Full text: Rationalisierung und Wirtschaftlichkeit in der Kali-Industrie

Dadurch würde erstens das Einlegen von Feierschichten wegfallen und es 
könnken noch einige hundert Arbeiter mehr in der Industrie beschäftigt werden. 
Den Unternehmern würden durch Verweigerung der Überstunden gleichzeitig 
die Einwände von der schlechten wirtschaftlichen Lage der Industrie genommen. 
Die schlechte Wirtschaftslage wird der Öffentlichkeit nur vor g et äuscht 
dadurch, daß wöchentlich eine Feierschicht eingelegt wird. Di e am Sonn- 
a b end aus f allen d e Arb eit s z eit wir d ab er auf die übrigen 
Wochentage verteilt, so daß an fünf Arbeitstagen mit 
Überstund en län g er ge ar b eit et wir d als an sechs Arbei ks- 
tagen ohne Überstunden. 
Die 153,58 durchschnittlich verfahrenen Schichten im ersten Halbjahr 1926 
beziehen sich auf sämtliche Arbeiter in den Kalibetrieben. Greifen wir die 
verfahrenen Schichten der Tages- und Fabrikarbeiter heraus, so finden wir, 
daß diese Arbeitergruppen in der gleichen Zeit im Durchschnitt 157,88 Schichten 
verfahren haben. Trohßdem die reguläre Arbeitszeit dieser Gruppen zehn 
Stunden ohne Pause beträgt, sind von diesen die meisten Überschichten ver- 
fahren. Legt man wiederum eine Arbeitszeit von fünf Tagen zugrunde, so 
ist aus der Statistik ersichtlich, d a ß die r eine Arbeitszeit der 
Tages- und Fabrik arbeiter im ersten Halbjahr 1926 täg- 
lich 12,73 Stunden beträgt. Wenn das von den Gewertschaften 
geforderte Arbeitszeit-Notgeseß einer Begründung bedarf, so liefert sie das 
Überstundenunwesen in der Kali-Industrie. 
Über die L ö h n e werden von der Kaliprüfungsstelle folgende Angaben 
gemacht: 
Insgesamt aus- Durchschnittslohn je 
Jahr gezahlte Lohnsumme schicht und Arbeiter 
.f. it. 
1918 44 638 944,96 4,38 
1925 | 43 101 011,66 6,02 
1. Halbjahr 1926 18 067 886,65 6,35 
Auch diese Angaben beziehen sich nur auf die Arbeiter in den Kali- 
betrieben. Der Durchschnittslohn sämtlicher Kaliarbeiter ist nach den Angaben 
der Kaliprüfungsstelle von 4,88 Mk. im Jahre 1913 auf 6,35 Mk. im ersten 
Halbjahr 1926 gestiegen. Dieses ist zweifellos eine Steigerung von 44,9 Prozent. 
In dem Durchschnittslohn des ersten Halbjahres 1926 sind enthalten Haus- 
skands- und Kindergeld, Kohlendeputatausgleich, Urlausgeld und sonstige Bei- 
hilfen. Dafür ist ein Betrag von 0,44 Mk. je Schicht errechnet. Der reine 
Durchschnittslohn beträgt demnach nur 5,91 Mk. Da es in der Vorkriegszeit 
Soziallöhne, Kohlendeputat und Urlaub nicht gab, andererseits durch den 
Urlaub das Realeinkommen der Arbeiter nicht erhöht wird, Soziallöhne usw. 
auch nicht alle Arbeiter erhalten, müssen diese Faktoren bei der Berechnung 
ausscheiden. Es sind also die 4,88 Mk. mit 5,91 Mk. zu vergleichen, was 
ergibt, da ß die Erh öh ung d es reinen Lohnes geg enüb er d e m 
Jahre 1913 nicht eine Skeigerung von 44,9, Fondern 
nur von. rund 35 Prozent erfahren hat. Da die Reichs- 
indexziff er für die Lebenshaltung skosten für den 
Monat November des Jahres 1926 auf 143,6 steht, steht 
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