern. Auf dem Gebiete der Milchwirt⸗— 
chaft, der Erzeugung und des Absatzes von Butter 
ind Käse wurden in der Kriegszeit die von früher 
yer bestehenden Organisationen mit staatlicher Unter— 
tützung ausgebaut. Diese als privatwirtschaftliche 
Organssationen in die Nachkriegszeit hinübergetrete— 
ien Verbände fanden Anschluß an den Butter- und 
däsegroßhandel und haben so auf ihren Gebieten jetzt 
atsächlich Monopolstellung inne. Als im Jahre 
1922 infolge fehlenden Auslandsabsatzes für Käse 
ein Preiszusammenbruch für Milch, Butter und Käse 
drohte, griff der Staat mit erheblichen Mitteln hel— 
fend ein. Diese Maßnahme fand ihre Ergänzung 
in finanzieller Unterstützung des Nutzviehexports und 
in einer Preispolitik der eidgenössischen Alkohol— 
nonopolverwaltung mit Bezug auf Kartoffeln und 
Obst, die mehr der Landwirtschaft als den Erträg— 
aissen dieses Finanzmonopols von Nutzen war. 
Diese die Preisbildung beherrschende monopol— 
artige Stellung der landwirtschaftlichen Erzeuger— 
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Nr. 2785 
»rganisationen in Verbindung mit den staatlichen 
S„chutzmaßnahmen hat in den landwirtschaftlichen 
dreisen einen starken Optimismus hinsichtlich der 
n Grund und Boden anzulegenden Preise groß— 
gezogen. Trotz Warnungen sind Bodenpreise be— 
villigt worden, die auf die Dauer unmöglich verzinst 
verden können. Schon Ende 1920 waren die Preise 
ür Acker- und Wiesenland gegenüber 1914 vielfach 
nuf das Doppelte gestiegen. Trotz einiger Ernüchte— 
rung infolge der Wirtschaftskrise von 1921,22 dauert 
die Überzahlung des Bodens heute noch an.eo). 
10. Getreidemonopol und Müllerei 
Das schweizerische Getreidemonopol ist auf die 
Müllerei nicht ausgedehnt worden. Die Mühlen— 
nndustrie ist dennoch an dem staatlichen Einfuhr— 
nonopol interessiert. Die eidgenössische Getreide— 
zerwaltung hat nur in Zeiten der Not, im Jahre 
918, Mehl eingeführt. Die Müllerei ist zu der 
Hoffnung berechtigt, daß bei Fortbestehen des Mono— 
»ols die Mehleinfuhr nicht wieder aufkommen 
vürde. Gelegentlich der Tarifrevision im Jahre 
1921 wurde zwar der Mehlzoll auf 4,50 Fr. für 
»en Doppelzentner erhöht. Ver schweizer. Müller— 
erband vertritt aber die Auffassung, daß dieser Zoll, 
der die volle Höhe des Brutto-Mahllohnes erreicht, 
ticht genüge, um die Vorteile auszugleichen, die 
zie ausländischen Großbetriebe insbesondere an den 
Umschlagplätzen genießen. Man fürchtet weiter aus— 
ündische Ausfuhrprämien, unter die man auch das 
eutsche Einfuhrscheinsystem rechnet, und weiter das 
Valutadumping. Die Müllerei ist in der Schweiz 
vie anderwärts in der Umstellung aus dem klein— 
Jewerblichen Betrieb in den Fabrikbetrieb begriffen. 
Nach den Ergebnissen der eidgenössischen Berufs— 
ählungen ist die Zahl der von der Müllerei er— 
tährten Personen von 1870 bis 1920 um 50 v. H. 
zefallen. Im Jahre 1882 waren 3200 Betriebe 
»orhanden. Heute zählen sie ungefähr die Hälfte. 
Davon sind 300 Handelsmühlen, der Rest sind 
leinere Lohn⸗- und Kundenmühlen. Unter den Vor— 
chlägen zu Regelungen der Getreidewirtschaft, die 
in die Stelle des Einfuhrmonopols treten sollen, 
ind verschiedene, die die Konzessionspflicht für die 
Müllerei vorsehen. Eine solche Regelung würden 
zie Müller noch lieber sehen als die Aufrecht— 
rhaltung des Einfuhrmonopols. Doch glauben die 
Müller nach den bis jetzt mit dem Monopol ge— 
nachten Erfahrungen, auch bei der bestehenden 
kegelung ihre Rechnung zu finden. Als im Herbst 
924 die Weizenpreise auf dem Weltmarkt kräftig 
inzuziehen begannen und eine Erhöhung des eid— 
genössischen Abgabepreises in naher Aussicht stand, 
rahmen die Getreidebezüge der Müller bei der 
Monopolverwaltung einen derart ungewöhnlichen 
Imfang an, daß diese Verwaltung wieder zur 
Mühlenkontingentierung wie in der Kriegszeit 
20) Eugen Großmann. „Die handelspolitische Lage 
»er Schweiz“ in Schriften des Vereins für Sozialpolitit, 
Band 171. München u. Leipzig 1926. 
Dort zitiert: 
E. Landolit. Untersuchungen über die Bewegung der 
zodenpreise in den Gemeinden des Züricher „Weinlaudes“ 
vährend der Jahre 1870/ 1920. „Néue Zürcher Zeitung“ 
1925, Nr. 459
	        
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