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I. Teil. Allgemeines. 
nahmen, ohne daß indes die Zuständigkeit der Einzelstaaten aus 
geschlossen wäre. Einer Kollission zwischen reichs- und landesgesetz 
lichen gesetzgeberischen Maßnahmen ist aber dadurch vorgebeugt, daß 
Reichsgesetze den Landesgesetzen Vorgehen. Das Reich bedarf hier 
nach eines Zentralorgans zur Bearbeitung der sozialpolitischen Auf 
gaben. Die Zentralstelle ist in dem Reichsamt des Innern gegeben. 
Dessen zweiter Abteilung liegt nach dem Handbuch für das Deutsche 
Reich ob die Bearbeitung derjenigen Angelegenheiten, welche sich 
„auf die Fürsorge für die arbeitenden Klassen (Kranken-, Unfall-, In- 
validitäts- und Altersversicherung, Arbeiterschutz, Sonntagsruhe usw.), 
auf Wohlfahrtseinrichtungen, die Verhältnisse des Arbeitsmarktes und 
sonstige Fragen der Sozialpolitik“ beziehen, außerdem die Bearbeitung 
des Genossenschaftswesens, der Freizügigkeitssachen usw. 
Mehrfach ist in Deutschland wie in anderen Ländern der Gedanke 
laut geworden, daß es bei der wachsenden Bedeutung der Sozialpolitik 
erwünscht sei, ein selbständiges Ministerium zu bilden, das alle Zweige 
der Sozialpolitik an sich heranzuziehen und zu bearbeiten hätte. Ob 
man so Vorgehen soll, ist weniger eine grundsätzliche als eine Zweck 
mäßigkeitsfrage. Die Bedeutung solcher Fragen der Behördenorgani 
sation darf man nicht überschätzen. Die Hauptsache ist, daß das 
Richtige zur rechten Zeit geleistet wird, und ob das eintritt, hängt 
wesentlich davon ab, daß die geeigneten Personen an den richtigen 
Stellen stehen. 
Die bisher in Kap. 5 besprochenen Organe erschöpfen den Kreis 
der für die Sozialpolitik wichtigen Organe nicht. Es gibt noch eine 
stattliche Reihe von öffentlichen Organen, deren Aufgaben auf sozial 
politischem Gebiete liegen. Es sei nur erinnert an Landesversicherungs 
ämter, Reichsversicherungsamt, Schiedsgerichte der Arbeiterversicherung, 
Gewerbegerichte, Einigungsämter, Arbeitsnachweisämter, Wohnungs 
ämter usw. Da diese Organe an der Durchführung bestimmter 
sozialpolitischer Aufgaben beteiligt sind, werden sie bei Besprechung 
der Hauptgruppen der sozialpolitischen Maßnahmen später noch näher 
zu erörtern sein.
	        
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