Full text: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Ks 
Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes. 
1. Die Angabe von Abreden bei Ausschreibungen Der staatlichen russischen Handelsvertretung 
von ausländischen Stellen. stände die Forderung derartiger Meldungen 
Der erste Absatz des $ 1 des Gesetzentwurfes natürlich auch zu. Jeder, der weiß, wie die 
lautet: Handelsvertretung schon jetzt unter Ausnutzung 
„Wer bei einer Vergebung von Lieferungen jeder deutschen und ausländischen Konkurrenz 
oder Leistungen im Wege einer allgemeinen die äußersten Zugeständnisse aus der deutschen 
oder beschränkten Ausschreibung ein Angebot Wirtschaft herauspreßt, wird unglaublich finden, 
einreicht, ist verpflichtet, anzugeben, ob die daß das Deutsche Reich seine Wirtschaftler 
in dem Angebot aufgeführten Preise und Be- auch noch des letzten Abwehrmittels selbst 
dingungen auf Grund einer Verständigung berauben wilk 
mit einem Dritten gestellt wurden oder ob er . x 
in sonstiger Weise an der Beschränkung des Demgegenüber würden ausländische Anbieter 
Wettbewerbes in Bezug auf diese Vergebung bei der Beteiligung an deutschen Ausschreibungen 
beteiligt ist oder ihr unterliegt. Der Inhalt von den Vorschriften des Gesetzentwurfes kaum 
der Regelung und die daran Beteiligten sind betroffen werden. Denn schon wegen der 
in dem Angebot anzugeben.“ Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Nach- 
Danach sollen bei allen allgemeinen oder forschungen und der Beweisführung im Aus- 
beschränkten Ausschreibungen künftig von den lande. würde der Versuch, den Ausländern 
Anbietern etwaige Verständigungen mit un- Verstöße gegen die Meldepflicht nachzuweisen, 
bedingter Vollständigkeit gemeldet werden. Das wirkungslos sein. 
würde also nicht nur für alle Ausschreibungen Es ist auch gar keine Sicherheit dagegen ge- 
deutscher behördlicher, sondern auch aller geben, daß die den ausländischen Ausschreibern 
privater, ja sogar auch aller ausländischen Stellen durch die Meldungen zur Kenntnis gekommenen 
gelten, die in Deutschland getätigt werden. Mitteilungen nicht in ganz unberechtigter Weise 
Allen diesen ausländischen Stellen würde also im Inlande und Auslande gegen die Anbieter 
künftig freistehen, mit Hilfe einer Ausschreibung selbst und die deutsche Industrie überhaupt aus- 
die vollständige Offenlegung aller einschlägigen genützt würden. 
Verbandsbeschlüsse deutscher Industriezweige Die Wirkung des Gesetzentwurfes auf 
in Bezug auf die Inlands- und Auslandsgeschäfte Ausschreibungen von . ausländischen 
zu erzwingen. Es wäre wahrscheinlich nicht Stellen müßte daher unbedingt aus- 
einmal notwendig, daß sie sich dazu eines in geschlossen werden und zwar auch für den 
Deutschland sitzenden Vermittlungsmannes be- Fall, daß Ausländer inländische Vertrauensleute 
dienten, was aber auch natürlich leicht durch- oder Vertretungen mit der Herausgabe ihrer 
zuführen sein: würde. Ausschreibungen beauftragen. 
Somit ist also die deutsche Gesetz- Die Beschränkung der Meldepflicht 
gebung im Begriff, selbst dem Auslande auf die Ausschreibungen von Untertanen 
die beste Handhabe zu der eingehendsten solcher Länder, die Deutschland die 
und mühelosesten Handelsspionage an- Gegenseitigkeit gewähren, würde keines- 
zubieten. wegs ausreichen. Die Bedeutung der In- 
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