Full text: Gesellschaftslehre

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76 Die sozialen-Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
Sie kann sich insbesondere dem Mitleid beimengen. Kant hat bekannt- 
lich gesagt: auch im Ungemach unserer nächsten Freunde ist etwas, was 
uns keinen Kummer bereitet. In dieser Fassung geht der Sag wohl zu 
weit. Bei normaler seelischer Verfassung gilt er nur für bestimmte Si- 
tuationen, nämlich für solche Fälle, in denen Anlaß zur Feindseligkeit 
besteht. Im vollen Umfang gilt er höchstens für solche Menschen, die 
mit einem verdrängten Schwächebewußtsein und Neid behaftet sind und 
erst durch einen Vergleich ein Bewußtsein ihres Wertes gewinnen; und 
auch bei diesen nur für solche Fälle, die Anlaß zum Vergleich und Neid 
geben. — Ähnlich ist übrigens, beiläufig bemerkt, unsere Mitfreude häufig 
durch einen leisen Hauch von Neid getrübt. Weiter reihen wir hier an 
die Erscheinungen der Quälerei und Grausamkeit. Durch ihre sinnlose 
Wildheit zeigen sie so recht klar den Instinktcharakter des Verhaltens. 
Im Bereich der gesellschaftlichen Unterschiede gewahren wir ferner oft 
im Verkehr von oben nach unten eine Schroffheit und Grobheit, die sich 
schwer aus bloßer Geringschägigkeit oder Nachlässigkeit erklären läßt. 
Ebenso läuft der Bittsteller Gefahr, daß ihm aus seiner bloßen Lage; 
auch wenn sie gänzlich unverschuldet ist, ein Anlaß zur vorwurfsvollen 
oder förmlich feindseligen Behandlung erwächst. Durchgängig wird gerne 
so behandelt der Erfolglose, der Unglückliche, der von der Gesellschaft 
oder vom Staat Gestrafte; ferner der unsicher oder schüchtern Auf- 
ıretende und allgemein derjenige, der in ausgesprochenem Maße den 
Eindruck der Schwäche macht. Aus ihrem Wesen wird diesen Menschen 
gleichsam ein Vorwurf gemacht. Strindberg schildert die Lage eines aus- 
gesprochenen Trägers dieser Eigenschaft einmal mit den Worten: „Ob 
es seine ausländische Geburt war, wußte man nicht; eher war es sein 
Aussehen. Denn in seiner Figur und seinem Gesicht stand ein ganz be- 
stimmtes Schicksal geschrieben. Er war dazu verurteilt, für eigene und 
fremde Schuld zu leiden; und die Menschen fühlten es als eine zwin- 
gende Pflicht, dadurch, daß sie ihn quälten, zur Erfüllung seines Schick- 
3als beizutragen.“ 
Das Gesagte gilt vielfach auch für das Verhalten gegen 
Alte und Kranke. Eine Hilfswilligkeit ist wohl von Hause gegen 
sie vorhanden, ist aber, wie schon oben bemerkt, viel eingeschränkter 
wirksam als gegenüber der Jugend. Die verbreitete Sitte der Alten- und 
Krankentötung bei den Naturvölkern ist schwerlich aus der Nötigung der 
wirtschaftlichen Verhältnisse allein ohne eine Instinktwurzel zu erklären. 
Freilich bedarf es hier noch der Einzeluntersuchungen, um die Tatsachen 
und ihre Verbreitung genau festzustellen. Allgemein verbreitet, wie 
manche Erörterungen es annehmen, ist die Alten- und Krankentötung je- 
denfalls bei primitiven Stämmen nicht. Ebenso wissen wir wenig dar- 
über, in welchem Umfang die entsprechenden Erscheinungen in der Tier-
	        
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