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Im Gegensatz zum Einkommen aus Lohn und Gehalt wurden beim veranlagten Ein-
zommen Werbungskosten und Schuldzinsen vom Bruttoeinkommen abgezogen; denn diese
Beträge spielen hier eine große Rolle, erscheinen aber an anderer Stelle wieder als
Einkommen (die Schuldzinsen z. B. beim Einkommen aus Kapitalvermögen).
Veranlagte Einkommen in Mrd. AM
A
nam nad %
Einkommensart
Landwirtschaft ...............
Gewerbebetrieb...............
Freie Berufe s.......0....00.0
elek bw
Kapitalvermögen .............
Vermietung und Verpachtung. .
Renten...
Summe...
‘925
092
21
79 7
9 „0
17 1.9
0,5 6.
05} 0,6
a 0,2
27 | ne
1927 | 1928 | 1929
2,2 2,1— 2,3 ° | 2,1— 2,3
86 | 8,7— 8,8 8,8— 8,9
11 1.1 11
22 | 28—26 2,6— 2,8
0,9 1,1 1,3— 1,4
! 07 | 0,8 0,8
2 1 0,2 ; 0,2
159 | 163—16,9 | 16,9—17,5
3. Die Einkommen unter der Veranlagungsfreigrenze
Die Einkommen, die ihrer Art nach an sich der Veranlagung unterliegen würden,
wegen ihres geringen Betrages jedoch nicht besteuert werden, erscheinen in der Steuer-
statistik weder nach ihrer Zahl noch nach ihrer Höhe. Sie mußten daher geschätzt
werden. Dies geschah in der Art, daß von der Gesamtzahl der durch die Berufszählung
nachgewiesenen Selbständigen die veranlagten Steuerpflichtigen abgezogen wurden. Für
die so ermittelte Zahl der steuerfreien Einkommen wurden Durchschnittssätze eingesetzt.
Die allmähliche Steigerung der Durchschnittssätze wird, besonders bei den kleinen Land-
wirten und den kleinen Gewerbetreibenden, im Gesamtergebnis dadurch kompensiert, daß
immer mehr Einkommensbezieher in die steuerpflichtigen Einkommensstufen aufgestiegen
sind.
Einkommen unter der Veranlagungsfreigrenze in Mrd. AM
Einkommensbezieher
Landwirte ....000000000004000
Gewerbetreibenede............
Sozialrentner, Altenteiler ......
Summe ....
1925 | 1926 * 1927 [| 1928
0.8 1,1 1,0
0,3 04 0,4
0,9 1.0 1,1
© 0 [ |
1,0
0,4
1,2
26
EHESTEN
1929
az
1,0
0,4
1,2-—1,3
121,9
2.6—2,7
4. Die Einkommen aus Kapitalertrag
Die Berechnung des Einkommens aus Kapitalertrag bietet insofern gewisse Schwierig”
keiten, als weder der Steuerabzug vom Kapitalertrag noch die Einkommensteuerverat-
lagung, die mit gewissen Überschneidungen neben dem Steuerabzug herläuft, alle die
Einkommen erfaßt, die unter volkswirtschaftlichem Gesichtspunkt als Einkommen au
Kapitalertrag anzusprechen sind. Es wurde daher versucht, die Gesamthöhe des Kapital-
ertrags zunächst. auf anderem Wege zu erfassen.
Dividenden und Effektenzinsen, deren Betrag sich an Hand der Bilanzstatistik und
nach den Angaben über den Effektenumlauf ermitteln läßt, sind durch den Steuerabzug
vom Kapitalertrag vollständig erfaßt. Dagegen erscheinen beim Steuerabzug vom
Kapitalertrag nicht und bei der Veranlagung nur teilweise die Spar-, Depositen- und
Privathypothekenzinsen sowie die Erträge aus Anteilen an Gesellschaften m. b. H. Diese
Beträge mußten mit Hilfe der Kreditstatistik und der Körperschaftsteuerstatistik geschätzt
werden. Von der Gesamtsumme des Einkommens aus Kapitalertrag wurden alle Beträge
abgesetzt, die nicht an inländische Einkommensbezieher, also entweder ins Ausland oder
an Banken und sonstige Unternehmungen, fließen. Der von der Veranlagung erfaßt®
Teil des gesamten Einkommens aus Kapitalertrag, der bis 1927 aus der Steuerstatistik
hervorgeht, wurde für 1928 und 1929 entsprechend der Entwicklung des gesamten
Kapitalertrags geschätzt. > ;