Metadata: Versicherung und Wirtschaft

30 
sein, von einem ungewissen Bedarf mithin nur dann die Rede 
sein, wenn Umstände vorhanden sind, die eine wirtschaftliche 
Vermögenswertbedeutung haben. Aus der Bedarfstheorie 
aber lassen sich solche Umstände nicht dartun. G o b b i 51 ) frei 
lich hat zu einer Konstruktion gegriffen, die unmittelbar vor 
der Schwelle der richtigen Erkenntnis steht. Er bezeichnet die 
Todesfallversicherung als eine Verbindung der Ersparung mit 
der Versicherung. Da die Summe auch bei Erreichung eines 
bestimmten Höchstalters ausbezahlt werde, so werde die Summe, 
die für diesen Fall nötig sei, gespart. Versichert werde da 
gegen nur die Differenz zwischen der Versicherungssumme und 
der Ersparnisquote. Nun ist aber für diese Differenzwert 
versicherung ein verursachter Bedarf nicht vorhanden; wie ins 
besondere bei der Terminversicherung der Tod den Bedarf 
verursachen soll, ist nicht zu erkennen. Wenn die Versicherungs 
summe zur Deckung eines Bedarfs bestimmt ist, so hat dieser 
Bedarf doch mit dem Tod nichts zu tun, er wird durch das 
Erleben bedingt. Es entsteht ein Bedarf an Deckungsmitteln 
für jeden Lebensbedarf. Die Beschaffung der Deckungsmittel 
wird freilich durch den Tod unterbrochen, aber der Tod ver 
ursacht den Bedarf nicht. G o b b i selbst sieht in der Termin 
versicherung eine Bereitstellung durch jährliche Spareinlagen, 
zu der die Versicherung eines Differenzwertes hinzukomme. 
Für die Erlebensversicherung ist es unerfindlich, wie ein 
Bedarf durch das Erreichen eines Alters 'infolge Aufhören 
der Spartätigkeit mit dem Erleben in Verbindung zu bringen 
ist. Lazarus^) meint: „Unter Versicherung auf das mensch 
liche Leben werden alle diejenigen Versicherungen begriffen, 
welche den Zweck haben, einen Ersatz für wirtschaftliche Ver 
luste oder eine Deckung für wirtschaftliche Bedürfnisse zu ge 
währen, soweit diese Verluste oder Bedürfnisse durch ein das 
Leben eines Menschen vernichtendes oder dauernd oder vor 
übergehend beeinträchtigendes Ereignis oder durch -die Er- 
a. a. Q., Nr. 222 u. 131. 
“) Bei Brämer, Das Versicherungswesen (Leipzig 1894) S. 60.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.