Full text: The stock market crash - and after

38 
halt sichern; aber er muss fíír die Aufrechterhaltung der freien 
Concurrenz sorgen, und mit Hülfe dieser wird es keinem wirk 
lich Thätigen und ordentlichen Menschen schwer sein, sich und 
seine Familie zu ernähren. Individuen aber, welche diese Eigen 
schaften nicht besitzen, darf der Staat nicht unterstützen. Die 
Gesammteultur würde rückwärts und schliesslich zu Grunde 
gehen, sobald die Befriedigung der Bedürfnisse unabhängig ge 
macht würde von der geleisteten Arbeit. 
Der Arbeiter kann nur verlangen, dass seiner Thätigkeit 
keine Schranken gesetzt werden. Der Staat aber kann ihm 
gewisse Mittel zur Verfügung stellen, welche ihn befähigen, 
sich vermöge seiner Arbeit und Sparsamkeit eine dauernd 
bessere Lage zu sichern. Besonders sollte es dem Arbeiter er 
leichtert werden, Grundeigenthum, sei es in der Stadt oder auf 
dem Lande, zu erwerben. Verschiedene Gesellschaften und Ge 
nossenschaften, die zu diesem Zwecke sich gebildet haben, 
bewähren sich schon in der Praxis und werden unzweifelhaft 
von giossem Einfluss auf die Hebung der arbeitenden Classen 
sein. 
3. Die Einigkeit der Arbeiterclasse als solche muss 
erreicht werden durch eine rationelle Organisation, welche zum 
Ziel hat: Das genaue Studium der Lage und der Interessen der 
Al beiter durch diese selbst, und das Znsammenhalten und ge 
meinschaftliche Vorgehen der gesummten Classe in allen wich 
tigen wirthschaftlichen Fragen. 
Dieses Ziel wird, unserer Ansicht nach, am besten erreicht 
durch ein ausgebildetes und durch das ganze Staatsgebiet ver 
zweigtes Clubwesen. An jedem Ort, wo eine genügende An 
zahl Arbeiter Zusammenkommen kann, sollte ein solcher Club 
gegründet werden, zu welchem alle arbeitsfähigen Männer zu 
gehören das Recht haben müssten. 
Hauptaufgabe dieser Clubs wäre: 1. Alle ftir die Arbeiter 
classe wichtigen volkswirthschaftlichen Fragen eingehend und 
practisch zu studiren und die Mittel zu besprechen, welche 
dazu geeignet erscheinen, die Classeninteressen zu wahren.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.