Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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zältnis der Inlandserzeugung von Roggen und 
Weizen bei weitem nicht dem Verhältnis des Be— 
arfs der Verbraucher an Roggen und Weizen ent— 
Zricht, fallen in der Schweiz vollständig weg. 
Die Brotgetreideerzeugung hat, wie aus der auf 
zeite 3 aufgeführten Tabelle ersichtlich ist, einen 
serhältnismäßig geringen Anteilan der Ge— 
amtproduktion der schweizerischen Land— 
»irtschaft, während sie in der deulschen Landwirt— 
haft an erster Stelle steht. Das Klima, ins— 
esondere die zeitliche Verteilung der Niederschläge, 
ie Bodenverhältnisse und Bodengestaltung sind im 
urchschnitt in der Schweiz für den Getreidebau un— 
ünstiger als in Deutschland. Im Jahre 1924 be— 
rug der Anteil der mit Brotgetreide bestellten Acker— 
läche an der gesamten kultivierten Fläche in der 
Ichweiz 3,6 v. H., in Deutschland 24 v. H. Umge— 
ehrt begünstigen in der Schweiz Klima und Boden— 
»erhältnisse die Graswirtschaft und den Futterbau, 
»ie Vieh- und Milchwirtschaft in höherem Maße 
ils im Durchschnitt in Deutschland. Eine staatliche 
Bewirtschaftung des Brotgetreides bedeutet deshalb 
n der Schweiz, soweit die Landwirtschaft dabei in 
zetracht kommt, keinen so einschneidenden Eingriff 
ndie freie Wirtschaft, wie es in Deutschland der 
tall wäre. 
Als Binnenland, dessen Getreideversorgung fast 
usschließlich durch Verfrachtung auf dem Schlenen— 
oeg erfolgt, ist die Schweiz der Gefahr, daß an die 
Zztelle der Getreideeinfuht die Mehleinfuhr 
ritt, wenn ein Hochschrauben der Mehlpreise im 
Inland durch hohe Mehlzölle vermieden werden 
oll, in höherem Maße ausgesetzt als andere Ge— 
reideeinfuhrländer. Deutschland hat als Durch— 
jangsland für den Getreideverkehr mit Umschlag⸗ 
lätzen von dem Wasser- zum Schienenweg, die daͤs 
entstehen einer Großmühleninduüstrie begünstigen, 
uf diesem Gebiet eher eine Vorzugsstellung. Der 
zefahr der Mehleinführ an der Stelle von Getreide— 
infuhr kann durch die Zollpolitik ohne zu große 
zefährdung der Verbraucherinteressen begegnet 
erden. 
Die Vorratsbildung an Getreide im 
igenen Lande durch den freien Handel und die 
MNühlenindustrie wird in der Schweiz durch die be— 
onderen Verhältnisse der Zufahrtswege für die Ein— 
uhr und die Lage des inländischen Bedarfsgebietes 
um Weltmarkt und zu anderen Bedarfsgebieten er— 
hwert. Für den schweizerischen Einfuhrhändler und 
ßroßmüller hat es gewisse Vorteile, die Vorräte, 
iie er an der Hand hat, an den Umschlagplätzen 
uf den Zufahrtswegen außerhalb des eidgenoͤssischen 
vebietes einzulagern, um, wenn die Absatzverhält— 
nisse im Inland ungünstiger werden, die Vorräte 
hne Frachtverlust anderen ausländischen Bedarfs— 
jebieten zuleiten zu können. In Deutschland kann 
imgekehrt eine Steigerung der Inlandsvorräte da— 
purch eintreten, daß das deutsche Zollgebiet Durch— 
jangsgebiet für Getreide nach anderen Ländern ist, 
aß eine bedeutende Mühlenindustrie vorhanden ist, 
ie in nicht unerheblichem Umfang für die Ausfuhr 
irbeitet, und daß sich deshalb sowohl für den Ge— 
reidehandel als auch für die Mühlenindustrie die 
daltung von Transitlägern empfiehlt. Die amtliche 
Aufnahme der Getreidebestände Deutschlands am 
28 
Nr. 2785 
Juli 1914 ergab innerhalb der damaligen Reichs— 
renze einen Vorrat an Getreide- und Mehlerzeug— 
rissen von annähernd 9 Millionen Tonnen, davon 
und 454 Millionen Tonnen Brotgetreide und Mehl 
ind 300000 t Nährmittel. Kurz vor der neuen 
ernte, trotz Bestehens des die Vorratsbildung nicht 
ꝛegünstigenden Einfuhrscheinsystems und einer auch 
onst die Lagerbildung von Getreide nicht begünsti— 
enden Gesetzgebungesh, ferner trotz einer ungewöhn— 
ich großen Ausfuhr von Roggen, Weizen und Hafer 
n der ersten Hälfte des Jahres 191425), war also 
nehr Getreide im Lande, als bei einer Rationierung, 
nie sie im Kriege tatsächlich durchgeführt wurde, ni 
inem halben Jahr benötigt wurde. Die Vorräte 
m freien Handel stellten eine größere Menge dar, 
Is eine deutsche Monopolverwaltung kurz vor der 
ernte in Vorrat halten würde. In Deutschland wäre 
udem eine isolierte Vorratswirtschaft an Brot— 
etreide illusorisch. Die Kriegserfahrungen haben 
zelehrt, daß im Fall einer Unterbrechung der Ver— 
indung mit dem Weltmarkt die Gefahren des Man— 
els an Fetten und tierischen Nahrungsmitteln sowie 
in Futtermitteln eine mindestens ebenso große Rolle 
pielen, wie die Brotversorgung. Die schweizerische 
andwirtschaft ist, wie därgetan, in bedeutend 
üöherem Maße als die deutsche Landwirtschaft auf 
ie Hervorbringung von anderen Nahrungsmitteln 
Is Brot eingestellt. Eine Vorratsbildung, die dazu 
estimmt. ist, die Brotversorgung für den Fall der 
zerkehrsunterbrechung sicherzustellen, bedeutet in der 
»chweiz in anderem Maße lediglich das Ausfüllen 
iner Lücke in der Sicherstellung der Ernährung 
ils in Deutschland. 
Der Hauptunterschied, soweit die Grundlage eines 
zetreidemonopols in Frage kommt, zwischen der 
zchweiz und Deutschland liegt in dem Verhältnis 
er int Inland erzeugten Brotgetreidemenge zur 
zedarfsmenge. Das ganze System des schweize— 
ischen Getreideeinfuhrmonopols ist auf der Tat— 
ache aufgebaut, daß die einheimische Landwirtschaft 
ur einen geringen Bruchteil des Brotgetreide— 
edarfs des Landes hervorzubringen vermaäg, und 
aß die größere Menge Brotgetreide aus dem Aus— 
ind bezogen werden muß. Nur dieses Verhältnis 
rmöglicht es, dem schweizer Landwirt für das von 
ym gelieferte Brotgetreide einen höheren Preis zu 
ahlen, als der Verbraucher dafür zahlen muß. 
her Grundgedanke des schweizer Monopols wie auch 
er anderen besprochenen Vorschläge zur Förderung 
er schweizerischen Brotgetreideerzeugung ist die Ver— 
ilung des für das Inlandsetzeuügnis gezahlten 
berpreises auf die um ein Vielfaches größere tat- 
ichlich verbrauchte Brotgetreidemenge. In Deutsch— 
ind sind für den Gesamtbedarf an Brotgetreide 
iese Voraussetzungen nicht gegeben. Das System 
es schweizerischen Monopols ist deshalb für die 
Zrotversorgung insgesamt in Deutfchland nicht 
urchführbar. Läßt man den Unterschied der Ge— 
reidearten und die Verfütterung außer Betracht, fo 
41 
2) Hugo Meyer. „Zur Frage des Getreidemono— 
ols“, Schmollers Jahrbuch, 13. Jahrgang, 3. Heft, 
seite 229. 3 
209), Miscchael Hainisch. „Das Getreidemonopol“, 
ienh des Vereins für Sozialpolitik, Ne. 1066. 1916, 
Zeite
	        
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