Der Stoff der Sozialwissenschaff, I, A.
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Schluß zu A vermittelt, dann ließe sich ein Zweifel an der Wahrheit
von A dadurch beheben, daß man sich mit gesteigertem Nachdruck
auf das „Gesehene“ beruft. Gesetzt nun, der Beobachter will die
erkenntnispsychologisch fertige Aussage „Dieser liest“ außer Zweifel
stellen: wird er sich etwa damit aufhalten, die Augenbewegung des
Beobachters in der hierfür maßgebenden Art als gültig zu demonstrieren ?
Wir brauchen nur an die Möglichkeit einer beabsichtigten Täuschung
des Beobachters von seiten seines Objektes zu denken, um einzusehen,
daß auf diesem Wege eine zwingende Erhärtung der Aussage A
ganz unmöglich istl In welch grundwesentlichem Sinne es aber
ausgeschlossen bleibt, überdies noch Aussagen nach dem Typus C,
psychologische Aussagen also, in den Beweis einzuflechten, wird sich
dann sofort zeigen. Der Vorgang, um A als gültig zu demonstrieren,
ist doch einfach der, daß der Beobachter an sein Objekt Fragen
stellen wird, die sich auf den Inhalt des Gelesenen beziehen. Auch
wird er untersuchen, ob der Beobachtete nicht schon früher die Kenntnis
erhalten haben kann, die er durch seine Antworten verrät. Diese
Beweisführung kann im Einzelfalle eine höchst umständliche sein, i n
jedem Falle aber wird der Beweis ganz und gar in der
Richtung geführt, in der sich A selber bewegt: A sagt
über Subjektbekundungen aus, die Fragen aber haben auch nur den
Sinn, ein weiteres Verhalten herauszufordern, von dem aus Rück
schlüsse auf das beobachtete Verhalten, auf das „lesen“ oder „nicht-
lesen“ möglich werden. Ob diese Rückschlüsse an „Regeln“ des
Subjektverhaltens gewiesen sind, tut in diesem Zusammenhang absolut
nichts zur Sache. Weil es „Regeln“ des Subjektverhaltens
wären, steht schon außer Zweifel, daß unser Urteil über die
Wahrheit von A gleichsam nach dessen eigenem Recht
gefällt wird. Dies beweist zur Genüge, daß A seinen selb
ständigen Inhalt besitzt, unabhängig vom Inhalte der Aussage B,
und daß A dieser Aussage zugleich ebenbürtig ist, weil es seinen
eigenen Weg geht, um sich als gültig zu demonstrieren.
Natürlich läßt sich auch die Aussage B, jene über das „Gesehene
also, in ihrem eigenen Geiste als gültig demonstrieren; darüber ent
scheiden die Kriterien der „sinnlichen“ Beobachtung. Ganz anders
Hegt dagegen die Sache mit CI Man kann diese psychologische
Aussage zwar dem Leser selbst in den Mund legen, um ihr den
Charakter eines echten Erfahrungsurteils zu wahren. Eine Über-
Prüfung ihrer Wahrheit aber, in dem Sinne und Ausmaß wie bei A
oder B, ist hier absolut ausgeschlossen. Und gar der Beobachter
ist hier in einer prekären Lage. Er kann nur das „lesen“ feststellen.