Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Nr. 2785 
ohe⸗ 
Iche 
var 
ich, 
ern, 
des 
ich 
He⸗ 
iend⸗ 
eide 
sF zu 
mie 
für 
ies 
25, 
tal⸗ 
der 
1t8⸗ 
ung 
und 
ür 
er; 
on, 
D⸗ 
st. 
328 
al⸗ 
—X 
ird 
hen 
an⸗ 
ind 
den 
ge⸗ 
uft 
nd 
ere 
Jie 
111⸗ 
32 — 
der 
rt⸗ 
en. 
y— 
om 
cer 
nt⸗ 
— 
en 
tey 
um 
ht 
50 
He⸗ 
i8⸗ 
8 
on 
en 
N⸗⸗ 
ide 
18⸗ 
die 
Mühlen, in denen die Verarbeitung erfolgt. Die 
Handelsmühlen sind mit wenigen Ausnahmen 
gleichzeitig Lagerstellen für Aus- und Inlands— 
weizen. Die Einlagerungsverhältnisse sind durch 
besonderen Vertrag nach Einheitsmuster geordnet. 
Die übrigen Vorräte sind eingelagert, in den 
vährend des Kriegs errichteten staatlichen Getreide— 
schuppen, in den Armeemagazinen, in den Bundes— 
vahnlagerhäusern sowie, Wenn zZeitweise noch 
weiterer Bedarf besteht, bei Lagerhausunter— 
nehmungen, mit denen von Fall zu Fall oder für 
längere Zeit Verträge abgeschlossen werden. Die 
im Inland gelagerten Getreidemengen unterliegen 
bedeutenden Schwankungen. Am niedrigsten sind 
sie in der Regel im Zeitpunkt der Einbriugung der 
Inlandsernte. Im“ Spätherbst und Winter ent⸗ 
steht für die Getreideverwaltung ein Waren— 
indrang. Der einheimische Erzeuger will nach dem 
Drusch sein Getreide möglichst bald abliefern, um 
Bargeld zu erhalten. Den Verbraucherbedürfnissen 
in der Schweiz entspricht insbesondere das Getreide 
der nördlichen Hemisphäre, wo die Getreideernte 
ungefähr mit der einheimischen Ernte und damit 
auch das Hauptangebot an Getreide mit dem An— 
gebot aus dem Inland zusammenfällt. Die Ver— 
valtung kauft daher im Herbst gewöhnlich über den 
laufenden Bedarf und auch für spätere Verschiffun— 
gen ein. Uber den Verkauf des Getreides an die 
Müller ist ein Pflichtenheft aufgestellt. Die Liefe— 
rung erfolgt gegen Vorausbezahlung eines dem 
ungefähren Wert des bestellten Getreides ent— 
sPrechenden Betrages. Die Ware wird frei jeder 
Empfangsstation geliefert. Die Handelsmüller wün— 
schen, daß im allgemeinen nicht mehr als 30 bis 
höchstens 40 v. H. Inlandsgetreéide gemischt mit 60 
bis 70 v. H. Auslandsweizen vermahlen werden 
nüssen. Verhältnismäßig leicht gestaltet sich der 
Absatz von Inlandsweizen und Spelz. Diese Ge— 
treidearten werden in der Hauptsache in den 
Mühlen des Gebietes vermahleuͤ, wo sie gewachsen 
sind. Dagegen werden Roggen und Mischelfrucht, 
die von der Handelsmüllerei nicht begehrt find und 
ihr daher zwangsweise zugeteilt werden müssen, 
ziemlich gleichmäßig allen schweizerischen Mühlen 
uugeführt. Für den Übernahmepreis für Inlands— 
Jetreide gilt als Richtlinie, daß der Überpreis 
höchstens 8 Fr. für 100 kg betragen und für ein— 
vandfreien Landweigzen mindestens 88 Fr. und 
— mindestens 
311,80 Rel. und höchstens 364,300 RoA. für die 
Tonne) gezahlt werden sollen. 
Die Normalübernahmepreise werden für die ein— 
zelnen Getreidearten jeweils für eine Ernte durch 
Bundesbeschluß festgesetzt. Seit 1925 werden be⸗ 
sondere Preiszuschläge über die Normalpreise für 
besondere Qualitäten gewährt. Die Mahlprämie 
beträgt gegenwärtige5 Ir. für 100 kKg. Für Ge— 
birgsgegenden kann sie bis auf 8 Fr. erhöht werden. 
Für die Ausrichtung der Mahlprämie bedient sich 
die Getreideverwaltung in der Regel ebenfalls der 
andwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände als 
Zentralstellen. Dadurch, daß das ausländische Ge⸗ 
treide unmittelbar an die Müller mit der Pflicht 
zur Vermahlung abgegeben wird, wird vermieden, 
daß dem Bunde Auslandsgetreide statt inländischen 
Lrodukts bei der Ausrichtung der Mahlprämie 
der bei dem Ankauf des Inlandsgetreides unter— 
hoben wird. 
Der Verkauf des Auslands- und des Inlands— 
etreides durch die Verwaltung erfolgt unter Be— 
ücksichtigung der Einstandspreise für die fremde 
Vare, der UÜbernahmepreise für das Inlands— 
etreide, der Kosten der Lagerhaltung und des 
zrachtenausgleichs für die Abgabe ab Abladestation. 
die Verkaufspreise werden dem Mahlwert der ver— 
hiedenen Getreidequalitäten angepaßt. 
Die Mahlprämie wird nicht aus den Erlösen aus 
em Getreideverkauf, sondern aus der Regierung 
ur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt. Der 
»aushaltsplan des Bundes sieht dafür jährlich 
Millionen Franken vor. Im übrigen erhält sich 
ie Getreideverwaltung seit 1922 selbst. 
Die bestehende Einrichtung hat nur vorläufigen 
harakter. Ihre gesetzliche Grundlage bilden immer 
och die zur Zeit des Kriegsgausbruches dem Bundes— 
at von der Bundesversammlung erteilten Voll— 
tachten. Im Sommer 1924 wurde durch Beschluß 
er Bundesversammlung bestimmt, daß die be— 
tehende Regelung für die Verwertung und die 
IPbernahme des Inlandsgetreides der Ernte 1925 
rufrechterhalten werden und, wenn durch die 
zundesversammlung keine anderen Maßnahmen 
setroffen werden, von selbst die Verlängerung für die 
aländische Ernte des Jahres 1926 eintreten sollte. 
Die Gegner des Monopols machen schon seit 
ingerer Zeit geltend, daß die weitere Aufrecht-— 
rhaltung einer kriegswirtschaftlichen Maßnahme 
iuf Grund von Vollmachten, die in Berücksichtigung 
der besonderen Verhältnisse der Kriegszeit erteilt 
haren, der verfassungsrechtlichen Grundlage ent— 
ehre. Sowohl die Bundesregierung, wie die be— 
eiligten Wirtschaftskreise waren auch seit Kriegs— 
nde emsig bemüht, an die Stelle der vorläufigen 
tegelung einen endgültigen Zustand treten zu 
assen, doch war es schwer, eine Einigung zu erzielen. 
die sowohl bei der Regierung wie auf der Seite 
»er Landwirte, der Müller und des Handels ver— 
retenen Auffassungen waren mehrerlei ÄAnderungen 
ind Schwankungen unterworfen. Aus dem Gang 
der Verhandlungen sind folgende Einzelheiten her— 
orzuheben: Im Juni 1920 beauftragte der 
Zundesrat den Direktor des eidgenössischen Er— 
nährungsamtes mit der Ausarbeitung einer be— 
zründeten Vorlage über die Sicherung der Ge— 
reideversorgung des Landes. Der Bericht des eid— 
enössischen Ernährungsamtes erschien im Novem— 
er 1920 (veröffentlicht im Landwirtschaftlichen 
zahrbuch der Schweiz 1921). Nach Beleuchtung 
er verschiedenen monopolfreien Projekte, die bis 
ahin vorgeschlagen worden waren, kommt der Ver— 
asser zu dem Schluß, daß das Getreidemonopol die 
weckmäßigste Lösung sei. Im Mai 1921 tagte auf 
zinladung des Ernährungsamtes eine aus 60 Mit— 
liedern bestehende ersste große Monopol— 
onferenz im Ständeratsaal. Das Ergebnis 
er dreitägigen Verhandlungen wurde von Pro— 
Dr. Laur in folgenden Worten zusammen— 
zefaßt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.