VII
DIE GRÜNDUNGSUNTERNEHMERSTÄDTE
DES 12. JAHRHUNDERTS
Ob nicht die Forschung darin noch
weiter kommen wird, daß sie bei den
älteren Städten zuwandernde Kaufleute
als vielleicht wichtigsten Bestandteil der
‚primären Stadtbildner‘“ erkennt; daß für
die Entstehung der Stadt im wirtschaft-
lichen Sinne solche Zuwanderung oft den
ausschlaggebenden Faktor bildete?
H. Bächtold
Unter‘) Gründungsunternehmerstädten verstehe ich jene Städte,
bei deren Entstehung die Tätigkeit einer Gruppe von Unternehmern bürger-
licher Lebensführung entscheidend mitgewirkt hat. Ich brauche hier kaum
hervorzuheben, daß in den älteren Jahrhunderten deutschen Städtewesens
für Städte solcher Art kein Platz war. Wirtschaftlich wuchsen jene aus
bescheidensten Anfängen heraus, um die Bedarfsbefriedigung großer, meist
kirchlicher Grundherrn und ihres Anhangs zu ergänzen, über die Leistungen
der Grundherrschaften selbst hinaus, Der wirtschaftlich führenden Stellung
des konsumierenden Grundherrn entsprach seine Führung auf politischem
und verfassungsrechtlichem Gebiete, In den sogenannten ottonischen Privi-
legien kommt es deutlich zum Ausdruck, daß die durch sie erreichte Macht-
erweiterung öffentlich rechtlicher Art den Stadtherrn, nicht etwa den
Städten als Stadtgemeinden zufällt. Stadtherrlich blieb auch weiterhin die
Führung; es war selbstverständlich, daß jede Stadt ihren Herrn hatte. Aber
seit den Tagen Heinrichs IV. erfahren diese Stadtherrn zum ersten Male, daß
die Bevölkerung ihrer Städte etwas ist, das zu kräftigen, einheitlichen
Willensäußerungen fähig ist, die unabhängig von den Stadtherrn, wenn nicht
gar gegen sie erfolgen. Es beginnt der bekannte Prozeß der wirtschaftlichen
und politischen Emanzipation der städtischen Bevölkerung vom Gängel-
hande herrschaftlicher Führung. Unter Heinrich IV., ebenso noch unter
Heinrich V. führt diese Bewegung die Städte auch als politische Faktoren
an des Königs Seite; es ist vielleicht eine der verhängnisvollsten Wirkungen
der Wahl von 1125 gewesen, daß unter Lothar die Fortsetzung einer Politik
solcher Art dem König unmöglich war und wegen seiner Stellung zu den
bischöflichen Stadtherren unmöglich sein mußte. Ähnliches gilt von der
Mehrzahl seiner nächsten Nachfolger. Die Folge war, daß die notwendige
Auseinandersetzung zwischen den Stadtherrn und den politischen Forde-
rungen der mündig gewordenen städtischen Bevölkerung zuungunsten der
letzteren verschleppt und verschärft wurde; erst das beginnende 13. Jahr-
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