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die Jahre 1925, 1927 und 1929 nicht vorliegt, mußten die entsprechenden Zahlen at
Hand des Lohnsteueraufkommens geschätzt werden. Dabei waren die Störungen, die
sich durch die Änderungen der Lohnsteuergesetzgebung ergaben, auszuschalten. Die
Steigerung, die bei dem so korrigierten Lohnsteueraufkommen festzustellen war, wurde
auf die »vollversteuerten Resteinkommen« übertragen. Unter vollversteuertem Restein-
kommen ist dabei das Gesamteinkommen abzüglich der Familienermäßigungen, des
steuerfreien Einkommensteils sowie des Sonderleistungs- und Werbungskostenpauschales
zu verstehen. Nur soweit sich die Zahl der Steuerpflichtigen vermehrt hat, mußte
neben dem Zuwachs an »vollversteuertem Resteinkommen« auch der Zuwachs dieser
Pauschalbeträge berücksichtigt werden. Für die Lohnsteuerpflichtigen wurden grund-
sätzlich die Bruttoeinkommen, also die Einkommen einschließlich des steuerfreien Kin-
kommensteils, der Werbungskosten, Sonderleistungen und Familienermäßigungen, in das
Volkseinkommen eingerechnet; denn bei den Arbeitnehmern haben nicht nur die Sonder-
leistungen (hauptsächlich Versicherungsbeiträge), sondern auch das Werbungskosten-
pauschale überwiegend Einkommenscharakter, da die tatsächlichen Werbungskosten im
rroßen Durchschnitt nur einen Bruchteil des Pauschales ausmachen.
Die lohnsteuerfreien Einkommen sind in der Lohnsteuerstatistik nur der
Zahl, nicht dem Betrag nach enthalten. Die Gesamtzahl der Bezieher von lohnsteuer-
ireiem Einkommen wurde zunächst mit Hilfe der Berufszählung von Doppelzählungen
(z. B. Beziehern von veranlagtem Einkommen, die im Nebenberuf Arbeitnehmer sind)
schätzungsweise bereinigt. Ebenso wurden Fehler, die ‘sich durch unrichtige Berufs-
angaben bei der Personenstandsaufnahme eingestellt haben (z. B. Eintragung von Sozial-
rentnern als Arbeitnehmer), nach Möglichkeit beseitigt. Die so bereinigte Zahl der
lohnsteuerfreien Einkommensbezieher wurde auf Landarbeiter, Hausangestellte, Haus-
gewerbetreibende, Lehrlinge, sonstige Jugendliche usw. aufgeteilt. Die Durchschnitts-
einkommen für diese Gruppen wurden in Anlehnung an die Lohnstatistik geschätzt.
Der Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit wurde entsprechend berücksichtigt.
Das Einkommen derjenigen Arbeitnehmer, die in der Lohnsteuerstatistik nicht ent-
alten sind, weil ihr Einkommen der Steuerveranlagung unterliegt (Einkommen über
3 000 2.4), konnte für die Jahre 1925 bis 1927 der Einkommensteuerstatistik ent-
nommen werden: für die folgenden Jahre wurde es schätzungsweise fortgeschrieben.
Einkommen aus Lohn und Gehalt in Mrd, AA?!)
Einkommensbezieher
Lohnsteuerpflichtige ...
Lohnsteuerfreie. .........
Veranlaete Arbeitnehmer
Summe
19925
1926 ı 1927
1928 | . 1920
‘8 21 257 | 28.1—28,5 32,3 =} 33,4-—33,8
| 066 | 71-78 | 74-76 | 68—72
a 1,9 2,2 2,3— 2,6 | 26—28
34,2 | 374-380 | 42.0—425 | 42.8—43,8
1) Ohne die steuerlich nicht erfassten Nebeneinkommen der Arbeitnehmer (s. Zahlenübersicht .....)
9, Die veranlagten Einkommen
Für die Jahre 1925 bis 1927 gehen die veranlagten Einkommen aus der Einkommen-
Steuerstatistik hervor. Für die Jahre 1928 und 1929 mußten die Ergebnisse durch
Schätzung fortgeschrieben werden. Für das landwirtschaftliche Einkommen, das „Ein-
kommen der freien Berufe und das veranlagte Renteneinkommen war mit erheblichen
Veränderungen gegenüber 1927 kaum zu rechnen. Die Entwicklung des gewerblichen
Einkommens wurde auf Grund der Veränderungen von Produktion, Umsatz, Beschäfti-
SUungsgrad und Preisen geschätzt. Beim Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Wurde die Steigerung der gesetzlichen Mieten berücksichtigt. Über das Einkommen
aus Kapitalertrag vergleiche unten.