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zältnis der Inlandserzeugung von Roggen und
Weizen bei weitem nicht dem Verhältnis des Be—
arfs der Verbraucher an Roggen und Weizen ent—
Zricht, fallen in der Schweiz vollständig weg.
Die Brotgetreideerzeugung hat, wie aus der auf
zeite 3 aufgeführten Tabelle ersichtlich ist, einen
serhältnismäßig geringen Anteilan der Ge—
amtproduktion der schweizerischen Land—
»irtschaft, während sie in der deulschen Landwirt—
haft an erster Stelle steht. Das Klima, ins—
esondere die zeitliche Verteilung der Niederschläge,
ie Bodenverhältnisse und Bodengestaltung sind im
urchschnitt in der Schweiz für den Getreidebau un—
ünstiger als in Deutschland. Im Jahre 1924 be—
rug der Anteil der mit Brotgetreide bestellten Acker—
läche an der gesamten kultivierten Fläche in der
Ichweiz 3,6 v. H., in Deutschland 24 v. H. Umge—
ehrt begünstigen in der Schweiz Klima und Boden—
»erhältnisse die Graswirtschaft und den Futterbau,
»ie Vieh- und Milchwirtschaft in höherem Maße
ils im Durchschnitt in Deutschland. Eine staatliche
Bewirtschaftung des Brotgetreides bedeutet deshalb
n der Schweiz, soweit die Landwirtschaft dabei in
zetracht kommt, keinen so einschneidenden Eingriff
ndie freie Wirtschaft, wie es in Deutschland der
tall wäre.
Als Binnenland, dessen Getreideversorgung fast
usschließlich durch Verfrachtung auf dem Schlenen—
oeg erfolgt, ist die Schweiz der Gefahr, daß an die
Zztelle der Getreideeinfuht die Mehleinfuhr
ritt, wenn ein Hochschrauben der Mehlpreise im
Inland durch hohe Mehlzölle vermieden werden
oll, in höherem Maße ausgesetzt als andere Ge—
reideeinfuhrländer. Deutschland hat als Durch—
jangsland für den Getreideverkehr mit Umschlag⸗
lätzen von dem Wasser- zum Schienenweg, die daͤs
entstehen einer Großmühleninduüstrie begünstigen,
uf diesem Gebiet eher eine Vorzugsstellung. Der
zefahr der Mehleinführ an der Stelle von Getreide—
infuhr kann durch die Zollpolitik ohne zu große
zefährdung der Verbraucherinteressen begegnet
erden.
Die Vorratsbildung an Getreide im
igenen Lande durch den freien Handel und die
MNühlenindustrie wird in der Schweiz durch die be—
onderen Verhältnisse der Zufahrtswege für die Ein—
uhr und die Lage des inländischen Bedarfsgebietes
um Weltmarkt und zu anderen Bedarfsgebieten er—
hwert. Für den schweizerischen Einfuhrhändler und
ßroßmüller hat es gewisse Vorteile, die Vorräte,
iie er an der Hand hat, an den Umschlagplätzen
uf den Zufahrtswegen außerhalb des eidgenoͤssischen
vebietes einzulagern, um, wenn die Absatzverhält—
nisse im Inland ungünstiger werden, die Vorräte
hne Frachtverlust anderen ausländischen Bedarfs—
jebieten zuleiten zu können. In Deutschland kann
imgekehrt eine Steigerung der Inlandsvorräte da—
purch eintreten, daß das deutsche Zollgebiet Durch—
jangsgebiet für Getreide nach anderen Ländern ist,
aß eine bedeutende Mühlenindustrie vorhanden ist,
ie in nicht unerheblichem Umfang für die Ausfuhr
irbeitet, und daß sich deshalb sowohl für den Ge—
reidehandel als auch für die Mühlenindustrie die
daltung von Transitlägern empfiehlt. Die amtliche
Aufnahme der Getreidebestände Deutschlands am
28
Nr. 2785
Juli 1914 ergab innerhalb der damaligen Reichs—
renze einen Vorrat an Getreide- und Mehlerzeug—
rissen von annähernd 9 Millionen Tonnen, davon
und 454 Millionen Tonnen Brotgetreide und Mehl
ind 300000 t Nährmittel. Kurz vor der neuen
ernte, trotz Bestehens des die Vorratsbildung nicht
ꝛegünstigenden Einfuhrscheinsystems und einer auch
onst die Lagerbildung von Getreide nicht begünsti—
enden Gesetzgebungesh, ferner trotz einer ungewöhn—
ich großen Ausfuhr von Roggen, Weizen und Hafer
n der ersten Hälfte des Jahres 191425), war also
nehr Getreide im Lande, als bei einer Rationierung,
nie sie im Kriege tatsächlich durchgeführt wurde, ni
inem halben Jahr benötigt wurde. Die Vorräte
m freien Handel stellten eine größere Menge dar,
Is eine deutsche Monopolverwaltung kurz vor der
ernte in Vorrat halten würde. In Deutschland wäre
udem eine isolierte Vorratswirtschaft an Brot—
etreide illusorisch. Die Kriegserfahrungen haben
zelehrt, daß im Fall einer Unterbrechung der Ver—
indung mit dem Weltmarkt die Gefahren des Man—
els an Fetten und tierischen Nahrungsmitteln sowie
in Futtermitteln eine mindestens ebenso große Rolle
pielen, wie die Brotversorgung. Die schweizerische
andwirtschaft ist, wie därgetan, in bedeutend
üöherem Maße als die deutsche Landwirtschaft auf
ie Hervorbringung von anderen Nahrungsmitteln
Is Brot eingestellt. Eine Vorratsbildung, die dazu
estimmt. ist, die Brotversorgung für den Fall der
zerkehrsunterbrechung sicherzustellen, bedeutet in der
»chweiz in anderem Maße lediglich das Ausfüllen
iner Lücke in der Sicherstellung der Ernährung
ils in Deutschland.
Der Hauptunterschied, soweit die Grundlage eines
zetreidemonopols in Frage kommt, zwischen der
zchweiz und Deutschland liegt in dem Verhältnis
er int Inland erzeugten Brotgetreidemenge zur
zedarfsmenge. Das ganze System des schweize—
ischen Getreideeinfuhrmonopols ist auf der Tat—
ache aufgebaut, daß die einheimische Landwirtschaft
ur einen geringen Bruchteil des Brotgetreide—
edarfs des Landes hervorzubringen vermaäg, und
aß die größere Menge Brotgetreide aus dem Aus—
ind bezogen werden muß. Nur dieses Verhältnis
rmöglicht es, dem schweizer Landwirt für das von
ym gelieferte Brotgetreide einen höheren Preis zu
ahlen, als der Verbraucher dafür zahlen muß.
her Grundgedanke des schweizer Monopols wie auch
er anderen besprochenen Vorschläge zur Förderung
er schweizerischen Brotgetreideerzeugung ist die Ver—
ilung des für das Inlandsetzeuügnis gezahlten
berpreises auf die um ein Vielfaches größere tat-
ichlich verbrauchte Brotgetreidemenge. In Deutsch—
ind sind für den Gesamtbedarf an Brotgetreide
iese Voraussetzungen nicht gegeben. Das System
es schweizerischen Monopols ist deshalb für die
Zrotversorgung insgesamt in Deutfchland nicht
urchführbar. Läßt man den Unterschied der Ge—
reidearten und die Verfütterung außer Betracht, fo
41
2) Hugo Meyer. „Zur Frage des Getreidemono—
ols“, Schmollers Jahrbuch, 13. Jahrgang, 3. Heft,
seite 229. 3
209), Miscchael Hainisch. „Das Getreidemonopol“,
ienh des Vereins für Sozialpolitik, Ne. 1066. 1916,
Zeite