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u- dergl. mit einem weiteren Zuschlage von 15 % bedacht worden. Eine
Erleichterung von diesen Zuschlägen aus die Einfuhrzölle hatte auch nach
den aus dem Jahre 1886 herrührenden Berichten noch nicht stattgefunden.
Ausfuhrzoll wird ans Cuba zwar nur von sechs Artikeln erhoben
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işi ouch die Menge der Ausfuhrartikel im wesentlichen erschöpft.
Durch Verordnung vom 22. Februar 1869 wurde der Ausfuhrzoll für
den Verkehr nach Spanien, wie nach fremden Ländern festgesetzt: von der
Ķiste Zucker ans 1 escudo, vom Faß Museovade aus 2'/ 2 escudo, vom
Ballen Blättertabak auf 2 escudo, vom Tausend Cigarren auf 1 escudo.
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der Zolltarif vom 10. September 1869 sie also bestimmte: von der Kiste
Zucker 1,6 esc.; vom Faß Zucker 6 esc.; vom halben Faß (tiercon) 3 esc.;
omit baril Zucker 1,5 esc.; vom Fas; miei de purga (Syrup) bis zu
120 Gallonen 2 esc.; von der Pipe Rum 4 escudo; vom Tabak wurden
seit dem 1. Januar 1872 erhoben für 100 Pfd. Blätter 4,13 Dollars, für
das Tausend Cigarren 2,2fr Dollars.
Auch die Ausfuhrzölle wurden während des Aufstandes durch Zu
schläge, subsidio de guerra, erhöht und stiegen dadurch ans das zwei- bis vier
fache. Eine Herabsetzung dieser Zuschläge trat erst im Jahre 1882 um 20 %
ein, und insbesondere wurden sie von dem in der Provinz San Jago de
Cuba erzeugten Nohtabak, soweit er aus den Häfen S. Jago, Gibara und
Manzanillo ausgeführt würde, auf 50 % herabgesetzt, uni der durch den
Ausstand besonders schwer betroffenen Provinz eine Erleichterung zu ge
währen. Nur die Zuckerzölle blieben ausnahmsweise ans der 1869 fest
gesetzten Höhe, bis für Zucker und Melasse vom 1. März 1875 der Aus
fuhrzoll, einschließlich der Kriegszuschläge, in folgender Höhe erhoben wurde:
glider in %ö))er big an 620 kg: per W 5,45pesos
in Kisten bis zu 184 kg: „ Kiste 2,30 „
„ in Säcken bis zu 92 kg; „ Sack 1,15 „
Bei stärkerem Gewichte wurde außerdem ein Zuschlag erhoben für
Oxhofte, halbe Oxhofte, Tierees oder Barrels von je 100 kg noch 88 cen
tavos, für Kisten oder Säcke von je 100 kg noch 1,25 pesos. Ferner hatte
zu zahlen
Melasse in Fässern bis zu 600 kg per Faß 2 pesos und von je
100 kg Mehrgewicht noch 33 centavos, sowie
Num vom Faß 3 Va pesos.
Bom 1. August 1885 ab wurde der Ausfuhrzoll vom Zucker ander-
weit festgesetzt auf 40 cents (1,60 M.) für je 100 kg gereinigten (purgado),
eentrifugirten oder raffinirten Zuckers, ans 35 cents (1,40 Mk.) für je 100 kg
Museovadenzncker, und auf 13 cents (0,52 Mk.) für 100 kg Melasse: diese
Beträge zahlbai halb in (bold und halb in Noten der Spanischen Bank