den Landwirten die Abnahme des erzeugten Getrei—
des durch den Staat zu angemessenen Preisen zu—
zusichern. Zur Ermunterung des einheimischen Ge—
treidebaues wurden erhöhte Preise für das inlän—
dische Getreide bewilligt. Allerdings war die Stei—
gerung der Auslandsgetreidepreise eine noch raschere,
so daß auch die erhöhten für das Inlandsgetreide
zewährten Preise bis zum Jahre 1920 in der Regel
um mehrere Franken für den Doppelzentner hinter
dem Einstandspreis des Auslandsgetreides zurück—
blieben. Das Verhältnis änderte sich im Jahré 1921.
Im ersten Quartal 1921 wurde der Rest des In—
landsgetreides der Ernte 1920 zu 67 Fr. für den
Doppelzentner Weizen übernommen, vom Herbst bis
Jahresende der größte Teil der Ernte 1921 zu
60 Fr. Diese Preise waren erheblich höher als die
gleichzeitig geltenden Auslandspreise. Brachte bis
einschließlich 1920 die Übernahme des Julands—
getreides eine finanzielle Entlastung, indem den Ab—
lieferungen entsprechend weniger ün Preise höher
tehendes Auslandsgetreide eingeführt werden mußte,
so brachte seit 1921 die Abnahme einheimischen Ge—
treides eine bedeutende finanzielle Belastung der
Getreideverwaltung und damit der Gesamtheu mit
sich. An sich waren im Jahre 1920 die Weltmarkt—
preise für Getreide hoch genug, um der einheimischen
Landwirtschaft, wenn ihr die Weltmarktpreise ge—
währt wurden, eine volle Rentabilität des Getreide—
baues zu sichern. Die Gewährung des Überpreises
ergab sich aus der Tatsache, daß man sich zur Zeit
der Winterbestellung 1919 veranlaßt gesehen hatte,
den Landwirten einen bestimmten, dem damaligen
Auslandspreise entsprechenden Abnahmepreis zuzu—
sichern, und daß man zu Beginn des Jahres 1920
von diesen Zusicherungen nicht abgehen konnte, ob—
wohl inzwischen der Auslandspreis sich gesenkt hatte.
Das gleiche vollzog sich dann in noch gesteigertem
Maße bei der Abnahme der Ernte 1981. War man
so in das System der Gewährung eines Überpreises
für einheimisches Getreide gegenüber Auslandsge—
treide hineingekommen, so nötigte die weitere Ent—
wicklung der, Weltmarktpreise des Weizens, dieses
System zur Stützung und Förderung des einheimi—
schen Getreidebaues bewußt aufrechtzuerhalten.
Der, seit dem 1. Juli 1922 gezahlte Überpreis be—
lief sich zunächst auf 15 bis 16 Ir. für 100 kg. Im
Jahre 1923 wurden für das Inlandsgetreide Ab—
nahmepreise gezahlt, die den Auslandspreis durch—
schnittlich um 15,64 Fr. überstiegen. Im Jahre 1924
betrug der durchschnittliche überpreis 10,84 Fr. Die
so eingeführte Prämie für Inlaudsgetreide stützt sich
auf einen Bundesbeschluß vom 1. Juli 1928 zut
Förderung des inländischen Getreidebaues, der gleich—
zeitig vorsah, daß die durch Gewährung des Über—
preises für einheimisches Getreide, sowie durch die
Aufrechterhaltung eines bestimmten Vorratsbestan—
des durch die Getreideverwaltung entstehenden Auf—
wendungen, ebenso wie die Kosten des Geschäfts—
betriebs der Getreideverwaltung durch die Verkaufs—
erlöse zu decken seien. Die Preise waren danach so
festgesetzt, daß die Kosten der Verkrachtung nach der
Abladestation nicht im einzelnen Fall besonders zur
Bdrechnung kamen, sondern die gleiche Getreideart
und Qualität ab jeder Abladestalion zum gleichen
Preis zum Verkauf gestellt wurde. Seildem die Ge—
ceideverwaltung das Inlandsgetreide zu einem höhe—
nen Preise aufkaufte, als sie selbst das inländische
ind ausländische Getreide zum Verkauf brachte, war
»s für den Landwirt unter Umständen wirtschaftlich,
vas sämtliche von ihm erzeugte Getreide abzuliefern,
ind das zur Ernährung des eigenen Hausstandes
rforderliche Getreide zu kaufen. Um der daraus sich
rgebenden unwirtschaftlichen Bewegung von Ge—
reidebeständen vorzubeugen und auch den Land—
virten, die nur für den eigenen Bedarf Getreide
rzeugten, den Vorteil des Überpreises zukommen zu
assen, mußte man zur Gewährung einer Prämie
ür das von dem Landwirt im eigenen Betrieb für
dahrungszwecke verwendete Getreide übergehen. Dies
‚eschah durch Bundesbeschluß vom 27. März 1925,
etr. die Festsetzung von Minimal- und Maximal—
reisen für Inlandsgetreide und die übernahme der
Mahlprämie durch den Bund und durch Bundesrats
eschluß vom 28. Juni 1925, betr. die Ausrichtung
iner Mahlprämie an die Getreideproduzenten und
»en Ankauf von Inlandsgetreide. Der danach für
ie Gegenwart sich ergebende Zustand ist folgender;
Die gegenwärtig bestehende eidgenössische —
reideverwaltung ist eine behördliche Organisation,
die der Abteilung für Landwirischaft des eid
enössischen Volksdepartements angegliedert ist.
Zie führt eigene von den übrigen Geschäften des
departements getrennte Rechnung. Der Personal—
estand umfaßt 61 Beamte und Angestellte, dazu
ommen 2 Revisoren. Das Auslandsgetreide wird
urch Abschlüsse angekauft, die mit schweizerischen
zetreidehändlern oder mit in der Schweiz an—
ässigen Agenten ausländischer Firmen auf Grund
es im Weltgetreidehandel am meisten verwendeten
hertrages der Londoner Getreidebörse vorge—
iommen werden. Die Getreideverwaltung kauft
janze Schiffsladungen von Auslandsgetreide und
uch Teile von solchen; häufig erwirbi sie kleinere
Zosten von 50, 100, 200, 500 oder 10001, die
hwimmend oder bereits im Landungshafen an—
ekommen sind. Der Einkauf des Inlaudsgetreides
rfolgt in der Zeit vom September bis März in der
degel durch Vermittlung der bestehenden landwirt—
haftlichen genossenschaftlichen Organisationen.
etztere bestellen im Benehmen mit der Getreidever—
»altung Vertrauensmänner, welche das von dem
erzeuger angebotene Getreide in der Regel unter
er Mitwirkung eines Müllers auf den bekannt—
egebenen Annahmeplätzen abschätzen. Die dem Er—
euger gezahlten Preise richten sich nach den in den
zundesbeschlüssen niedergelegten Anfätzen unter
Berücksichtigung der Qualität. Eine Pflicht zum
Anbau und zur Ablieferung von Getreide befteht
ür den Landwirt nicht. Er ist frei, das Getreide
nach seinem Belieben für sich zu verwenden oder es
uu irgendeinem Preise sonst zu verkaufen. Die Ge—
reideverwaltung ist bemüht, das ankommende Aus—
andsgetreide und das zu übernehmende Inlands—
jetreide soviel als möglich von der Grenzstation
der dem Übernahmeort unmittelbar in die Nühlen
uu leiten, um an Zwischenlagerungskosten und Um—
begfrachten zu sparen. Von dem Inlandsgetreide
selangen gewöhnlich etwa 8, von dem Aus—
andsgetreide etwa die Hälfte sofort in die