Full text: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Zusammenfassung 
schluß durch Syndizierung anzubahnen Submissionswesen Auswüchse gibt, die aber nicht 
und sich auf diese Weise die wirtschaftlich nur ont der Seite der Anbietenden, sondern 
Eine NCCre Poslion zu verschalfen; welche. die auch vielfach auf der Seite der ausschreibenden 
Syndikate und Trustgebilde gegenüber den Be- Stellen zu beobachten sind. Das Vorliegen von 
stimmungen des Gesetzentwurfes bieten würden. vereinzelten‘ MiBständen: bei. Ausschreibungen 
Der Artikel II würde geradezu Sn Gesetz A darf indessen nicht verallgemeinert werden und 
Zerschlagung der Kartelle und Sn Syndikate- dazu führen, daß ein Gesetz geschaffen wird, 
und Trustförderungsgesetz sein... Ant jelen welches eine auf durchaus gesunder Grundlage 
N würde He da I An NE mögliche Verständigung innerhalb der beteiligten 
dizierung unc ertrustu wesen - ; 5 SAT 
ohürfen. Die Frage, ob Di solche Entwick- Ju dnstrierweige gänzlich unferbindet. 
lung im Interesse der Allgemeinheit begrüßens- Wie in den folgenden Abschnitten näher 
wert wäre, wird wohl nicht überall bejaht nachgewiesen wird, ist es ganz falsch anzu- 
werden. nehmen, daß die Vereinbarungen und Schutz- 
Sicher ist aber, daß diejenigen Teile abkommen der Lieferer allgemein ihre Aufgabe 
der Industrie, denen aus unüberwind- darin sehen, die Preise so hoch wie möglich 
lichen sachlichen Schwierigkeiten. eine heraufzuschrauben und die Lieferbedingungen 
Durchführung‘ der Syndizierung un- soweit als möglich zu verschärfen ohne Rück- 
möglich wäre, durch den Gesetzentwurf sicht auf die berechtigten Interessen der Ab- 
in eine völlig unhaltbare Lage gebracht nehmer und der Allgemeinheit. 
werden ON De A Ener Was die Maschinen- und Apparate-Industrie 
Teil der verarbeitenden Industrie zu- . KEN 5 
. N . f anbetrifft, so kann sie für sich jedenfalls die 
EEE SA re SI dns GES Feststellung beanspruchen, daß das Verständi- 
ES BeROnEerem Maße gegen Ai gungs- bezw. Schutzverfahren, soweit es in ihren 
Fertigindnstrie auswirken. Kreisen vorhanden ist, auf durchaus gesunden 
Grundlagen fußt, daß die Preise für Maschinen 
Nach alledem sind die grundsätzlichen Bedenken uns Apparate ar Cund Sorafältiger ne Ah 
. lation errechnet sind und jeder Nachprüfung 
gegen den vorliegenden Gesetzentwurf abgesehen is durch , nn Stand halten SS 
von den vielen Mängeln, welche das Gesetz in ASS BEE a 
den einzelnen Bestimmungen noch enthält — Ein Beweis dafür ist neben der sehr mäßigen 
von so schwerwiegender Bedeutung, daß der Rentabilität der Maschinenindustrie auch der 
Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten den Umstand, daß das Kartellgericht seit seiner 
Entwurf für die Maschinen- und Apparate-In- Bildung im November 1923 nicht in einem 
dustrie als völlig unannehmbar bezeichnen muß. einzigen Fall Grund gehabt hat, gegen Bestim- 
Das Gesetz ist aber auch an sich über- mungen von Verbänden der Maschinen- und 
flüssig. Es soll nicht bestritten werden, daß es im Apparate-Industrie einzuschreiten.
	        
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