Full text: Wirtschaft als Leben

Der Stoff der Sozialwissenschaff, I, A. 
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Schluß zu A vermittelt, dann ließe sich ein Zweifel an der Wahrheit 
von A dadurch beheben, daß man sich mit gesteigertem Nachdruck 
auf das „Gesehene“ beruft. Gesetzt nun, der Beobachter will die 
erkenntnispsychologisch fertige Aussage „Dieser liest“ außer Zweifel 
stellen: wird er sich etwa damit aufhalten, die Augenbewegung des 
Beobachters in der hierfür maßgebenden Art als gültig zu demonstrieren ? 
Wir brauchen nur an die Möglichkeit einer beabsichtigten Täuschung 
des Beobachters von seiten seines Objektes zu denken, um einzusehen, 
daß auf diesem Wege eine zwingende Erhärtung der Aussage A 
ganz unmöglich istl In welch grundwesentlichem Sinne es aber 
ausgeschlossen bleibt, überdies noch Aussagen nach dem Typus C, 
psychologische Aussagen also, in den Beweis einzuflechten, wird sich 
dann sofort zeigen. Der Vorgang, um A als gültig zu demonstrieren, 
ist doch einfach der, daß der Beobachter an sein Objekt Fragen 
stellen wird, die sich auf den Inhalt des Gelesenen beziehen. Auch 
wird er untersuchen, ob der Beobachtete nicht schon früher die Kenntnis 
erhalten haben kann, die er durch seine Antworten verrät. Diese 
Beweisführung kann im Einzelfalle eine höchst umständliche sein, i n 
jedem Falle aber wird der Beweis ganz und gar in der 
Richtung geführt, in der sich A selber bewegt: A sagt 
über Subjektbekundungen aus, die Fragen aber haben auch nur den 
Sinn, ein weiteres Verhalten herauszufordern, von dem aus Rück 
schlüsse auf das beobachtete Verhalten, auf das „lesen“ oder „nicht- 
lesen“ möglich werden. Ob diese Rückschlüsse an „Regeln“ des 
Subjektverhaltens gewiesen sind, tut in diesem Zusammenhang absolut 
nichts zur Sache. Weil es „Regeln“ des Subjektverhaltens 
wären, steht schon außer Zweifel, daß unser Urteil über die 
Wahrheit von A gleichsam nach dessen eigenem Recht 
gefällt wird. Dies beweist zur Genüge, daß A seinen selb 
ständigen Inhalt besitzt, unabhängig vom Inhalte der Aussage B, 
und daß A dieser Aussage zugleich ebenbürtig ist, weil es seinen 
eigenen Weg geht, um sich als gültig zu demonstrieren. 
Natürlich läßt sich auch die Aussage B, jene über das „Gesehene 
also, in ihrem eigenen Geiste als gültig demonstrieren; darüber ent 
scheiden die Kriterien der „sinnlichen“ Beobachtung. Ganz anders 
Hegt dagegen die Sache mit CI Man kann diese psychologische 
Aussage zwar dem Leser selbst in den Mund legen, um ihr den 
Charakter eines echten Erfahrungsurteils zu wahren. Eine Über- 
Prüfung ihrer Wahrheit aber, in dem Sinne und Ausmaß wie bei A 
oder B, ist hier absolut ausgeschlossen. Und gar der Beobachter 
ist hier in einer prekären Lage. Er kann nur das „lesen“ feststellen.
	        
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