große Menge bestimmt sind (Kursbücher, Steuergesetzerklä-
rungen oder besonders im Preise zurückgesetzte oder antiqua-
rische Bücher u. a.) im Schaufenster mit deutlich sicht-
baren Preisen auszeichnen. Er wird aber nicht eine ganze Aus-
lage von vielen Büchern durch aufdringliche Preisauszeich-
nungen ästhetisch verderben 1). Wenn Lysinski schreibt: „Das
Publikum entschließt sich nicht so leicht, auf einen Gegenstand
Bezug zu nehmen, dessen Preis es nicht kennt. Denn es ist ihm
dabei immer peinlich, einen Preis zu hören, den es nicht anlegen
will oder kann“, so ist dies im allgemeinen gewiß beachtenswert,
aber es darf nach dem Gesagten und auch noch aus Gründen,
deren Darlegung hier zu weit führen würde, keineswegs unbedingt
maßgebend sein. Auch ist natürlich der Aufmerksamkeitswert
der Preisauszeichnungen im Schaufenster bei verschiedenen
Artikeln ein sehr verschiedener,
Daß die Verwendung allzuvieler Gegenstände im Schaufenster
von Übel ist und daß dies keinenfalls Ermüdung aufkommen
lassen darf, wurde schon im dritten Abschnitt erwähnt. Auch die
Zahl der in einem Schaufenster ausgestellten Hüte darf also
nicht unbeschränkt groß sein, wobei auch zu berücksichtigen
sein wird, daß die einzelnen Stücke einander nicht oder doch
nicht allzusehr stören dürfen.. Auch sind 20 Hüte je nach der
Größe des Schaufensters viel oder wenig Hüte und 20 Hüte sind
für ein Schaufenster unter Umständen viel, für das 20 Bleistifte
nichts bedeuten. Der Satz „Lege möglichst viele Gegenstände ins
Schaufenster“, wäre daher gleichfalls falsch! Der Satz endlich
„Vermeide dekoratives Beiwerk“ ist, wie ohne weiteres erhellt,
in seiner Allgemeinheit gleichfalls unhaltbar. Wenn zwei Fir-
men etwa nur Orangen und Zitronen verkaufen, wird diejenige,
die im Schaufenster dekoratives Beiwerk bietet, durch das die
1) Über die Dekoration der Schaufenster der Buchhandlungen vgl.
K, Loele und 0. Bruere. Das Bücherschaufenster, Berlin, ohne Jahreszahl,
1919 erschienen.
72